3937/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.07.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 4058/J betreffend
sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstrea-
ming in Ihrem Ressort, welche die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic,
Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Die beiden in der Anfrage genannten
Ministerratsbeschlüsse betreffend Gender
Mainstreaming enthalten keine Verpflichtungen für die Ressorts, sondern
die Ein-
richtung einer
interministeriellen Arbeitsgruppe bzw. die Aufstellung eines Arbeits-
programmes. Auch der Ministerratsbeschluss
zum geschlechtergerechten Sprachge-
brauch enthält keine Verpflichtung, sondern die Aufforderung an die
Ressorts, diese
mögen “darauf achten, dass dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch
beson-
deres Augenmerk geschenkt wird".
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 7 der Anfrage:
Es
ist unrichtig, dass diese drei Ministerratsbeschlüsse im Bundesministerium
für
Wirtschaft und Arbeit nicht umgesetzt wurden. Der folgenden Liste sind all jene
Ge-
setze und Verordnungen der Jahre 2001 und 2002 zu entnehmen, die den Anre-
gungen der genannten
Ministerratsbeschlüsse nachkommen.
Regierungsvorlagen
EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz, 1180
BlgNr. XXI. GP (C)
Novelle zur Gewerbeordnung 1994, (A: § 24)
FrG-Novelle
2002, (A: § 110a)
AusländerbeschäftigungsGNov.,
(A: § 33b)
2002
BG: Entwicklungszusammenarbeitsgesetz und Änderung des Urlaubsgesetzes,
BGBI. l Nr. 49/2002 (A: §11)
BG: Verwaltungsreformgesetz
2001, BGBI. l Nr. 65/2002, Art 17 (B)
BG: Konjunkturbelebungsgesetz, BGBI. l Nr. 68/2002 (A: § 8)
VO: Frauenförderungsplan des BMWA, BGBI. II Nr. 248/2002 (C)
2001
BG: RundfunkG und Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes 1974, BGBI. l
Nr. 83/2001 (C: § 4)
BG: Gründung einer
lAF-Service GmbH, BGBI. l Nr. 88/2001 (A: § 26)
BG: Erlassung eines Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBI. Nr. 103/2001 (B: §
9,
A: § 46)
BG: Änderung des
Gleichbehandlungsgesetzes, BGBI. l Nr. 129/2001 (B)
BG:
Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz, BGBI. Nr. 159/2001 (B: Art. 1)
VO: Selbstständige
Buchhalter - Prüfungsbefreiungsverordnung, BGBI. II Nr. 64/
2001 (A: § 3)
VO:
Elektroinstallationstechnik-Ausbildungsordnung, BGBI. II Nr. 103/2001 (B: § 1)
VO: Glasmacherei-Ausbildungsordnung, BGBI. II Nr. 104/2001 (B: § 1)
VO: Lagerlogistik-Ausbildungsordnung, BGBI. II Nr. 105/2001 (B: § 1)
VO: Präzisionswerkzeugschleiftechnik-Ausbildungsordnung, BGBI. II Nr. 106/2001
(B: § D
VO: Grundausbildung der Bediensteten in der Arbeitsinspektion, BGBI. II Nr. 141/
2001 (B: § 12)
VO: Grenzwerteverordnung 2001, BGBI. II Nr. 253/2001 (B)
VO: Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für
Arbeitnehmerinnen, BGBI. II
Nr. 356/2001 (C)
VO: Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz-Ausbildungsordnung, BGBI. II
Nr. 407/2001 (B: §1)
VO: Einzelhandel-Ausbildungsordnung, BGBI.
II Nr. 429/2001 (B: § 1)
VO: Zweite SBH-Prüfungsbefreiungsverordnung, BGBI. Nr. 421/2001 (A: §
2)
(Legende:
A: Normen mit einer Klausel, welche beide Geschlechter sprachlich gleichbehandelt
B: Normen, die geschlechtsspezifische Ausdrücke gleichzeitig verwenden
C: Normen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern materiell fördern)
Als Beispiel für ein Gesetz aus dem Wirkungsbereich
des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit, das bereits vor diesen Ministerratsbeschlüssen
geschlechter-
neutral formuliert wurde, möge das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz - ASchG
dienen.
Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass die meisten
Gesetzesentwürfe
Novellen zu schon bestehenden Gesetzen darstellen. Es wäre wenig sinnvoll,
reine
Novellen explizit geschlechtergerecht zu formulieren, da dies für die
Rechtsanwen-
der irreführend wäre und unter Umständen sogar zu
Interpretationsproblemen führen
könnte. Das wäre zB. dann der Fall, wenn ein Absatz in
männlicher Form formuliert
ist und der nächste -
novellierte - Absatz sowohl die männliche als auch die weib-
liche Form verwendet. In solchen Fällen wären geschlechtergerechte
Formulie-
rungen nur dann sinnvoll,
wenn der gesamte Gesetzestext auf geschlechtergerechte
Formulierungen umgestellt würde. Dies wäre bei umfangreicheren
Gesetzen in der
Praxis mit einer Neuerlassung des Gesetzes verbunden.
Es wird auch innerhalb des Ressorts darauf geachtet, dass
Aussendungen und
Bekanntmachungen
geschlechtergerecht formuliert werden.
Bezüglich
der Tätigkeit der interministeriellen Arbeitsgruppen Gender Mainstreaming
darf ich auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 4056/J durch den federführend
zuständigen Herrn Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen ver-
weisen.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Diesbezüglich darf ich auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 4056/J durch den Herrn
Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen verweisen.