3945/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.08.2002
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Barbara PRAMMER und Genossinnen
haben
am 13. Juni 2002 unter der Nr. 4032/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentari-
sche Anfrage betreffend Frauenförderungsplan gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 2:
Der derzeit geltende Frauenförderungsplan für das
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten wurde von mir nach Einholung des diesbezüglichen
Vorschlags der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Jahr 2001 erlassen (siehe
BGBI. II Nr.
42/2001) und basiert auf der Datenlage zum Stichtag 1. Juli 2000. Dies
bedeutet, dass
der Frauenförderungsplan des von mir geleiteten Ressorts auf die Situation
nach dem
Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, BGBI. l Nr. 16/2000,
Rücksicht
nimmt. Des weiteren stellt der Frauenförderungsplan hinsichtlich seiner
Zielvorgaben -
gemäß § 40
Abs. 2 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG), BGBI. Nr. 100/1993
i.d.g.F. - auf Besoldungs-, Verwendungs-, Entlohnungsgruppen und Entlohnungs-
schemata sowie auf die im
Bereich des auswärtigen Dienstes bestehenden Funktions-
gruppen ab und gibt die Zielvorgaben in Prozenten an. Strukturänderungen,
wie sie im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stattfanden, haben
daher die Aus-
gangslage und Vorgaben des Frauenförderungsplanes praktisch nicht
beeinträchtigt.
Das
B-GBG geht ohnedies davon aus, dass es in den Dienststellen des Bundes immer
wieder zu Änderungen in der Struktur und zu einer Fluktuation bei den
Bediensteten
kommt. Es schreibt deshalb in seinem § 41
Abs. 2 eine Anpassung des Frauenförde-
rungsplans an die aktuelle Entwicklung in Zweijahresabständen vor.
Im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wird
gemäß dieser
Bestimmung - auf Grundlage der zum 1. Juli 2002 zu ermittelnden Anteile der
Frauen
an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten in den verschiedenen
Besoldungs-,
Verwendungs-, Entlohnungsgruppen und Entlohnungsschemata sowie in den einzelnen
Funktionsgruppen - in den nächsten Wochen ein aktualisierter
Frauenförderungsplan
ausgearbeitet und von mir erlassen werden.
Zu den Frage 3 und 4:
Der im Jahr 2001 von mir erlassene, nach wie
vor gültige Frauenförderungsplan (siehe
oben) deckt alle Organisationseinheiten und alle Bereiche des Ressorts ab.