3935/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.07.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4002/J betreffend
Preissteigerungen durch die Euro-Umstellung, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Freundinnen und Freunde am 12. Juni 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Gemäß §§ 19 Abs. 2 Z 4 und Abs. 5 EWAG hat die Euro-Preiskommission jeweils
über die Zeiträume bis zum 30. September 2001, bis zum 31. Jänner 2002 und bis
zum 30. Juni 2002 einen Bericht über die Erreichung der Ziele des Euro-
Währungsangabengesetzes (EWAG) vorzulegen.

Die Daten für den 3. Bericht sind Ende Juli verfügbar. Die Aufarbeitung dieser aktu-
ellen Daten werden Ende August abgeschlossen sein. Darüber ist eine Untersu-
chung der Entwicklung der Schwellenpreise geplant. Eine Vorlage an das Parlament
wird im Herbst 2002 erfolgen.

Die Euro-Preiskommission selbst wird ihre Tätigkeit jedenfalls bis Ende des Jahres
2002 fortsetzen. Mit 31. Dezember 2002 tritt das EWAG außer Kraft, sodass die Eu-
ro-Preiskommission ihre Rechtsgrundlage verliert.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Einleitend möchte ich festhalten, dass durch Einrichtung des sog. “Leobener Koope-
rationsmodells" (Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, dem Bundesministerium für Justiz, den Preisbehörden in den Ländern,
den Arbeiter- und Wirtschaftskammern in den Ländern und Euro-Hotlines) der über-
wiegende Teil der Beschwerdefälle ohne Notwendigkeit, die Preisbehörden bzw. die
Euro-Preiskommission einzuschalten, in direktem Kontakt mit den betroffenen Un-
ternehmen bereinigt werden konnte.

Insgesamt wurde die Euro-Preiskommission mit 164 konkreten Beschwerden be-
fasst, welche in einer eigenen Unterarbeitsgruppe (Prüfungsgruppe) behandelt wur-
den und werden. Im übrigen hat sich die Euro-Preiskommission auch ganz allgemein
mit Preiserhöhungen in einzelnen Branchen auseinandergesetzt.
Von den genannten 164 Beschwerden betrafen 22 Fälle Fragen der doppelten
Preisauszeichnung.

In den verbleibenden Fällen konnten - sofern die Gründe für die seitens der Unter-
nehmer vorgenommenen Preiserhöhungen nicht betriebswirtschaftlich nachvollzieh-
bar dargelegt werden konnten - Preisrückführungen und zusätzliche Kundeninforma-
tionen erzielt werden. In einzelnen Fällen wurden Aktionspreise mit gängigen Ku-
rantpreisen verglichen. Die Beschwerdeführer wurden jeweils über das Ergebnis der
Prüfung informiert. Derzeit werden noch 5 Fälle in der Prüfungsgruppe näher unter-
sucht.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Eine Veröffentlichung von Produkten mit vermeintlich überhöhten Preisen wird aus
straf- und zivilrechtlichen Bedenken (üble Nachrede, Kreditschädigung, Rufschädi-
gung), nicht unterstützt.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Wie die vorliegenden Daten und Analysen zeigen, kam es zu keiner Teuerungswelle.
Das Euro-Währungsangabengesetz setzt sich zum Ziel, Inflationsschübe aufgrund
der Währungsumstellung zu vermeiden. Diese Zielbestimmung bleibt bis zum Au-
ßerkrafttreten des Gesetzes Ende des Jahres aufrecht.

Darüber hinaus wird eine Untersuchung der wichtigsten Schwellenpreise im Le-
bensmittelhandel wesentliche Informationen über die Entwicklung der Konsumen-
tenpreise und damit einen zusätzlichen Maßstab für die Beurteilung durch die Euro-
Preiskommission bieten.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Bei Restaurants und Cafes konnten Preiserhöhungen im Laufe des Jahres 2001 be-
obachtet werden. Eine Teuerung von durchschnittlich 15 % ist keinesfalls zu ver-
zeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr sind Bewirtungsleistungen im Mai um 2,9 % ge-
stiegen, im Vergleich zum Vormonat um 0,4 %. Von Februar bis April wurden sogar
Preissenkungen vermerkt.

Bei Meldungen von Konsumenten über Preiserhöhungen dürfte es sich um Einzel-
fälle handeln. Sofern der Verdacht einer eurobedingten Preissteigerung besteht,
wurden und werden sie weiterhin untersucht.