3931/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 11. Juni 2002
unter der Nr. 3977/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verwal-
tungsassistent - Ausbildungsverordnung - Ergebnisse" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1

Insgesamt 90:



 



 


Zu Frage 4

Davon waren 41 Mädchen und 20 Burschen.

Zu Frage 5

Es wurden/werden 11 Verwaltungsassistenten im Bundesministerium für Inneres weiterbe-
schäftigt.

In den Jahren 1999 und 2000 gab es keine Absolventen dieses Lehrberufes.

Zu den Fragen 6 und 7

Im Jahr 2001 wurde mit 11 Verwaltungsassistenten eine Weiterbeschäftigung vereinbart.

In jenen Fällen, in denen es möglich war, wurden die Bestimmungen des Stellenplanes, All-
gemeiner Teil, Punkt 1 Abs.3, 2. Absatz (Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf Basis ei-
nes befristeten Dienstvertrages bis zum Ablauf jenes Jahres, in dem der Lehrling das
19. Lebensjahr vollendet) angewendet.


Zu Frage 8

Es konnten unter Berücksichtigung der Stellenplanvorgaben über die oben genannten 11
Verwaltungsassistenten keine weiteren Verwaltungsassistenten beschäftigt werden.

Zu Frage 9

Der Lehrberuf Verwaltungsassistent wurde bei seiner Einrichtung 1997 in die Gruppe der
administrativen Lehrberufe eingebettet und mit einschlägigen Lehrberufen (z.B. Bürokauf-
mann, Buchhaltung, Kanzleiassistent-Notariat, Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei, Im-
mobilienkaufmann) weitgehend verwandt gestellt. Auch das Berufsbild trägt dieser Zuord-
nung Rechnung und stellt nicht ausschließlich auf spezifische den öffentlichen Dienst
betreffende Fertigkeiten und Kenntnisse ab. Durch die Vermittlung von Schlüssel- und Quer-
schnittsqualifikationen im Rahmen der dreijährigen Lehrausbildung können Verwaltungsas-
sistenten auch administrative Tätigkeiten im Privatwirtschaftsbereich ausüben.

Zu Frage 10

Die Erfahrungen des Innenressorts im Bezug auf Verwaltungsassistenten sind größtenteils
positive.

Die zu erlernenden Tätigkeiten wurden grundsätzlich schnell und zur vollsten Zufriedenheit
der Ausbildner bzw. Ausbildungsleiter erledigt.

Zu Frage 11

Das Innenressort prüft bei jedem ausgelernten Verwaltungsassistenten die Möglichkeit der
Weiterbeschäftigung.


Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3984/J durch den Bundesmi-
nister für Wirtschaft und Arbeit.

Zu den Fragen 12 bis 14

Ja. Die Bekanntmachung der Möglichkeit der Berufsausbildung zum Verwaltungsassistenten
erfolgte in verschiedenen Zeitungen/Zeitschriften (wie z.B. der Kronen Zeitung, lokalen Ta-
geszeitungen in den Bundesländern, ...) und durch Bekanntmachung an Amtstafeln, jeweils
einige Monate vor Aufnahme von Lehrlingen.