3961/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3975/J-NR/2002 betreffend "Verwaltungsassistent -
Ausbildungsverordnung - Ergebnisse", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 11. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die Aufstellungen befinden sich in Tabelle 1.

Ad 2.:

Von den insgesamt 192 aufgenommenen Lehrlingen waren 162 Mädchen und 30 Burschen.

Ad 3.:

Die Aufstellungen befinden sich in Tabelle 2.

Ad 4.:

Insgesamt wurden 105 Lehren erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um 91 Mädchen

und 14 Burschen.

Ad 5., 6. und 7.:

Es wurden insgesamt 61 Absolventen im Ressort weiterbeschäftigt, die Aufschlüsselung befindet

sich in Tabelle 3.


Ad 8.:

Ein Ausscheiden erfolgte im Großteil der Fälle auf eigenen Wunsch. Ferner wird darauf
hingewiesen, dass für eine Weiterbeschäftigung eines Verwaltungsassistenten eine geeignete
Planstelle zur Verfügung stehen muss. Wenn dies der Fall ist und sich die Absolvent/innen für einen
ausgeschriebenen Posten eignen, werden sie nach Möglichkeit übernommen.

Ad 9.:

Der Lehrberuf Verwaltungsassistent wurde bei seiner Einrichtung 1997 in die Gruppe der
administrativen Lehrberufe eingebettet und mit einschlägigen Lehrberufen (z.B.: Bürokaufmann,
Buchhaltung Kanzleiassistent-Notariat, Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei, Immobilienkauf-
mann) weitgehend verwandt gestellt. Auch das Berufsbild trägt dieser Zuordnung Rechnung und
stellt nicht ausschließlich auf spezifische den öffentlichen Dienst betreffende Fertigkeiten und
Kenntnisse ab. Durch die Vermittlung von Schlüssel- und Querschnittsqualifikationen im Rahmen
der dreijährigen Lehrausbildung können Verwaltungsassistenten, die nach der Lehrausbildung nicht
in den öffentlichen Dienst übernommen werden, durchaus auch administrative Tätigkeiten im
Privatwirtschaftsbereich ausüben. Nachdem die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
Verwaltungsassistent mit der im Lehrberuf Bürokauffrau/mann gleichgesetzt ist, sind die
beruflichen Chancen für einen ausgebildeten Verwaltungsassistent/innen in der Privatwirtschaft
durchaus die gleichen wie für eine/n ausgelernte/n Bürokauffrau/mann.

Ad 10.:

Bislang konnte mit ausgebildeten Verwaltungsassistenten/innen gute Erfahrungen gemacht werden.
Auf Grund ihrer umfangreichen Ausbildung im dualen Ausbildungssystem sind sie zu
hervorragenden Mitarbeiter/innen herangewachsen und universell einsetzbar.

Seit Beginn der Ausbildung von Verwaltungsassistenten/innen sind zahlreiche Mitarbeiter/innen,
die bisher den Fragen der Ausbildung junger Menschen in einem Lehrberuf fernstanden, nunmehr
im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit Fragen der Lehrlingsausbildung konfrontiert.

Personalarbeit im öffentlichen Dienst zielt auch in der Lehrlingsausbildung darauf ab, die
Mitarbeiter/innen als Menschen mit Erwartungshaltungen und Leistungsbereitschaft zu betrachten,
die motiviert sind, ihre Arbeit als Dienst an der Gesellschaft aufzufassen. Hinsichtlich der
Lehrlinge, die üblicherweise Berufseinsteiger sind, ergeben sich nicht nur von rechtlicher, sondern
vielleicht noch stärker von menschlicher Seite neue Aufgaben und Herausforderungen für die mit
der Ausbildung Betroffenen.


Die Ausbildung im Lehrberuf Verwaltungsassistent/in ist jedenfalls eine Chance, im Bürobereich,
stärker als bisher, qualifizierte Mitarbeiter/innen heranzubilden. Da nicht alle Absolventen in ein
Bundesdienstverhältnis übernommen werden können, muss die Ausbildung eine breite Basis
vermitteln, sodass sie ohne große Schwierigkeiten einen Arbeitsplatz in einem verwandten Bereich
finden können.

Ad 11.:

Obwohl auch die Aufnahme von Lehrlingen in das vorgegebene Einsparungspotenzial fallen,

werden in meinem Ressort nach wie vor Lehrlinge aufgenommen und ausgebildet.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung dieser Frage durch den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit.

Ad 12., 13. und 14.:

Da die Aufnahme von Lehrlingen nicht den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989
unterliegt, ist es für eine Dienststelle, die Lehrlinge aufnehmen will, wichtig, sich an eine große
Anzahl von möglichen Bewerbern und Bewerberinnen zu wenden. Die Zusammenarbeit mit diesen
jungen Menschen soll schließlich zumindest die nächsten drei Jahre andauern. Daher müssen
möglichst viele geeignete Bewerber und Bewerberinnen von der beabsichtigten Aufnahme
rechtzeitig erfahren damit sich der entsprechende Personenkreis zeitgerecht bewerben kann.

Eine Bekanntmachung in der Öffentlichkeit betreffend der Möglichkeit zur Berufsausbildung zum
Verwaltungsassistenten/in erfolgt via Zeitungsinserat, Internet, Arbeitsmarktservice sowie
Berufsinformationsmessen.

Beilage