3956/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3995/J der Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genossinnen wie

folgt:

Fragen 1 bis 8:

Anlässlich der Eröffnung der Tourismuskonferenz der Bundesregierung in Obertau-
ern am 4. April 2002 wies der Herr Bundeskanzler auf die eminente Bedeutung des
Tourismus für die österreichische Wirtschaft sowie auf den Umstand hin, dass der
Tourismus als sogenannte “Querschnittsmaterie" in einem Konnex zu zahlreichen
anderen Sachbereichen steht. Praktisch jedes Ressort verfügt über tourismusrele-
vante Kompetenzen. In diesem Sinne sei also, wie der Herr Bundeskanzler ausführ-
te, jedes Regierungsmitglied auch Tourismusminister. Diese Aussage lässt selbst-
verständlich die Kompetenzverteilung des Bundesministeriengesetzes unberührt.

Im Folgenden darf ich daher auf eine Vielzahl an tourismusrelevanten Projekten und
Vollzugsaufgaben verweisen, die in die Zuständigkeit meines Ressorts fallen.

1. Durchaus positiv auf den Tourismus nach Österreich wirken sich die internatio-
nalen Instrumente im Bereich der sozialen Sicherheit (bilaterale Abkommen bzw.
gemeinschaftsrechtliche Regelungen) aus, die für Touristen die im Wesentlichen
kostenfreie Gewährung von Sachleistungen der Krankenversicherung bei unvor-
hersehbarer Erkrankung während eines Aufenthaltes in Österreich vorsehen.

2. Im Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahre
1992 bekennt sich die Bundesregierung zu den Grundsätzen des behindertenge-
rechten Bauens.

Mit der Initiative “Tourismus ohne Barrieren", in deren Rahmen u.a. im Dezember
2001 Preise für die barrierefreie Gestaltung von Tourismusbetrieben vergeben
wurden, sollen sowohl die Tourismusbranche als auch die Bauherren dazu ani-


miert werden, auf die Bedürfnisse der behinderten Menschen verstärkt einzuge-
hen, da auch touristische Angebote dazu beitragen, mobilitätsbeeinträchtigte
Menschen in die Gesellschaft zu integrieren.

In diesem Zusammenhang wurde von meinem Ministerium auch eine Studie
“Qualitätskriterien im Tourismus für behinderte und ältere Menschen" in Auftrag
gegeben. Ziel dieser Studie ist die Erstellung eines detaillierten Katalogs über
behindertenfreundliche Kriterien für Qualität im Tourismusbereich hinsichtlich
Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für behinderte und ältere Personen. Die Er-
gebnisse der Studie werden voraussichtlich im Herbst 2002 vorliegen.

Das Thema “Barrierefreiheit" im umfassenden Sinn ist auch ein Schwerpunkt des
“Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003". Es soll deutlich
gemacht werden, dass für Menschen mit Behinderungen nicht nur die Zugäng-
lichkeit der baulichen Umwelt, sondern auch die Benützbarkeit der Produkte und
Dienstleistungen eine wesentliche Voraussetzung für ihre gesellschaftliche Teil-
habe in allen Lebensbereichen ist. Dem Bereich “Behinderung und Tourismus"
wird in diesem Rahmen besondere Bedeutung zukommen.

3.  Im Jahr 2001 hat mein Ministerium gemeinsam mit dem Staatssekretariat für
Tourismus eine Studie zum Thema “ Barrieren touristischer Lehrberufe" in Auftrag
gegeben. Im Rahmen dieser Studie wurden Barrieren für touristische und gastro-
nomische Lehrberufe ermittelt und Bewertungen neuer touristischer Lehrberufe
hinsichtlich Bekanntheit und Attraktivität vorgenommen. Die Kosten dieser Studie
beliefen sich auf rund 14.650,-- €.

4.  In der beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen einge-
richtete Jugend>lnfo werden Jugendliche zu Fragen im Zusammenhang mit Rei-
sen und Tourismus beraten, wie beispielsweise jugendschutzrechtliche Bestim-
mungen, Reiseversicherungen oder Jugendkarten für Preisermäßigungen. Be-
sonders während der Sommermonate ist die Jugend>lnfo eine beliebte Anlauf-
stelle für Jugendliche aus Europa und Übersee. Sie wird für Informationen über
kulturelle und touristische Highlights sowie günstige Unterkunftsmöglichkeiten ge-
nutzt, aber auch als Mailcorner, um Urlaubsmails gratis an Freunde und die Fami-
lie zu übersenden.

Zusätzlich liegen in der Jugend>lnfo zahlreiche Angebote von privaten Anbietern
und Non-Profit-Organisationen zu Sprachreisen, Adventure-, Lern-, Sommer- und
Workcamps im In- und Ausland auf. In Kooperation mit der ARGE Österreichi-
scher Jugendinfos erscheinen jährlich Broschüren zu den Themen “Jugendrei-
sen" und “Praktika/Workcamps/Au-pair im Ausland", die auch im Internet
<www.Jugendinfo.at> zum Downloaden bereitgestellt sind.

