3933/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.07.2002

BUNDSMINISTER FÜR INNERES

 

BETREFF: Beantwortung der schriftlichen Anfrage der

Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Kolleginnen

betreffend “Gesetzliche Strafandrohungen gegenüber Arbeitnehmerinnen"

(Nr. 4014/J)

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Kolleginnen haben am 12. Juni 2002
unter der Nummer 4014/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Gesetzliche Strafandrohungen gegenüber Arbeitnehmerinnen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Materiengesetze, die Verwaltungsstrafbestimmungen enthalten, die sich ausschließlich
gegen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen als solche richten, bestehen in meinem
Ressortbereich nicht.

Zu den Fragen 3 und 4:

In den meinem Ressort zugeordneten Rechtsbereichen sind keine Mindeststrafen

vorgesehen.


Zu Frage 5:

Meine Haltung gegenüber der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist nicht

Gegenstand der Vollziehung.

Zu Frage 6:

Wie sich aus den vorstehenden Antworten ergibt, stellt sich diese Frage im Bereich des

Bundesministeriums für Inneres nicht.

Zu den Fragen 7 und 8:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage an den Bundesminister

für Justiz (4015/J).