3960/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4076/J-NR/2002 betreffend Einsparungen von
Lehrer/innen für die Integration von
behinderten Schüler/innen, die die Abgeordneten
Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und
Kollegen am 20. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet.
Ad 1. bis 4.:
Die Vollziehung auf dem Gebiet des
Pflichtschulwesens ist nach der Bundesverfassung
Landeskompetenz. Der Bund
refundiert die Kosten für das Pflichtschullehrerpersonal nach den
Vereinbarungen zum Finanzausgleich, die
zwischen dem Herrn Bundesminister für Finanzen und
den Landeshauptleuten abgeschlossen wurde, bis zu einem bestimmten
Höchstausmaß. Die
Berechnung dieses Höchstausmaßes
erfolgt zwar nach Schularten getrennt, eine Tiefengliederung
wie in der Anfrage enthalten, ist dabei nicht vorgesehen, da die
Bundesländer zwischen den
einzelnen Schularten selbstständig
Umschichtungen vornehmen können.
Für den Bereich der Bundesschulen kann festgehalten
werden, dass seit dem Schuljahr 1999/2000
der Integration und Betreuung
von behinderten Schüler/innen an Bundesschulen durch die
Zurverfügungstellung eines eigenen bundesweiten Werteinheiten-Kontingents
in der Höhe von
300 WE Rechnung getragen wird.
Diese Werteinheiten werden von den einzelnen
Landesschulbehörden anlassbezogen für jedes
Schuljahr neu beantragt. Dieses Kontingent
wurde in den vergangenen Jahren nicht gekürzt und
steht auch im Schuljahr 2002/03
wieder in voller Höhe zur Verfügung.
Der konkrete Einsatz des oben
genannten Kontingents obliegt den Landesschulräten bzw. dem
Stadtschulrat für Wien.
Ad 5. und 6.:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4074/J-NR/2002.
Ad 7. und 8..
Seit dem Inkrafttreten des
Akademien-Studiengesetzes 1999, BGB1. I Nr. 94/1999, (1. Sep-
tember 1999) verordnen die Studienkommissionen der Akademien autonome
Studienpläne. Diese
haben
sich an gewissen, im Akademien-Studiengesetz 1999 und in der
Akademien-Studienordnung,
BGB1. II Nr. 2/2000, verankerten Vorgaben zu orientieren.
So fuhrt die Akademien-Studienordnung die verpflichtend in
den Studienplänen vorzusehenden
Bildungsziele an und legt in § 8 Abs.
1 fest, dass bei der Gestaltung der Studien an Pädagogischen
Akademien “auf praxisrelevante Anforderungen wie insbesondere die
soziale Integration von
Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf ... Bedacht zu nehmen" sei.
Die Durchsicht der Studienpläne für die
Grundausbildungen (hier insbesondere für die
Diplomstudien
für die Lehrämter an Volksschulen und an Hauptschulen) zeigt, dass
ausnahmslos
alle Pädagogischen Akademien explizit ausgewiesene Pflichtige
Lehrveranstaltungen mit sonder-
und
integrationspädagogischen Inhalten anbieten.
Die Inhalte reichen dabei von der Entwicklung und dem
aktuellen Stand der Sonder- und
Integrationspädagogik in
Österreich bis zu den Aufgaben der Sonderpädagogischen Zentren, von
der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu
förderdiagnostischen Verfahren, zur
Erstellung von
Förderplänen und Umsetzung von förderpädagogisehen
Maßnahmen im Unterricht,
von der “besonderen
Pädagogik" für Schüler/innen mit erhöhtem
Förderbedarf zu den Grundlagen
und Bedingungen eines integrativen Unterrichts auf allen Schulstufen.
Dabei wird nicht nur
Überblickswissen geboten, sondern auch auf spezielle Themen wie
Verhaltensauffälligen- und
Schwerstbehindertenpädagogik
eingegangen.
Erfreulich
ist auch anzumerken, dass die “Sonder- und
Integrationspädagogik" nicht mehr als
alleinige Domäne der Humanwissenschaften angesehen wird, sondern
verstärkt Eingang in die
Fachwissenschaften und Fachdidaktiken
findet.
Der Vollständigkeit halber ist
zu ergänzen, dass die autonome Gestaltung der Studienpläne auch
eine
autonome Gestaltung der Lehrveranstaltungsinhalte ermöglicht. Es kann
daher davon
ausgegangen werden, dass auch “reguläre" Lehrveranstaltungen
der Volks- und
Hauptschullehrer/innenausbildung sonder- und integrationspädagogische
Inhalte berühren und sich
das einschlägige
Angebotsspektrum einer Akademie daher nicht auf die explizit ausgewiesenen
Lehrveranstaltungen mit sonder- und
integrationspädagogischen Inhalten beschränkt.
Die autonomen Studienpläne der Pädagogischen
Akademien können über die Homepage des
bm:bwk (Pfad: http://www.bmbwk.gv.at, Bildung Schulen, Bildungswesen in
Österreich,
Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung;
Pädagogische Akademien, Links zu den Pädagogischen
Akademien) eingesehen werden.
Ad 9.:
Weiterbildungsangebote wurden und werden laufend angeboten und weiterentwickelt und (vor
allem) von den Pädagogischen Instituten angeboten.