3952/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesminister für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
12. Juni 2002 unter der Nr. 4016/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Gesetzliche Strafandrohungen gegenüber Arbeitnehmerinnen" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die dem Bundesministerium für Landesverteidigung zugeordneten Rechtsmaterien enthalten
keine derartige Bestimmungen.

Zu 2:

Hiezu verweise ich auf die beiliegende Aufstellung; keine der darin genannten
Rechtsmaterien ist durch Europäisches Recht vorgegeben.

Zu 3 bis 6:

Da die dem Bundesministerium für Landesverteidigung zugeordneten Rechtsmaterien keine
Mindeststrafen vorsehen, kann eine Beantwortung dieser Fragen entfallen.

Zu 7 und 8:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des
Bundesministers für Justiz in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4010/J.