3942/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.08.2002
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3964/J-NR/2002 betreffend Zusatztafeln an Ortstafeln,
die die Abgeordneten Binder und Genossinnen am 6. Juni 2002 an mich gerichtet
haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 4:
Wie sieht tatsächlich die juridische Sachlage betreffend Ortstafeln mit Zusatztafeln aus?
Sind Sie bereit, rasch eine Gesetzesnovelle
durchzuführen, um den Gemeinden und den Ländern die
hohen Kosten für die Abmontage dieser Zusatztafeln zu ersparen?
Antwort:
Die Straßenverkehrsordnung bietet grundsätzlich die Möglichkeit, bei Orten, die berechtigt sind, die
Bezeichnung Erholungsdorf zu führen, eine grüne Tafel mit weißer Aufschrift "Erholungsdorf"
unterhalb der Ortstafel anzubringen (§ 53 Abs. 1 Z. 17a StVO).
Das bmvit hat bereits mehrfach die Ansicht vertreten, dass die Anbringung anderer Tafeln, die sich
ebenfalls auf Zusatzinformationen im weiteren Sinn zum jeweiligen Ort beziehen, auch als zulässig
erachtet wird.
Die gegenständliche Problematik wurde auch bei der diesjährigen Tagung der beamteten
Verkehrsreferenten am 14. und 15. Mai in Vorarlberg besprochen. Die Verkehrsreferenten kamen
zum Schluss, dass die Judikatur in diesem Bereich im Ergebnis nicht für zweckmäßig erachtet wird;
es sollten auch andere Zeichen angebracht werden dürfen, ohne die Wirksamkeit des verordneten
Ortsgebietes zu beeinträchtigen.
Zur Klarstellung wurde dessen ungeachtet aber jedenfalls eine diesbezügliche Änderung der
Straßenverkehrsordnung vorgemerkt.
Fragen 2 und 3:
Empfehlen
Sie den Bürgermeisterinnen in Österreich, die Zusatztafeln bei den
Ortstafeln in ihren
Gemeinden abzumontieren oder nicht?
Wie begründen Sie diese Empfehlung?
Antwort:
Eine derartige Empfehlung ist nicht beabsichtigt.