3954/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesministerium für Landesverteidigung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
13. Juni 2002 unter der Nr. 4053/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstreaming in Ihrem Ressort" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzustellen, dass die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern
spezifischen Entwicklungs- und Bewusstseinsprozessen unterliegen, die durch verschiedene
Strategien darauf abzielen, im Laufe der Zeit einen Akzeptanzgewinn der sprachlichen
Gleichbehandlung zu erwirken. Zu diesem Zweck wurde eine ressortübergreifende
Arbeitsgruppe (IMAG-interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming) eingerichtet,
die ihre Tätigkeit aufgenommen hat und deren Erkenntnisse, basierend auf den Prinzipien
des Gender Mainstreaming, in laufende Vorhaben aufgenommen werden.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegenden Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 4:

Die der Fragestellung zugrunde liegende Annahme ist unzutreffend, denn die Umsetzungen
erfolgen laufend. In nachstehenden Wehrrechtsnormen wurden bereits Regelungen zur
sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter, im Einklang mit der Richtlinie 10 der
Legistischen Richtlinien 1990, eingearbeitet: Wehrgesetz 2001, Heeresdisziplinargesetz


1994, Heeresgebührengesetz 2001, Auslandseinsatzgesetz 2001 und im
Militärbefugnisgesetz.

Derzeit werden sprachliche Gleichbehandlungsbestimmungen mit den am 1. Dezember 2002
in Kraft tretenden Reorganisationsbegleitgesetz, BGB1l. I Nr. 103/2002, im
Munitionslagergesetz,            Militär-Auszeichnungsgesetz (ab 1. Dezember 2002:
Militärauszeichnungsgesetz) und Sperrgebietsgesetz 2002, aufgenommen.

Mit Erlass vom 17. September 2001 wurden im Bundesministerium für Landesverteidigung
Durchführungsbestimmungen zur sprachlichen Gleichbehandlung kundgemacht, um den
Bewusstseinsprozess auch ressortintern fortzuführen und zu vertiefen.

Zu 5 und 6:

Eine Verpflichtung, Gesetze einer “Vorabuntersuchung" auf ihre Wirkung gegenüber
Frauen und Männern zu unterziehen, kann aus den vorliegenden Ministerratsbeschlüssen
nicht abgeleitet werden. Ungeachtet dessen ist aber Augenmerk darauf zu richten, dass
Gesetzestexte, neben der Entsprechung sprachlicher Gleichbehandlung, lesbar und
verständlich bleiben. Hiezu wird derzeit durch das dafür zuständige Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen ein verbindlicher Leitfaden erarbeitet. Ich verweise
daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4056/J durch den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Zu 7:

Im Sinne meiner vorangehenden Ausführungen weise ich die Behauptung, dass
Ministerratsbeschlüsse nicht umgesetzt würden, entschieden zurück. Ich weise nochmals auf
den Umstand hin, dass es sich hiebei um einen Bewusstseinsbildungsprozess handelt, der
kontinuierlich gesteigert werden soll, um eine generelle Akzeptanz der sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen und Männer zu erzielen.