3944/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.08.2002
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier
und GenossInnen haben am
12. Juni 2002 unter der ZI. 4011/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend Gesetzliche Strafdrohungen gegenüber
Arbeit-
nehmerInnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es
gibt keine dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nach
dem Bundesministeriengesetz spezifisch zugeordneten Rechtsmaterien, die
gerichtliche Strafen oder Verwaltungsstrafen gegenüber ArbeitnehmerInnen
vorsehen.
Das Informationssicherheitsgesetz, BGBI. l Nr.
23/2002, das auch vom BMaA
zu vollziehen ist, enthält eine gerichtliche Strafbestimmung (§ 9)
und eine Ver-
waltungsstrafbestimmung (§ 10). Erstere gilt nicht für Bedienstete
des BMaA,
weit diese bei tatbestandsmäßigem Handeln gemäß § 9
InfoSiG unter den
Anwendungsbereich des, eine höhere Strafdrohung enthaltenden § 310
StGB
fallen. Hingegen richtet sich die
Verwaltungsstrafbestimmung (§10 InfoSiG)
auch an Bedienstete des BMaA.
Zu Frage 2:
§ 10 InfoSiG bestimmt:
“(1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte
fallenden strafbaren Handlung erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung,
1. wer die Verschwiegenheitspflicht nach § 4 Z 1 verletzt oder
2. wer entgegen § 4 Z 2
Schutzstandards nicht einhält, wenn dadurch ein
Unbefugter Kenntnis von klassifizierten Informationen erlangt.
(2) Verwaltungsübertretungen
nach Abs. 1 sind von der
Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 3 000 Euro zu
bestrafen."
Diese Bestimmung wurde - ebenso wie § 9 InfoSiG - auch deshalb
eingeführt,
um EU-rechtliche Verpflichtungen mit
Strafsanktionen zu versehen.
Zu den Fragen 3-6:
Es
gibt keine dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nach
dem Bundesministeriengesetz spezifisch zugeordneten Rechtsmaterien, die
“Mindeststrafen"
vorsehen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung im
Zuständigkeits-
bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.