3933/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.07.2002
BUNDSMINISTER FÜR INNERES
BETREFF: Beantwortung der schriftlichen Anfrage der
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Kolleginnen
betreffend “Gesetzliche Strafandrohungen gegenüber Arbeitnehmerinnen"
(Nr. 4014/J)
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Kolleginnen
haben am 12. Juni 2002
unter der Nummer 4014/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Gesetzliche
Strafandrohungen gegenüber Arbeitnehmerinnen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Materiengesetze, die
Verwaltungsstrafbestimmungen enthalten, die sich ausschließlich
gegen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen als solche richten, bestehen in
meinem
Ressortbereich nicht.
Zu den Fragen 3 und 4:
In den meinem Ressort zugeordneten Rechtsbereichen sind keine Mindeststrafen
vorgesehen.
Zu Frage 5:
Meine Haltung gegenüber der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist nicht
Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 6:
Wie sich aus den vorstehenden Antworten ergibt, stellt sich diese Frage im Bereich des
Bundesministeriums für Inneres nicht.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage an den Bundesminister
für Justiz (4015/J).