3960/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4076/J-NR/2002 betreffend Einsparungen von
Lehrer/innen für die Integration von behinderten Schüler/innen, die die Abgeordneten
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet.

Ad 1. bis 4.:

Die Vollziehung auf dem Gebiet des Pflichtschulwesens ist nach der Bundesverfassung
Landeskompetenz. Der Bund refundiert die Kosten für das Pflichtschullehrerpersonal nach den
Vereinbarungen zum Finanzausgleich, die zwischen dem Herrn Bundesminister für Finanzen und
den Landeshauptleuten abgeschlossen wurde, bis zu einem bestimmten Höchstausmaß. Die
Berechnung dieses Höchstausmaßes erfolgt zwar nach Schularten getrennt, eine Tiefengliederung
wie in der Anfrage enthalten, ist dabei nicht vorgesehen, da die Bundesländer zwischen den
einzelnen Schularten selbstständig Umschichtungen vornehmen können.

Für den Bereich der Bundesschulen kann festgehalten werden, dass seit dem Schuljahr 1999/2000
der Integration und Betreuung von behinderten Schüler/innen an Bundesschulen durch die
Zurverfügungstellung eines eigenen bundesweiten Werteinheiten-Kontingents in der Höhe von
300 WE Rechnung getragen wird.

Diese Werteinheiten werden von den einzelnen Landesschulbehörden anlassbezogen für jedes
Schuljahr neu beantragt. Dieses Kontingent wurde in den vergangenen Jahren nicht gekürzt und
steht auch im Schuljahr 2002/03 wieder in voller Höhe zur Verfügung.


Der konkrete Einsatz des oben genannten Kontingents obliegt den Landesschulräten bzw. dem
Stadtschulrat für Wien.

Ad 5. und 6.:

Dazu   verweise   ich   auf   die   Beantwortung   der   schriftlichen   parlamentarischen   Anfrage

Nr. 4074/J-NR/2002.

Ad 7. und 8..

Seit dem Inkrafttreten des Akademien-Studiengesetzes 1999, BGB1. I Nr. 94/1999, (1. Sep-
tember 1999) verordnen die Studienkommissionen der Akademien autonome Studienpläne. Diese
haben sich an gewissen, im Akademien-Studiengesetz 1999 und in der Akademien-Studienordnung,
BGB1.
II Nr. 2/2000, verankerten Vorgaben zu orientieren.

So fuhrt die Akademien-Studienordnung die verpflichtend in den Studienplänen vorzusehenden
Bildungsziele an und legt in § 8 Abs. 1 fest, dass bei der Gestaltung der Studien an Pädagogischen
Akademien “auf praxisrelevante Anforderungen wie insbesondere die soziale Integration von
Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ... Bedacht zu nehmen" sei.

Die Durchsicht der Studienpläne für die Grundausbildungen (hier insbesondere für die
Diplomstudien für die Lehrämter an Volksschulen und an Hauptschulen) zeigt, dass ausnahmslos
alle Pädagogischen Akademien explizit ausgewiesene Pflichtige Lehrveranstaltungen mit sonder-
und integrationspädagogischen Inhalten anbieten.

Die Inhalte reichen dabei von der Entwicklung und dem aktuellen Stand der Sonder- und
Integrationspädagogik in Österreich bis zu den Aufgaben der Sonderpädagogischen Zentren, von
der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu förderdiagnostischen Verfahren, zur
Erstellung von Förderplänen und Umsetzung von förderpädagogisehen Maßnahmen im Unterricht,
von der “besonderen Pädagogik" für Schüler/innen mit erhöhtem Förderbedarf zu den Grundlagen
und Bedingungen eines integrativen Unterrichts auf allen Schulstufen. Dabei wird nicht nur
Überblickswissen geboten, sondern auch auf spezielle Themen wie Verhaltensauffälligen- und
Schwerstbehindertenpädagogik eingegangen.


Erfreulich ist auch anzumerken, dass die “Sonder- und Integrationspädagogik" nicht mehr als
alleinige Domäne der Humanwissenschaften angesehen wird, sondern verstärkt Eingang in die
Fachwissenschaften und Fachdidaktiken findet.

Der Vollständigkeit halber ist zu ergänzen, dass die autonome Gestaltung der Studienpläne auch
eine autonome Gestaltung der Lehrveranstaltungsinhalte ermöglicht. Es kann daher davon
ausgegangen werden, dass auch “reguläre" Lehrveranstaltungen der Volks- und
Hauptschullehrer/innenausbildung sonder- und integrationspädagogische Inhalte berühren und sich
das einschlägige Angebotsspektrum einer Akademie daher nicht auf die explizit ausgewiesenen
Lehrveranstaltungen mit sonder- und integrationspädagogischen Inhalten beschränkt.

Die autonomen Studienpläne der Pädagogischen Akademien können über die Homepage des
bm:bwk (Pfad: http://www.bmbwk.gv.at, Bildung Schulen, Bildungswesen in Österreich,
Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung; Pädagogische Akademien, Links zu den Pädagogischen
Akademien) eingesehen werden.

Ad 9.:

Weiterbildungsangebote wurden und werden laufend angeboten und weiterentwickelt und (vor

allem) von den Pädagogischen Instituten angeboten.