395/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und Genossen betreffend eines Importverbotes
für den gentechnisch veränderten Mais
der Firma AgrEvo (T25),
(Nr. 421/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ich wurde von meinem Ministerkollegen nicht über dieses Treffen informiert, da ich damals für An -
gelegenheiten der Gentechnik nicht zuständig war. Meine Beamten haben aber im damaligen Bun -
desministerium für Land - und Forstwirtschaft die Information erhalten, dass im Ständigen Saatgut -
ausschuss die Frage der Aufnahme von drei gentechnisch veränderten Maissorten in den gemein -
schaftlichen Sortenkatalog diskutiert und dabei von österreichischer Seite auf die bestehenden Im -
portverbote gemäß der Richtlinie 90/220/EWG hingewiesen wurde.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort des für Saatgutfragen zuständigen Herrn Bundesministers
für Land - und Forstwirtschaft zur Anfrage 420/J.
Zu Frage 6:
Diesen Brief habe ich nicht erhalten.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Europäische Kommission hat auf Grund eines positiven Gutachtens ihres wissenschaftlichen
Ausschusses für
Pflanzen festgestellt, dass der gentechnisch veränderte Mais T25 (im
Hinblick auf
seine gentechnische Veränderung) keine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt darstellt und daher
das Inverkehrbringen dieses Produktes genehmigt. Auf Grund dieser Entscheidung der Kommission
haben die zuständigen Behörden Frankreichs auch die endgültige Zulassung am 3. September 1998
gemäß ihren nationalen gentechnikrechtlichen Bestimmungen erteilt. Die Verfahren für die entspre -
chende Saatgutzulassung blieben von dieser Entscheidung unberührt.
Ende Februar 2000 habe ich die damals für Gentechnik zuständigen Beamten des Bundeskanzler -
amtes um die Prüfung der Möglichkeit für die Erlassung eines österreichischen Importverbotes ge -
mäß Art. 16 der RL 90/220/EWG bzw. gemäß § 60 des Gentechnikgesetzes ersucht. Das Ergebnis
dieser Prüfung liegt vor.
Ich erachte es im Sinne des Vorsorgeprinzips für sachlich gerechtfertigt, einen kommerziellen groß -
flächigen Anbau dieses Produktes derzeit nicht zuzulassen und habe daher - unbeschadet der derzeit
noch ausstehenden saatgutrechtlichen Bewilligung - mit Verordnung ein entsprechendes Inverkehr -
bringensverbot verfügt, um der Kommission und den anderen EU - Mitgliedstaaten ein Signal dafür
zu geben, dass die verbleibende Zeit auch für eine entsprechende Erforschung der längerfristigen
ökologischen Auswirkungen einer möglichen Anwendung dieses Produktes genutzt werden sollte.
Bei dieser Prüfung sollte meines Erachtens auch die Anwendung des mit diesem Produkt verbunde -
nen Pflanzenschutzmittels miteinbezogen werden.
Zu Frage 9:
Diese Frage wäre ebenfalls durch den für Saatgutzulassungen zuständigen Herrn Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu beantworten.