5. In Umsetzung der Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über
die Qualität der Badegewässer (geändert durch die Richtlinien 90/656/EWG und
91/692 EWG) werden in Österreich - basierend auf dem Bäderhygienegesetz und
der Bäderhygieneverordnung - Badegewässer, die durch Verordnung des jeweili-
gen Landeshauptmannes festzusetzen sind, einer regelmäßigen Kontrolle wäh-
rend der Badesaison (15. Juni bis 31. August eines jeden Kalenderjahres) unter-
zogen.


Die Probennahmen beginnen 2 Wochen vor Beginn der Badesaison. Während
einer Badesaison erfolgen im allgemeinen 7 Untersuchungsdurchgänge. Ergibt
eine Kontrolle, dass die Wasserqualität einer Badestelle nicht den Qualitätsanfor-
derungen (Grenzwerten) entspricht, kann die Gesundheitsbehörde als letztes Mit-
tel ein Badeverbot verhängen (§ 10a BHygG).

Gemäß Art. 13 der Richtlinie ist der Europäischen Kommission bis zum 31. De-
zember eines jeden Kalenderjahres ein Bericht über die Durchführung der Richtli-
nie in diesem Jahr zu übermitteln.

Aufgrund dieser, seitens der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission ü-
bermittelten Informationen veröffentlicht die Europäische Kommission alljährlich
einen Bericht über die Qualität der Badegewässer, welcher jeweils vor Beginn der
nächsten Badesaison herausgegeben wird.

Diese flächendeckend durchgeführten Untersuchungen gewährleisten eine ein-
wandfreie Qualität der Badegewässer für die Bevölkerung und ausländische Tou-
ristinnen und leisten - da ein europäischer Vergleich erfolgt - einen Beitrag im
Wettbewerb um Touristinnen.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Bäderhygienegesetz und die Bäder-
hygieneverordnung strenge Vorgaben auch für die Errichtung und den Betrieb
von Hallen- und Freibädern, Saunas, Whirlpools und Kleinbadeteichen enthalten
und diese Einrichtungen regelmäßigen behördlichen Kontrollen unterliegen. Wei-
ters sind tägliche innerbetriebliche Kontrollen vorgeschrieben. Dies garantiert hy-
gienisch einwandfreie Bedingungen in diesem Bereich und stellt daher auch ei-
nen wichtigen Beitrag für die Tourismuswirtschaft dar.

Im Jahr 2000 fielen für Badestellenuntersuchungen Kosten in Höhe von

€ 186.176,25 an. Des weiteren wurde im Jahr 2000 ein Betrag von € 5.636,87 an

das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg überwiesen, womit im Jahr 2000 ein

Gesamtbetrag von € 191.813,12 für Badestellenuntersuchungen aufgewendet

wurde.

Für das Jahr 2001 liegen noch keine Kostenrechnungsdaten vor, jedoch kann von
Kosten in gleicher Höhe wie im Jahr 2000 ausgegangen werden. An das Umwelt-
institut des Landes Vorarlberg wurde im Jahr 2001 ein Betrag von
€ 5.636,87 bezahlt.

Im Jahr 2002 wurden bislang noch keine Zahlungen geleistet, da die Badesaison
erst begonnen hat.

6. Im Rahmen des EU-Netzwerkes zur Überwachung und Bekämpfung übertrag-
barer Krankheiten nimmt mein Ressort am Projekt EWGLI, einem Projekt zur
Überwachung reiseassoziierter Legionellosen teil. Dieses EU-weite Netzwerk,
welches federführend von meinem Ressort und der ehemaligen Bakteriologisch-
serologischen Untersuchungsanstalt Wien (nunmehr: Österr. Agentur für Ge-
sundheit und Ernährungssicherheit GmbH) betreut wird, dient dazu, sicherzustel-
len, dass in Hotelanlagen legionellenfreies Badewasser (Duschwasser) zur Ver-
fügung steht. Weiters dient das Projekt dazu, bei allfälligen tourismusassoziierten


Legionellenerkrankungen rasch die nötigen Maßnahmen in den betroffenen Ho-
tels zu setzen und so allfälligen Rufschädigungen österreichischer Hotels vorzu-
beugen.

Weiters findet im Rahmen des gleichen Netzwerkes eine gesamteuropäische
Überwachung von durch Darmerreger hervorgerufenen Durchfallserkrankungen
statt. Dieses Netzwerk ENTERNET (früher SALM NET) ist ein wesentlicher Bei-
trag zur Versorgung österreichischer Touristinnen mit einwandfreien Lebensmit-
teln.

Frage 9:

Diesbezüglich darf ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit bzw. die Tätigkeit der Frau Staatssekretärin für Tourismus Mares Ross-
mann verweisen.

Fragen 10 und 11:

Gemäß Art. 52 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz und § 90 Geschäftsordnungsge-
setz 1975 ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung über alle
Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Parlamentarische Vorgänge und Verfah-
rensfragen bilden - sofern sie nicht unmittelbar Handlungen eines Bundesministers
betreffen - keinen Gegenstand der Vollziehung.

Frage 12 und 13:

Ja.