3951/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Prähauser, Genossinnen und Genossen haben am
12. Juni 2002 unter der Nr. 4008/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "handgreifliche Tumulte an der Universität Salzburg unter Beteiligung eines
Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in Uniform im letzten Jahr" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 2 und 4:

Wie schon in Beantwortung einer früheren Anfrage zum Gegenstand ausgeführt (vgl.
2849/AB zu 2889/J,
XXI. GP), hat die Bundespolizeidirektion Salzburg nach Abschluss der
Ermittlungen am 10. Juli 2001 Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet. Des
Weiteren wurde seitens der zuständigen Disziplinarbehörde gegen Hptm Mag. H. ein
Disziplinarverfahren eingeleitet.

Wie nunmehr nach einer fernmündlichen Auskunft beim Bezirksgericht Salzburg in
Erfahrung gebracht werden konnte, wurde das Strafverfahren gegen Hptm Mag. H. am
4. Juni 2002 gemäß § 90 c StPO eingestellt. Nach Vorliegen dieses Schriftsatzes bei der
zuständigen Disziplinarbehörde wird das unterbrochene Disziplinarverfahren wieder
aufgenommen werden.


Zu 3 und 5:

Im Hinblick auf das laufende Verfahren wird über allfällige Konsequenzen erst nach
Abschluss des Disziplinarverfahrens entschieden.

Zu 6:

Diese Frage wird im Rahmen des anhängigen Disziplinarverfahrens einer eingehenden
Beurteilung unterzogen werden.

Zu 7:

Der österreichischen Offiziersgesellschaft wurden für die Jahre 2000 und 2001
Förderungssummen in Höhe von jeweils 180.000 Schilling bzw. für das Jahr 2002 ein
Betrag von 21.164,95 Büro zugewiesen.

Zu 8:
Keine.