3942/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.08.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3964/J-NR/2002 betreffend Zusatztafeln an Ortstafeln,
die die Abgeordneten Binder und Genossinnen am 6. Juni 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 4:

Wie sieht tatsächlich die juridische Sachlage betreffend Ortstafeln mit Zusatztafeln aus?

Sind Sie bereit, rasch eine Gesetzesnovelle durchzuführen, um den Gemeinden und den Ländern die
hohen Kosten für die Abmontage dieser Zusatztafeln zu ersparen?

Antwort:

Die Straßenverkehrsordnung bietet grundsätzlich die Möglichkeit, bei Orten, die berechtigt sind, die

Bezeichnung Erholungsdorf zu führen, eine grüne Tafel mit weißer Aufschrift "Erholungsdorf"

unterhalb der Ortstafel anzubringen (§ 53 Abs. 1 Z. 17a StVO).

Das bmvit hat bereits mehrfach die Ansicht vertreten, dass die Anbringung anderer Tafeln, die sich

ebenfalls auf Zusatzinformationen im weiteren Sinn zum jeweiligen Ort beziehen, auch als zulässig

erachtet wird.

Die  gegenständliche   Problematik  wurde  auch   bei  der  diesjährigen  Tagung  der  beamteten

Verkehrsreferenten am 14. und 15. Mai in Vorarlberg besprochen. Die Verkehrsreferenten kamen

zum Schluss, dass die Judikatur in diesem Bereich im Ergebnis nicht für zweckmäßig erachtet wird;

es sollten auch andere Zeichen angebracht werden dürfen, ohne die Wirksamkeit des verordneten

Ortsgebietes zu beeinträchtigen.

Zur Klarstellung wurde dessen ungeachtet aber jedenfalls eine diesbezügliche Änderung der

Straßenverkehrsordnung vorgemerkt.

Fragen 2 und 3:

Empfehlen Sie den Bürgermeisterinnen in Österreich, die Zusatztafeln bei den Ortstafeln in ihren
Gemeinden abzumontieren oder nicht?

Wie begründen Sie diese Empfehlung?

Antwort:

Eine derartige Empfehlung ist nicht beabsichtigt.