3930/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.07.2002
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4066/J der Abgeordneten Lackner, DDr. Niederwieser, Mag. Barbara Pram-
mer und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Das 6. EU-Rahmenprogramm
“Forschung" wurde dem EU-Rat “Beschäftigung und
Soziales" am 3. Juni 2002 im Rahmen der Liste der A-Punkte (TOP 2) zur
Annahme
vorgelegt. Bei der Liste der A-Punkte handelt es sich um bereits von den
Fachräten
verabschiedete Dossiers, die vom Rat (unabhängig von der fachlichen
Zuständigkeit)
üblicherweise pauschal und ohne weitere Diskussion angenommen werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass
das 6. EU-Rahmenprogramm “Forschung" in die
federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur fällt. Da ich Österreich beim EU-Rat “Beschäftigung
und Soziales" am 3. Juni
2002 vertrat, ersuchte mich das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur, gegen die Annahme des
Programms zu stimmen und eine Erklärung Öster-
reichs vorzulegen. Die Erklärung wurde vom Bundesministerium für
Bildung, Wis-
senschaft und Kultur dem Ratssekretariat übermittelt und lag dem Rat
bereits vor.
Weitere Details sind meinem Ressort nicht
bekannt. Ich verweise daher auf die Aus-
führungen der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur zu der
gleichlautend an sie ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 4064/J.