3952/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesminister für Landesverteidigung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
12. Juni 2002 unter der Nr. 4016/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "Gesetzliche
Strafandrohungen gegenüber Arbeitnehmerinnen" gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die dem Bundesministerium für Landesverteidigung
zugeordneten Rechtsmaterien enthalten
keine derartige
Bestimmungen.
Zu 2:
Hiezu verweise ich auf die beiliegende Aufstellung; keine
der darin genannten
Rechtsmaterien ist durch
Europäisches Recht vorgegeben.
Zu 3 bis 6:
Da die dem Bundesministerium für Landesverteidigung
zugeordneten Rechtsmaterien keine
Mindeststrafen vorsehen,
kann eine Beantwortung dieser Fragen entfallen.
Zu 7 und 8:
Hinsichtlich
dieser Fragen verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen
des
Bundesministers für Justiz in
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4010/J.
|
|