3946/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.08.2002

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Emmerich Schwemlein sowie Kolleginnen und
Kollegen haben am 12. Juni 2002 unter der Nr. 3987/J-NR/2002 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Jedes Mitglied in der Bundesregie-
rung ist Tourismusminister..." gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Anlässlich der Eröffnung der Tourismuskonferenz der Bundesregierung in Ober-
tauern am 4. April 2002 wies der Herr Bundeskanzler auf die eminente Bedeutung
des Tourismus für die österreichische Wirtschaft sowie auf den Umstand hin, dass
der Tourismus als sogenannte “Querschnittsmaterie" in einem Konnex zu zahl-
reichen anderen Sachbereichen steht. In diesem Sinne sei also, wie der Herr
Bundeskanzler ausführte, jedes Regierungsmitglied auch Tourismusminister. Diese
Feststellung lässt selbstverständlich die Kompetenzverteilung des Bundesministe-
riengesetzes unberührt.

Zu Fragen 2, 3 und 7:

Der Tourismus ist ein sehr wesentlicher Wirtschaftszweig, der einen bedeutenden
Teil der Wertschöpfung und des BIP-Aufkommens unserer Volkswirtschaft aus-
macht.


Die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Bundesministeriums für auswärtige Angele-
genheiten bei der Imagewerbung für das Bild Österreichs im Ausland im Interesse
des Incoming-Tourismus sind mannigfach:

Abgesehen von der von den Vertretungsbehörden geförderten Steigerung des
Handels- und Personenaustausches zwischen Österreich und den Empfangsstaaten
dienen zahlreiche vor allem mediale und kulturelle Aktivitäten der Vertretungsbehör-
den im Ausland der Steigerung des Bekanntheitsgrades unseres Landes, der Ver-
mittlung von Wissen über Österreich und der Erhöhung der Kontakt- und Bezie-
hungsdichte.

Zu Frage 4:

Mit ihrer kulturellen Projektarbeit und der Informationstätigkeit über österreichische
Kultur leisten die Vertretungsbehörden eine indirekte, aber für manche Bereiche der
Tourismuswirtschaft (Festivals, wachsender Kultur- und Städtetourismus) sehr wirk-
same Unterstützung. So wurden seit 2000 von zahlreichen Vertretungsbehörden
Veranstaltungen zur gezielten Präsentation von Festspielprogrammen (z.B. Salz-
burg, Bregenz) und anderen Kulturangeboten (z.B. Museumsquartier, Europäische
Kulturhauptstadt Graz 2003) durchgeführt. Besonders bei Kulturveranstaltungen der
Vertretungsbehörden mit hoher Publikumsreichweite wird laufend mit den jeweiligen
Büros der Österreichwerbung zusammengearbeitet.

Darüber hinaus dienen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland als
Anlaufstellen für Informationssuchende in Bezug auf alle nur denkbaren Frage-
stellungen betreffend Österreich, in wachsendem Ausmaß auch mit touristischer
Zielrichtung.

Zu Frage 5:

Als konkretes Beispiel für aktuelle Projekte wird die Einbindung der Vertretungsbe-
hörden in die Vorbereitungen für das Mozartjahr 2006 genannt. Vor allem die
Kulturforen vermitteln laufend Informationen über die in Österreich geplanten Ver-
anstaltungen und organisieren im Vorfeld des Jubiläumsjahres gezielt auf das Werk


und die Bedeutung von Mozart bezogene Veranstaltungen. Als ein weiteres konkre-
tes Beispiel wird auf ein Projekt der Germanistikstudenten der Jagiellonen-Universi-
tät Krakau mit dem Tourismusverband in St. Anton hingewiesen. Dabei werden unter
der Leitung des dortigen österreichischen Universitätslektors von polnischen
Studenten im Unterricht Entwürfe für Tourismusinformationen über St. Anton erstellt.
Zielgruppenorientierte Tourismusinformationen bieten sowohl dem österreichischen
Tourismus als auch der polnischen Universität, die an praxisnaher Sprachausbildung
und Beispielen für interkulturelles Management interessiert ist, konkrete Vorteile.

Wiewohl die Ausbildung von Tourismus-Managern in Schloss Kleßheim primär nicht
den Incoming-Tourismus beeinflusst, so sind die dort Ausgebildeten doch wesentli-
che Multiplikatoren nicht nur für Wissen betreffend die Tourismusbranche, sondern
von generellen Kenntnissen über und Kontakten zu Österreich. Sie haben in den
Heimatstaaten auch privilegierten Zugang zu jenen Menschen, für die Reisen nach
Europa prinzipiell möglich und erschwinglich sind.

Zu Frage 6:

Konkrete Konzepte zur Förderung des Tourismus werden durch das Bundesministe-
rium für auswärtige Angelegenheiten nicht ausgearbeitet, da die Kernaufgaben und -
kompetenzen betreffend die Querschnittsmaterie Tourismus nicht im Außenministe-
rium angesiedelt sind.

Die Stärken des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und seine
Flexibilität liegen darin, dass die Leiter der Vertretungsbehörden in diesem Bereich
im Rahmen der Gegebenheiten ihres Empfangsstaates innerhalb des gegebenen
Aktionsradius' selbst Aktivitäten und Akzente setzen und Eigeninitiative zu Gunsten
Österreichs entwickeln können und sollen.

Zu Frage 8:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass aus dem Budget des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten keine ausschließlich den Tourismus betreffenden Pro-
jekte im Inland subventioniert worden sind bzw. werden.


Zu Fragen 9,11 und 13:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung durch den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit verwiesen.

Zu Fragen 10 und 12:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbe-
reich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.