3959/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4075/J-NR/2002 betreffend Weiterfuhrung
schulischer Integration von behinderten Schüler/innen, die die
Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
“Integration
Österreich" veranstaltete am 19. Oktober 2001 einen
“Politiker/innentag" als
spezifische
Informationsveranstaltung über die Anliegen von “Integration
Österreich". Bei dieser
Veranstaltung wurde auch der Wunsch nach einem “runden Tisch"
geäußert, an dem auch
Behördenvertreter teilnehmen sollten.
In diesem Zusammenhang wurde von SChef Dr. Gruber die
Bereitschaft bestätigt, als Experte des Bildungsministeriums
teilzunehmen. Der Wunsch, eine
derartige Veranstaltung zu organisieren,
wurde nicht an das BMBWK gerichtet.
Bereits
am 17.4.2002 fand eine Besprechung mit Frau Brandl und anderen Vertreter/innen
des
Vereines Integration Österreich mit SChef Dr. Gruber statt, bei der auf
die derzeit gegebene
Rechtslage und die vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen
Rehabilitation geistig behinderter
Jugendlicher hingewiesen wurde. Zur Verbesserung der Informationslage der
Eltern wurde eine
Fachtagung in Aussicht gestellt, bei der
die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation und des
berufsbildenden Schulwesens dargestellt werden sollen. Auf Grund der
erforderlichen
Vorbereitungszeit und der Belastungen
für die Fachexperten durch das Ende des Unterrichtsjahres
war jedoch eine Organisation im Schuljahr 2001/02 nicht mehr möglich.
Zwischenzeitlich hat “Integration
Österreich" für 26. November eine Tagung unter dem Motto
“Inklusive Bildung für
alle" angesetzt, bei der nach dem vorläufigen Programm auch Aspekte
der
beruflichen Integration angesprochen
werden sollen.
Ad 6.:
Seitens des Ressorts besteht eine gute
Gesprächsbasis sowohl zu “Integration Österreich" als auch
zu allen anderen Eltern- und Familienverbänden. Es besteht großes
Interesse, die Erfahrungen und
Vorstellungen
von Interessenvertretungen kennen zu lernen.
Ad 7.:
Den Argumenten einzelner Behindertenorganisationen und
der Eltern wird große Aufmerksamkeit
geschenkt. Die derzeitigen Novellen der Schulgesetze würden eine
vorhandene Lücke hinsichtlich
der Übertragung integrativer Schulversuche in das Regelschulsystem
schließen. Zusätzlich sollten
in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation
Verbesserungen
in der Berufserprobung und Berufszuführung erreicht werden, die nicht eine
bloße
Verlängerung der Schulzeit darstellen, sondern auf dem Arbeitsmarkt
nutzbringende
Qualifikationen
oder Teilqualifikationen erbringen.
Ad 8.:
Im
Rahmen der laufenden politischen Kontakte und Begegnungen mit Bildungsexperten
sowie
Eltern fanden eine Vielzahl von
Gesprächen statt, die auch das Thema der Behindertenintegration
zum Inhalt hatten.
Ad 9.:
Bei vielen Gesprächen wurde bestätigt, dass im Anschluss an die Pflichtschulzeit vor allem ein
behinderungsentsprechender Übertritt in das Arbeitsleben nach Maßgabe der Möglichkeiten
stattfinden sollte. Eine bloße Verlängerung des Schulbesuches in weiterführenden Schulen wird
vielfach als nicht geeignete Vorbereitung auf das Arbeitsleben angesehen. Die derzeit vorhandenen
Möglichkeiten sollten auch unter Einsatz der “Behindertenmilliarde" verbessert und ausgeweitet
werden.