3957/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4003/J-NR/2002 betreffend Platznot an Gymnasien
in Baden bei Wien/NÖ,
die die Abgeordneten Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen am
12. Juni 2002 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der Landeschulrat für Niederösterreich, der als
1. Instanz in den Angelegenheiten der
Schulerhaltung zuständig
ist, wurde mit der Ausarbeitung eines längerfristigen Standort- und
Organisationskonzeptes (für allgemein bildende höhere Schulen)
für die Region Baden/Mödling
beauftragt, wobei von folgenden
Leitvorstellungen ausgegangen wird:
1. Der Landesschulrat
führt konkrete Verhandlungen über den Abschluss von Anmietungen im
Bereich
Baden
2. Ausbaumaßnahmen an den jeweiligen Standorten
3. Gründung eines neuen Standortes
Ad 2.:
Die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes haben zu
keiner Reduzierung des Bildungsangebotes
geführt.
Vielmehr wurde die Abgeltung der Tätigkeit des Klassenvorstandes bzw. des
Kustodiates
von
einer Einrechnung in die Lehrverpflichtung in eine altersunabhängige
Vergütung umgewandelt.
Das
Angebot an “Unterrichtsstunden" war daher durch diese
Änderungen nicht betroffen.
Die Zuteilung der Lehrerstundenkontingente erfolgt nach einem schülerbezogenen Schlüssel.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
für das kommende Schuljahr 2002/03
österreichweit rund 7700 Werteinheiten mehr als im laufenden Schuljahr zur
Verfugung stehen
werden.
Es kann daher davon ausgegangen
werden, dass auch für das nächste Schuljahr genug
Lehrerdienstposten
zur Verfugung stehen.
Ad 3.:
Im SCHEP 2000, das mit Beschluss der Bundesregierung im
Mai 1999 angenommen wurde, ist zur
räumlichen
Konsolidierung (Sanierung und Erweiterung) der Schulgebäude des
weiterführenden
Schulwesens ein Investitionsvolumen von ca.
ATS 11 Milliarden (€ 799,401.175,85) vorgesehen.
Die Umsetzung dieses Programms wird vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und
Kultur zügig in Angriff genommen, ist aber letztendlich von der
budgetären Gesamtsituation des
Bundes und den notwendigen Genehmigungen des Bundesministeriums für
Finanzen zu den
Einzelprojekten abhängig.