3951/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser, Genossinnen und Genossen haben am
12. Juni 2002 unter der Nr. 4008/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "handgreifliche Tumulte an der Universität Salzburg unter
Beteiligung eines
Angehörigen des österreichischen
Bundesheeres in Uniform im letzten Jahr" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 2 und 4:
Wie
schon in Beantwortung einer früheren Anfrage zum Gegenstand
ausgeführt (vgl.
2849/AB zu 2889/J, XXI. GP), hat die Bundespolizeidirektion
Salzburg nach Abschluss der
Ermittlungen am 10. Juli
2001 Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet. Des
Weiteren wurde seitens der zuständigen
Disziplinarbehörde gegen Hptm Mag. H. ein
Disziplinarverfahren eingeleitet.
Wie nunmehr
nach einer fernmündlichen Auskunft beim Bezirksgericht Salzburg in
Erfahrung gebracht werden konnte, wurde das Strafverfahren gegen Hptm Mag. H.
am
4. Juni 2002 gemäß § 90 c
StPO eingestellt. Nach Vorliegen dieses Schriftsatzes bei der
zuständigen
Disziplinarbehörde wird das unterbrochene Disziplinarverfahren wieder
aufgenommen werden.
Zu 3 und 5:
Im
Hinblick auf das laufende Verfahren wird über allfällige Konsequenzen
erst nach
Abschluss des Disziplinarverfahrens
entschieden.
Zu 6:
Diese
Frage wird im Rahmen des anhängigen Disziplinarverfahrens einer
eingehenden
Beurteilung unterzogen werden.
Zu 7:
Der österreichischen Offiziersgesellschaft wurden
für die Jahre 2000 und 2001
Förderungssummen in Höhe von jeweils
180.000 Schilling bzw. für das Jahr 2002 ein
Betrag von 21.164,95 Büro zugewiesen.
Zu 8:
Keine.