3940/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.07.2002

BUNDESMINISTER für
        WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4059/J betreffend
Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen Staatssekretärin Mares Rossmann,
welche die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen am
13. Juni 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:

Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 20. März
2002 an die Staatsanwaltschaft Wien lautet wie folgt:

,An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erging das oben genannte Er-
suchen um Stellungnahme, insbesondere zu einer allfälligen Verletzung des Amtsge-
heimnisses durch Übermittlung des an die Staatssekretärin für Tourismus und Frei-
zeitwirtschaft, Frau Mares Rossmann, gerichteten Beschwerdebriefes an Frau Sissy
Hadolt-Rossmann.

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der
Staatssekretärin für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Mares Rossmann, nicht um
eine   Beamtin,  sondern  um  ein  oberstes  Organ  im  Sinne d es  Art.  19 B-VG   handelt


und andererseits aus ho. Sicht die Verletzung eines öffentlichen oder berechtigten
privaten Interesses nicht erkennbar ist.

Zur Chronologie der Ereignisse ist auszuführen, dass die Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Steiermark dem Arbeitsinspektorat für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz
mit Schreiben vom 11.7.2001 mitteilte, dass Verdacht auf Beschäftigung auslän-
discher Arbeitskräfte im Glockenspielkeller bestand und um Durchführung einer
gemeinsamen Kontrolle nach dem Arbeiterkammergesetz ersuchte.
Der Termin wurde nach dem 20.7.2001 (Datum der Rücksprache der Amtsleitung mit
dem zuständigen Referenten Ing. Orel) gemeinsam mit der AK Steiermark für
23.8.2001 festgelegt (Beilage 1 der übermittelten Unterlagen). Da solche Termine
üblicherweise relativ kurzfristig festgelegt werden, ist davon auszugehen, dass der
Termin für die Kontrolle des Glockenspielkellers erst einige Tage vorher, also Mitte
August vereinbart wurde. Die Kontrolle selbst fand am 23.8.2001 gegen 12:40 Uhr
statt und wurde von den beiden Arbeitsinspektoren Mag. Stiegler und Ing. Orel
gemeinsam mit Herrn Eigl (Vertreter der AK Steiermark) unter Assistenzleistung
durch zwei Beamte des Wachzimmers Schmidgasse durchgeführt.

Am 31.8.2001, also acht Tage nach der Kontrolle, kam Herr Theodor Arbeiter in das
Arbeitsinspektorat Graz und berichtete über seinen an Frau Staatssekretärin
Rossmann in dieser causa gerichteten Brief.

Auf Grund des Beschwerdebriefes von Herrn Arbeiter wurde nach den vorliegenden
Informationen das zuständige Arbeitsinspektorat von der Staatssekretärin nicht infor-
miert. Dies ist jedoch insoweit nicht verwunderlich, da zum Zeitpunkt des Verfassens
des Briefes an Frau Sissy Hadolt-Rossmann die Kontrolle durch das zuständige
Arbeitsinspektorat ja bereits stattgefunden hatte bzw. der Brief des Herrn Arbeiter
zeitgleich mit der Kontrolle des Arbeitsinspektorates im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit eintraf. Es darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen
werden, dass nach Auskunft der zuständigen Sektionsleiterin weder vor noch nach
der Kontrolle zu irgendeinem Zeitpunkt auch nur der Versuch einer Einflussnahme
durch das Staatsekretariat auf die Arbeitsinspektion erfolgt ist.


Ergänzend darf noch auf Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG verwiesen werden, wonach
das Bundeskanzleramt für personelle Angelegenheiten der obersten Organe der
Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten zuständig ist."

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Es besteht kein Anlass, an der Richtigkeit der Auffassung des für Strafrecht zustän-
digen Bundesministers zu zweifeln.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2828/J zu Punkt 13
ausgeführt, ging dieser Brief nach Auskunft des Büros der Staatssekretärin Mares
Rossmann am 23. August 2001 ein.