3954/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesministerium für Landesverteidigung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
13. Juni 2002 unter der Nr. 4053/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend "sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstreaming in Ihrem Ressort"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzustellen, dass die sprachliche
Gleichstellung von Frauen und Männern
spezifischen
Entwicklungs- und Bewusstseinsprozessen unterliegen, die durch verschiedene
Strategien darauf abzielen, im Laufe der Zeit
einen Akzeptanzgewinn der sprachlichen
Gleichbehandlung zu erwirken. Zu diesem
Zweck wurde eine ressortübergreifende
Arbeitsgruppe
(IMAG-interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming) eingerichtet,
die ihre Tätigkeit aufgenommen hat und deren Erkenntnisse, basierend auf
den Prinzipien
des Gender Mainstreaming, in
laufende Vorhaben aufgenommen werden.
Im Einzelnen beantworte ich die
vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die der Fragestellung zugrunde liegende Annahme ist unzutreffend, denn
die Umsetzungen
erfolgen laufend. In
nachstehenden Wehrrechtsnormen wurden bereits Regelungen zur
sprachlichen Gleichbehandlung der
Geschlechter, im Einklang mit der Richtlinie 10 der
Legistischen Richtlinien 1990, eingearbeitet:
Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz
1994, Heeresgebührengesetz 2001,
Auslandseinsatzgesetz 2001 und im
Militärbefugnisgesetz.
Derzeit werden sprachliche Gleichbehandlungsbestimmungen
mit den am 1. Dezember 2002
in Kraft tretenden
Reorganisationsbegleitgesetz, BGB1l. I Nr.
103/2002, im
Munitionslagergesetz, Militär-Auszeichnungsgesetz
(ab 1. Dezember 2002:
Militärauszeichnungsgesetz)
und Sperrgebietsgesetz 2002, aufgenommen.
Mit Erlass vom 17. September 2001 wurden im Bundesministerium
für Landesverteidigung
Durchführungsbestimmungen
zur sprachlichen Gleichbehandlung kundgemacht, um den
Bewusstseinsprozess auch
ressortintern fortzuführen und zu vertiefen.
Zu 5 und 6:
Eine
Verpflichtung, Gesetze einer “Vorabuntersuchung" auf ihre Wirkung
gegenüber
Frauen und Männern zu unterziehen, kann
aus den vorliegenden Ministerratsbeschlüssen
nicht abgeleitet werden. Ungeachtet
dessen ist aber Augenmerk darauf zu richten, dass
Gesetzestexte, neben der
Entsprechung sprachlicher Gleichbehandlung, lesbar und
verständlich bleiben. Hiezu wird
derzeit durch das dafür zuständige Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen
ein verbindlicher Leitfaden erarbeitet. Ich verweise
daher auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 4056/J durch den
Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen.
Zu 7:
Im Sinne meiner vorangehenden Ausführungen weise ich die
Behauptung, dass
Ministerratsbeschlüsse
nicht umgesetzt würden, entschieden zurück. Ich weise nochmals auf
den Umstand hin, dass es
sich hiebei um einen Bewusstseinsbildungsprozess handelt, der
kontinuierlich gesteigert werden soll, um eine
generelle Akzeptanz der sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen und Männer
zu erzielen.