3935/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.07.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4002/J betreffend
Preissteigerungen durch die Euro-Umstellung, welche die Abgeordneten Dr.
Gabriela
Moser, Freundinnen und Freunde am 12. Juni 2002 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Gemäß §§ 19 Abs. 2 Z 4 und Abs. 5 EWAG
hat die Euro-Preiskommission jeweils
über die Zeiträume
bis zum 30. September 2001, bis zum 31. Jänner 2002 und bis
zum 30. Juni 2002 einen Bericht über die Erreichung der Ziele des Euro-
Währungsangabengesetzes
(EWAG) vorzulegen.
Die
Daten für den 3. Bericht sind Ende Juli verfügbar. Die Aufarbeitung
dieser aktu-
ellen Daten werden Ende August abgeschlossen sein. Darüber ist eine
Untersu-
chung der Entwicklung der Schwellenpreise geplant. Eine Vorlage an das
Parlament
wird im Herbst 2002 erfolgen.
Die
Euro-Preiskommission selbst wird ihre Tätigkeit jedenfalls bis Ende des
Jahres
2002 fortsetzen. Mit 31. Dezember 2002 tritt das EWAG außer Kraft, sodass
die Eu-
ro-Preiskommission ihre Rechtsgrundlage verliert.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Einleitend möchte ich festhalten, dass durch
Einrichtung des sog. “Leobener Koope-
rationsmodells" (Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für
Wirtschaft
und Arbeit, dem Bundesministerium für Justiz, den Preisbehörden in
den Ländern,
den Arbeiter- und Wirtschaftskammern in den Ländern und Euro-Hotlines) der
über-
wiegende Teil der Beschwerdefälle ohne Notwendigkeit, die
Preisbehörden bzw. die
Euro-Preiskommission einzuschalten, in direktem Kontakt mit den betroffenen Un-
ternehmen bereinigt werden konnte.
Insgesamt wurde die Euro-Preiskommission mit 164 konkreten
Beschwerden be-
fasst, welche in einer eigenen Unterarbeitsgruppe (Prüfungsgruppe)
behandelt wur-
den und werden. Im übrigen hat sich die Euro-Preiskommission auch ganz
allgemein
mit Preiserhöhungen in einzelnen Branchen auseinandergesetzt.
Von den genannten 164
Beschwerden betrafen 22 Fälle Fragen der doppelten
Preisauszeichnung.
In den verbleibenden Fällen konnten - sofern die
Gründe für die seitens der Unter-
nehmer vorgenommenen Preiserhöhungen nicht betriebswirtschaftlich
nachvollzieh-
bar dargelegt werden konnten - Preisrückführungen und
zusätzliche Kundeninforma-
tionen erzielt werden. In einzelnen Fällen wurden Aktionspreise mit
gängigen Ku-
rantpreisen verglichen. Die Beschwerdeführer wurden jeweils über das
Ergebnis der
Prüfung informiert. Derzeit werden noch 5 Fälle in der
Prüfungsgruppe näher unter-
sucht.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Eine
Veröffentlichung von Produkten mit vermeintlich überhöhten
Preisen wird aus
straf- und zivilrechtlichen Bedenken (üble Nachrede,
Kreditschädigung, Rufschädi-
gung),
nicht unterstützt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Wie die vorliegenden Daten und Analysen zeigen, kam es zu
keiner Teuerungswelle.
Das Euro-Währungsangabengesetz setzt sich zum Ziel, Inflationsschübe
aufgrund
der Währungsumstellung zu vermeiden. Diese Zielbestimmung bleibt bis zum
Au-
ßerkrafttreten des Gesetzes Ende des Jahres aufrecht.
Darüber
hinaus wird eine Untersuchung der wichtigsten Schwellenpreise im Le-
bensmittelhandel wesentliche Informationen über die Entwicklung der
Konsumen-
tenpreise und damit einen
zusätzlichen Maßstab für die Beurteilung durch die Euro-
Preiskommission bieten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Bei Restaurants und Cafes konnten Preiserhöhungen im
Laufe des Jahres 2001 be-
obachtet werden. Eine Teuerung von durchschnittlich 15 % ist keinesfalls zu
ver-
zeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr sind Bewirtungsleistungen im Mai um 2,9 %
ge-
stiegen, im Vergleich zum Vormonat um 0,4 %. Von Februar bis April wurden sogar
Preissenkungen
vermerkt.
Bei Meldungen von Konsumenten über
Preiserhöhungen dürfte es sich um Einzel-
fälle handeln. Sofern
der Verdacht einer eurobedingten Preissteigerung besteht,
wurden und werden sie weiterhin untersucht.