3931/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen
haben am 11. Juni 2002
unter der Nr. 3977/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verwal-
tungsassistent - Ausbildungsverordnung - Ergebnisse" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
Insgesamt 90:

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Zu Frage 4
Davon waren 41 Mädchen und 20 Burschen.
Zu Frage 5
Es wurden/werden 11
Verwaltungsassistenten im Bundesministerium für Inneres weiterbe-
schäftigt.
In den Jahren 1999 und 2000 gab es keine Absolventen dieses Lehrberufes.
Zu den Fragen 6 und 7
Im Jahr 2001 wurde mit 11 Verwaltungsassistenten eine Weiterbeschäftigung vereinbart.
In jenen Fällen, in denen es möglich war, wurden
die Bestimmungen des Stellenplanes, All-
gemeiner Teil, Punkt 1 Abs.3, 2. Absatz (Möglichkeit der
Weiterbeschäftigung auf Basis ei-
nes befristeten Dienstvertrages bis zum Ablauf jenes Jahres, in dem der
Lehrling das
19. Lebensjahr vollendet) angewendet.

Zu Frage 8
Es konnten unter
Berücksichtigung der Stellenplanvorgaben über die oben genannten 11
Verwaltungsassistenten keine weiteren Verwaltungsassistenten beschäftigt
werden.
Zu Frage 9
Der Lehrberuf Verwaltungsassistent wurde bei seiner
Einrichtung 1997 in die Gruppe der
administrativen Lehrberufe eingebettet und mit einschlägigen Lehrberufen
(z.B. Bürokauf-
mann, Buchhaltung,
Kanzleiassistent-Notariat, Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei, Im-
mobilienkaufmann) weitgehend verwandt gestellt. Auch das Berufsbild trägt
dieser Zuord-
nung Rechnung und stellt
nicht ausschließlich auf spezifische den öffentlichen Dienst
betreffende Fertigkeiten und Kenntnisse ab. Durch die Vermittlung von Schlüssel-
und Quer-
schnittsqualifikationen im Rahmen der dreijährigen Lehrausbildung
können Verwaltungsas-
sistenten auch administrative
Tätigkeiten im Privatwirtschaftsbereich ausüben.
Zu Frage 10
Die Erfahrungen des
Innenressorts im Bezug auf Verwaltungsassistenten sind größtenteils
positive.
Die zu erlernenden Tätigkeiten wurden
grundsätzlich schnell und zur vollsten Zufriedenheit
der
Ausbildner bzw. Ausbildungsleiter erledigt.
Zu Frage 11
Das Innenressort prüft
bei jedem ausgelernten Verwaltungsassistenten die Möglichkeit der
Weiterbeschäftigung.
Im übrigen verweise ich auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 3984/J durch den Bundesmi-
nister
für Wirtschaft und Arbeit.
Zu den Fragen 12 bis 14
Ja.
Die Bekanntmachung der Möglichkeit der Berufsausbildung zum
Verwaltungsassistenten
erfolgte in verschiedenen Zeitungen/Zeitschriften (wie z.B. der Kronen Zeitung,
lokalen Ta-
geszeitungen in den Bundesländern, ...) und durch Bekanntmachung an
Amtstafeln, jeweils
einige Monate vor Aufnahme von Lehrlingen.