3959/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4075/J-NR/2002 betreffend Weiterfuhrung
schulischer Integration von behinderten Schüler/innen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1. bis 5.:

“Integration Österreich" veranstaltete am 19. Oktober 2001 einen “Politiker/innentag" als
spezifische Informationsveranstaltung über die Anliegen von “Integration Österreich". Bei dieser
Veranstaltung wurde auch der Wunsch nach einem “runden Tisch" geäußert, an dem auch
Behördenvertreter teilnehmen sollten. In diesem Zusammenhang wurde von SChef Dr. Gruber die
Bereitschaft bestätigt, als Experte des Bildungsministeriums teilzunehmen. Der Wunsch, eine
derartige Veranstaltung zu organisieren, wurde nicht an das BMBWK gerichtet.

Bereits am 17.4.2002 fand eine Besprechung mit Frau Brandl und anderen Vertreter/innen des
Vereines Integration Österreich mit SChef Dr. Gruber statt, bei der auf die derzeit gegebene
Rechtslage und die vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation geistig behinderter
Jugendlicher hingewiesen wurde. Zur Verbesserung der Informationslage der Eltern wurde eine
Fachtagung in Aussicht gestellt, bei der die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation und des
berufsbildenden Schulwesens dargestellt werden sollen. Auf Grund der erforderlichen
Vorbereitungszeit und der Belastungen für die Fachexperten durch das Ende des Unterrichtsjahres
war jedoch eine Organisation im Schuljahr 2001/02 nicht mehr möglich.

Zwischenzeitlich hat “Integration Österreich" für 26. November eine Tagung unter dem Motto
“Inklusive Bildung für alle" angesetzt, bei der nach dem vorläufigen Programm auch Aspekte der
beruflichen Integration angesprochen werden sollen.


Ad 6.:

Seitens des Ressorts besteht eine gute Gesprächsbasis sowohl zu “Integration Österreich" als auch
zu allen anderen Eltern- und Familienverbänden. Es besteht großes Interesse, die Erfahrungen und
Vorstellungen von Interessenvertretungen kennen zu lernen.

Ad 7.:

Den Argumenten einzelner Behindertenorganisationen und der Eltern wird große Aufmerksamkeit
geschenkt. Die derzeitigen Novellen der Schulgesetze würden eine vorhandene Lücke hinsichtlich
der Übertragung integrativer Schulversuche in das Regelschulsystem schließen. Zusätzlich sollten
in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
Verbesserungen in der Berufserprobung und Berufszuführung erreicht werden, die nicht eine bloße
Verlängerung der Schulzeit darstellen, sondern auf dem Arbeitsmarkt nutzbringende
Qualifikationen oder Teilqualifikationen erbringen.

Ad 8.:

Im Rahmen der laufenden politischen Kontakte und Begegnungen mit Bildungsexperten sowie
Eltern fanden eine Vielzahl von Gesprächen statt, die auch das Thema der Behindertenintegration
zum Inhalt hatten.

Ad 9.:

Bei vielen Gesprächen wurde bestätigt, dass im Anschluss an die Pflichtschulzeit vor allem ein

behinderungsentsprechender  Übertritt  in  das   Arbeitsleben  nach  Maßgabe  der  Möglichkeiten

stattfinden sollte. Eine bloße Verlängerung des Schulbesuches in weiterführenden Schulen wird

vielfach als nicht geeignete Vorbereitung auf das Arbeitsleben angesehen. Die derzeit vorhandenen

Möglichkeiten sollten auch unter Einsatz der “Behindertenmilliarde" verbessert und ausgeweitet

werden.