3932/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Schwemmlein und GenossInnen haben am 12. Juni 2002
unter der Nr. 3990/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Jedes
Mitglied in der
Bundesregierung ist Tourismusminister..." gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Anläßlich der Eröffnung der
Tourismuskonferenz der Bundesregierung in Obertauern am
4. April 2002 wies der Herr Bundeskanzler auf die eminente Bedeutung des
Tourismus für
die österreichische Wirtschaft sowie auf den Umstand hin, dass der
Tourismus als
sogenannte “Querschnittsmaterie" in einem Konnex zu zahlreichen
anderen Sachbereichen
steht. Praktisch jedes Ressort verfügt über tourismusrelevante
Kompetenzen. In diesem
Sinne sei also, wie der Herr Bundeskanzler ausführte, jedes
Regierungsmitglied auch
Tourismusminister. Diese Aussage läßt selbstverständlich die
Kompetenzverteilung des
Bundesministeriengesetzes unberührt.
Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer
Beantwortung der einzelnen Fragen
absehe und nur die tourismusrelevanten Bereiche meines Ressorts anführe.
Eine wesentliche tourismusrelevante Kompetenz stellt
sicherlich die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich dar. Menschen
werden nur dann
ihren Urlaub in Österreich verbringen, wenn sie sich sicher fühlen.
Wie die letztjährige
Kriminalstatistik gezeigt hat, gehört Österreich zu den sichersten
Ländern der Welt. Um
diesen hohen Sicherheitsstandard auch in jenen Monaten zu garantieren, in denen
es
saisonbedingt in manchen Teilen Österreichs zu einem verstärkten
Touristenandrang
kommt, werden deshalb - soweit möglich - seitens der Exekutive die dort
befindlichen
Dienststellen durch Zuteilungen von Exekutivbeamten personell aufgestockt.
Weiters wären noch folgende
tourismusrelevanten Bereiche zu nennen:
Visabereich
Österreich hat mit einer Reihe von Staaten
Sichtvermerksabkommen abgeschlossen,
wodurch die jeweiligen Staatsangehörigen zur visumfreien Einreise und zu
einem
kurzfristigen, nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt im Bundesgebiet
berechtigt sind.
Durch diese Übereinkommen wird vor allem Touristen aus
den jeweiligen Staaten ohne
formelles Visaverfahren bei den österreichischen Vertretungsbehörden
die Einreise
ermöglicht.
Auf Grund vermehrter Visaantragstellungen im Wege von
Reisebüros wurden Richtlinien zur
Handhabung der im Wege von Reisebüros eingebrachten Visaanträge
für Touristikreisen
erarbeitet. Ziel dieser Richtlinien ist es, durch eine möglichst
einheitliche und transparente
Handhabung der Visumpraxis gegenüber Reisebüros mögliche
Interessenskonflikte
zwischen den Anliegen der Fremdenverkehrswirtschaft einerseits und notwendigen
fremdenpolizeilichen Rücksichten andererseits zu verhindern bzw.
gegebenenfalls zu
entschärfen.
Grenzkontrollbereich
Für diesen Bereich sind folgende Aktivitäten zu nennen:
Zusammenarbeit mit der Österreich-Werbung, um Probleme
im Zusammenhang mit
diversen Großprojekten wie z.B. Sportveranstaltungen, Messen etc. bereits
im Vorfeld zu
erkennen und diesen entsprechend entgegenwirken zu können.
Regelmäßige Treffen mit den Botschaftsangehörigen der Nachbarländer samt Kroatien
und Polen, um die jeweilige bevorstehende Tourismussaison vorzubereiten und die
abgelaufene Saison zu evaluieren.
In regelmäßigen Schulungen werden Grenzkontroll- und Sicherheitsorgane hinsichtlich
des Umgangs mit ausländischen Touristen besonders sensibilisiert.
Absprachen mit Vertretern der Nachbarstaaten zur ständigen Verbesserung der
Infrastruktur von Grenzübergängen (bauliche Erweiterung und damit schnellerer
Grenzübertritt) sowie zur Realisierung grenzüberschreitender Tourismusvorhaben, wie
z.B. National- und Naturparks, grenzüberschreitende Wanderwege und sonstige
touristische Sehenswürdigkeiten
Mitwirkung bei der Erstellung des “Travelguide", einer regelmäßig erscheinenden
Informationsschrift für Reisende.