3930/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.07.2002

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 4066/J der Abgeordneten Lackner, DDr. Niederwieser, Mag. Barbara Pram-

mer und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 7:

Das 6. EU-Rahmenprogramm “Forschung" wurde dem EU-Rat “Beschäftigung und
Soziales" am 3. Juni 2002 im Rahmen der Liste der A-Punkte (TOP 2) zur Annahme
vorgelegt. Bei der Liste der A-Punkte handelt es sich um bereits von den Fachräten
verabschiedete Dossiers, die vom Rat (unabhängig von der fachlichen Zuständigkeit)
üblicherweise pauschal und ohne weitere Diskussion angenommen werden.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass das 6. EU-Rahmenprogramm “Forschung" in die
federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur fällt. Da ich Österreich beim EU-Rat “Beschäftigung und Soziales" am 3. Juni
2002 vertrat, ersuchte mich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, gegen die Annahme des Programms zu stimmen und eine Erklärung Öster-
reichs vorzulegen. Die Erklärung wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wis-
senschaft und Kultur dem Ratssekretariat übermittelt und lag dem Rat bereits vor.

Weitere Details sind meinem Ressort nicht bekannt. Ich verweise daher auf die Aus-
führungen der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu der
gleichlautend an sie ergangenen parlamentarischen Anfrage Nr. 4064/J.