3934/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kurt Gaßner und Genossinnen haben am
20. Juni 2002 unter der Nummer 4072/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “die überfällige Sanierung und Organisationsreform der KZ-Gedenkstätte
Mauthausen" gerichtet.

Die vorliegende Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zur Frage 1:

Die Ergebnisse des Endberichts sind in Form von Projekten je nach Priorität und unter

Berücksichtigung der budgetären Vorgaben in Umsetzung.

Zur Frage 2, 3 und 7:

Eine rechtliche Neustrukturierung bedarf gerade in einem derartig sensiblen Themenbereich
bei der Erarbeitung der legistischen Umsetzung einer eingehenden und umfassenden
Diskussion ohne Zeitzwang.

Zur Frage 4:

Mit diesem Bundesgesetz soll die gesamte organanisatorische und inhaltliche Gestion der

KZ-Gedenkstätte Mauthausen auf eine international übliche Basis gestellt werden.

Zur Frage 5:
Ja

Zur Frage 6:

Ja, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in Bearbeitung.

Zur Frage 8;

Den Ergebnissen der Arbeitsgruppen wird laufend in den unterschiedlichsten Projekten

Rechnung getragen.


Zur Frage 9 und 10:

Die Zuständigkeit zur baulichen Instandhaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen liegt beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. In Kooperation mit der Burghauptmannschaft
Österreich werden nunmehr die auch aus meiner Sicht dringend notwendigen
Sanierungsarbeiten an der KZ-Gedenkstätte Mauthausen durchgeführt. Die Sanierung der
Kanalisation ist bereits abgeschlossen. Die Instandhaltungsarbeiten an den Lagermauern
sind bereits in Umsetzung begriffen.

Zur Frage 11:

Mehrere der vorgeschlagenen Projekte sind bereits in Umsetzung.

Zur Frage 12:

Unter der Voraussetzung, dass die Geldmittel auch für das Jahr 2003 genehmigt werden,

steht für die Jahre 2001, 2002 und 2003 insgesamt ein Betrag in Höhe von €   8,7 Mio

zur Verfügung. Die Geldmittel werden den einzelnen Projekten betragsmäßig und zeitlich

zugeordnet.

Zur Frage 13:
Ja