396/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Gabriela Moser
Freundinnen und Freunde betreffend
Lebensmittelzusatzstoffe,
(Nr. 389/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 4:
1. In Österreich gelten folgende Grenzwerte:
Kalium - oder Natriumnitrit dürfen zum Zeitpunkt der Abgabe an den Endverbraucher
- in nicht hitzebehandelten, gepökelten und getrockneten Fleischerzeugnissen bis zu einer Menge von
50 mg/kg,
- in anderen gepökelten Fleischerzeugnissen bis zu 100 mg/kg und
- in gepökeltem Speck bis 175 mg/kg
enthalten sein.
Kalium - oder Natriumnitrat darf zum Zeitpunkt der Abgabe an den Endverbraucher
- in verschiedenen Käsen bis zu einer Menge von 50 mg/kg,
- in gepökelten Fleischerzeugnissen bis 250 mg/kg und
- in eingelegten Heringen und Sprotten bis 200 mg/kg
enthalten sein.
Schwefeldioxid und verschiedene Sulfite dürfen in ca. 60 verschiedenen Lebensmitteln (bestimmten
Obst und Gemüseerzeugnissen, Trockenfrüchten, Krebstieren, bestimmten Säften, Zuckerarten, be -
stimmten Würzmitteln usw.) in Mengen von 15 mg/kg (Zuckerarten) bis 2000 mg/kg (getrocknete Ma -
rillen, Trauben,
Pflaumen und Feigen) enthalten sein.
Für die meisten Lebensmittel, die Sulfite enthalten dürfen, sind Mengen von ca. 150 bis
400 mg/kg zulässig.
(Sämtliche Grenzwerte beziehen sich auf eine Berechnung als Natriumnitrit bzw. Schwefel -
dioxid.)
2. Bezüglich der Anpassung an EV - Grenzwerte ist weiters festzustellen:
Vor dem Beitritt zum EWR waren in Österreich durch Verordnung keine Grenzwerte für Nitrat und
Nitrit festgesetzt.
Nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch, III. Auflage, Kap. B 14, Fleisch - und Fleischwaren (das
Österr. Lebensmittelbuch stellt keine Rechtsnorm sondern ein objektiviertes Sachverständigengutach -
ten dar) galten Fleischwaren mit mehr als 200 mg Nitrit (berechnet als Natriumnitrit) pro Kilogramm
aus gesundheitlichen Gründen als nicht verkehrsfähig.
Fleischwaren mit mehr als 50 mg Kalium - /Natriumnitrat waren aus „technologischen“ Gründen als
nicht verkehrsfähig zu beurteilen.
Für Nitrat/Nitrit wurden also erst auf Grund des Beitritts zum EWR im Jahr 1994 rechtsverbindliche
Grenzwerte - entsprechend den damals geltenden EV - Bestimmungen - festgelegt.
Die Grenzwerte für Schwefeldioxid (Sulfite) wurden 1994 ebenfalls den damals geltenden EU -
Grenzwerten angepasst.
1995 wurden Nitrat/Nitrit und Schwefeldioxid (Sulfite) EU - weit durch eine entsprechende Richtlinie
neu geregelt.
Da das Zusatzstoffrecht der EU europaweit harmonisiert ist und ein Widerspruch zum Ziel des
Gesundheitsschutzes im Sinne des Art. 30 EG - Vertrag nicht geltend gemacht werden konnte, wurde
diese EV - Richtlinie - ohne Änderung der Grenzwerte - durch die Verordnung über andere Zusatzstoffe
als Farbstoffe und Süßungsmittel, BGBl. II Nr. 383/1998 in das österreichische Recht übernommen.
3. Eine vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene und vom Institut für Ernährungswissenschaften
der Universität
Wien durchgeführte Risikoabschätzung der Zusatzstoffbelastung der
österreichischen
Bevölkerung (1998) ergab für Nitrat/Nitrit eine Zusatzstoffaufnahme deutlich unter der duldbaren
Menge.
Die Belastung mit Nitrit bzw. Nitrat über die Aufnahmen aus Lebensmitteln, denen die Zusatzstoffe
bei der Verarbeitung zugesetzt wurden, ist darüber hinaus im Vergleich zu jener, die durch umweltbe -
dingte Kontamination von Obst und Gemüse zu Stande kommt, verschwindend gering, wobei letztere
mehr als das 10 - fache beträgt.
Eine Ausweitung der Zulässigkeit der Verwendung von Nitrat/Nitrit als Zusatzstoff steht derzeit in den
zuständigen Gremien der Europäischen Kommission nicht zur Debatte.
In Österreich ist daher in Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Nitrat/Nitrit als Zusatzstoff derzeit
kein Handlungsbedarf gegeben.
Für Schwefeldioxid liegt die lebenslange Aufnahme nach der oben erwähnten Risikoabschätzung eben -
falls unter dem festgelegten ADI (acceptable daily intake) - Wert. Im Mittel wird dieser Wert von kei -
ner Altersgruppe erreicht.
Besonders bei den Erwachsenen sind jedoch Überschreitungen des ADI theoretisch möglich ("high
consumer"), wobei sich an deren Schwefeldioxid - Aufnahme die Aufnahme von alkoholischen Geträn -
ken mit ihren (bekannt) beträchtlichen Beiträgen widerspiegelt.
Österreich hat sich in den Beratungen zur Novellierung der Zusatzstoffrichtlinie der EU gegen jede
weitere Ausweitung der Verwendung von Schwefeldioxid (Sulfiten) ausgesprochen und die Prüfung
der derzeit geltenden zulässigen Mengen angeregt.
Welche Bündnispartner - neben Dänemark - dafür gewonnen werden können, ist noch nicht absehbar.