3934/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kurt Gaßner und
Genossinnen haben am
20. Juni 2002 unter der Nummer 4072/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend “die überfällige Sanierung und Organisationsreform
der KZ-Gedenkstätte
Mauthausen"
gerichtet.
Die vorliegende Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Die Ergebnisse des Endberichts sind in Form von Projekten je nach Priorität und unter
Berücksichtigung der budgetären Vorgaben in Umsetzung.
Zur Frage 2, 3 und 7:
Eine rechtliche Neustrukturierung bedarf
gerade in einem derartig sensiblen Themenbereich
bei der Erarbeitung der legistischen Umsetzung einer eingehenden und
umfassenden
Diskussion ohne Zeitzwang.
Zur Frage 4:
Mit diesem Bundesgesetz soll die gesamte organanisatorische und inhaltliche Gestion der
KZ-Gedenkstätte Mauthausen auf eine international übliche Basis gestellt werden.
Zur Frage 5:
Ja
Zur Frage 6:
Ja, ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in Bearbeitung.
Zur Frage 8;
Den Ergebnissen der Arbeitsgruppen wird laufend in den unterschiedlichsten Projekten
Rechnung getragen.
Zur Frage 9 und 10:
Die Zuständigkeit zur baulichen
Instandhaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen liegt beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. In Kooperation mit der
Burghauptmannschaft
Österreich werden nunmehr die auch aus meiner Sicht dringend notwendigen
Sanierungsarbeiten an der KZ-Gedenkstätte Mauthausen durchgeführt.
Die Sanierung der
Kanalisation ist bereits abgeschlossen. Die Instandhaltungsarbeiten an den
Lagermauern
sind bereits in Umsetzung begriffen.
Zur Frage 11:
Mehrere der vorgeschlagenen Projekte sind bereits in Umsetzung.
Zur Frage 12:
Unter der Voraussetzung, dass die Geldmittel auch für das Jahr 2003 genehmigt werden,
steht für die Jahre 2001, 2002 und 2003 insgesamt ein Betrag in Höhe von € 8,7 Mio
zur Verfügung. Die Geldmittel werden den einzelnen Projekten betragsmäßig und zeitlich
zugeordnet.
Zur Frage 13:
Ja