3932/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwemmlein und GenossInnen haben am 12. Juni 2002
unter der Nr. 3990/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Jedes
Mitglied in der Bundesregierung ist Tourismusminister..." gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Anläßlich der Eröffnung der Tourismuskonferenz der Bundesregierung in Obertauern am
4. April 2002 wies der Herr Bundeskanzler auf die eminente Bedeutung des Tourismus für
die österreichische Wirtschaft sowie auf den Umstand hin, dass der Tourismus als
sogenannte “Querschnittsmaterie" in einem Konnex zu zahlreichen anderen Sachbereichen
steht. Praktisch jedes Ressort verfügt über tourismusrelevante Kompetenzen. In diesem
Sinne sei also, wie der Herr Bundeskanzler ausführte, jedes Regierungsmitglied auch
Tourismusminister. Diese Aussage läßt selbstverständlich die Kompetenzverteilung des
Bundesministeriengesetzes unberührt.

Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung der einzelnen Fragen
absehe und nur die tourismusrelevanten Bereiche meines Ressorts anführe.


Eine wesentliche tourismusrelevante Kompetenz stellt sicherlich die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich dar. Menschen werden nur dann
ihren Urlaub in Österreich verbringen, wenn sie sich sicher fühlen. Wie die letztjährige
Kriminalstatistik gezeigt hat, gehört Österreich zu den sichersten Ländern der Welt. Um
diesen hohen Sicherheitsstandard auch in jenen Monaten zu garantieren, in denen es
saisonbedingt in manchen Teilen Österreichs zu einem verstärkten Touristenandrang
kommt, werden deshalb - soweit möglich - seitens der Exekutive die dort befindlichen
Dienststellen durch Zuteilungen von Exekutivbeamten personell aufgestockt.

Weiters wären noch folgende tourismusrelevanten Bereiche zu nennen:
Visabereich

Österreich hat mit einer Reihe von Staaten Sichtvermerksabkommen abgeschlossen,
wodurch die jeweiligen Staatsangehörigen zur visumfreien Einreise und zu einem
kurzfristigen, nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind.

Durch diese Übereinkommen wird vor allem Touristen aus den jeweiligen Staaten ohne
formelles Visaverfahren bei den österreichischen Vertretungsbehörden die Einreise
ermöglicht.

Auf Grund vermehrter Visaantragstellungen im Wege von Reisebüros wurden Richtlinien zur
Handhabung der im Wege von Reisebüros eingebrachten Visaanträge für Touristikreisen
erarbeitet. Ziel dieser Richtlinien ist es, durch eine möglichst einheitliche und transparente
Handhabung der Visumpraxis gegenüber Reisebüros mögliche Interessenskonflikte
zwischen den Anliegen der Fremdenverkehrswirtschaft einerseits und notwendigen
fremdenpolizeilichen Rücksichten andererseits zu verhindern bzw. gegebenenfalls zu
entschärfen.

Grenzkontrollbereich

Für diesen Bereich sind folgende Aktivitäten zu nennen:

Zusammenarbeit mit der Österreich-Werbung, um Probleme im Zusammenhang mit
diversen Großprojekten wie z.B. Sportveranstaltungen, Messen etc. bereits im Vorfeld zu
erkennen und diesen entsprechend entgegenwirken zu können.


Regelmäßige Treffen mit den Botschaftsangehörigen der Nachbarländer samt Kroatien

und Polen, um die jeweilige bevorstehende Tourismussaison vorzubereiten und die

abgelaufene Saison zu evaluieren.

In regelmäßigen Schulungen werden Grenzkontroll- und Sicherheitsorgane hinsichtlich

des Umgangs mit ausländischen Touristen besonders sensibilisiert.

Absprachen   mit  Vertretern   der  Nachbarstaaten   zur  ständigen   Verbesserung   der

Infrastruktur   von   Grenzübergängen   (bauliche   Erweiterung   und   damit   schnellerer

Grenzübertritt) sowie zur Realisierung grenzüberschreitender Tourismusvorhaben, wie

z.B.   National-   und   Naturparks,   grenzüberschreitende   Wanderwege   und   sonstige

touristische Sehenswürdigkeiten

Mitwirkung   bei  der  Erstellung  des  “Travelguide",  einer  regelmäßig  erscheinenden

Informationsschrift für Reisende.