3961/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3975/J-NR/2002 betreffend "Verwaltungsassistent -
Ausbildungsverordnung
- Ergebnisse", die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 11. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Aufstellungen befinden sich in Tabelle 1.
Ad 2.:
Von den insgesamt 192 aufgenommenen Lehrlingen waren 162 Mädchen und 30 Burschen.
Ad 3.:
Die Aufstellungen befinden sich in Tabelle 2.
Ad 4.:
Insgesamt wurden 105 Lehren erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um 91 Mädchen
und 14 Burschen.
Ad 5., 6. und 7.:
Es wurden insgesamt 61 Absolventen im Ressort weiterbeschäftigt, die Aufschlüsselung befindet
sich in Tabelle 3.
Ad 8.:
Ein Ausscheiden erfolgte im Großteil der Fälle
auf eigenen Wunsch. Ferner wird darauf
hingewiesen, dass für eine Weiterbeschäftigung eines
Verwaltungsassistenten eine geeignete
Planstelle zur Verfügung stehen muss.
Wenn dies der Fall ist und sich die Absolvent/innen für einen
ausgeschriebenen Posten eignen,
werden sie nach Möglichkeit übernommen.
Ad 9.:
Der
Lehrberuf Verwaltungsassistent wurde bei seiner Einrichtung 1997 in die Gruppe
der
administrativen Lehrberufe eingebettet und mit einschlägigen Lehrberufen
(z.B.: Bürokaufmann,
Buchhaltung Kanzleiassistent-Notariat,
Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei, Immobilienkauf-
mann) weitgehend verwandt gestellt.
Auch das Berufsbild trägt dieser Zuordnung Rechnung und
stellt nicht ausschließlich auf spezifische den öffentlichen
Dienst betreffende Fertigkeiten und
Kenntnisse ab. Durch die Vermittlung von
Schlüssel- und Querschnittsqualifikationen im Rahmen
der dreijährigen Lehrausbildung
können Verwaltungsassistenten, die nach der Lehrausbildung nicht
in den öffentlichen Dienst übernommen werden, durchaus auch
administrative Tätigkeiten im
Privatwirtschaftsbereich ausüben.
Nachdem die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf
Verwaltungsassistent mit der im
Lehrberuf Bürokauffrau/mann gleichgesetzt ist, sind die
beruflichen Chancen für einen ausgebildeten
Verwaltungsassistent/innen in der Privatwirtschaft
durchaus die gleichen wie für eine/n
ausgelernte/n Bürokauffrau/mann.
Ad 10.:
Bislang konnte mit ausgebildeten
Verwaltungsassistenten/innen gute Erfahrungen gemacht werden.
Auf
Grund ihrer umfangreichen Ausbildung im dualen Ausbildungssystem sind sie zu
hervorragenden
Mitarbeiter/innen herangewachsen und universell einsetzbar.
Seit Beginn der Ausbildung von Verwaltungsassistenten/innen
sind zahlreiche Mitarbeiter/innen,
die bisher den Fragen der Ausbildung junger
Menschen in einem Lehrberuf fernstanden, nunmehr
im Rahmen ihrer dienstlichen
Tätigkeit mit Fragen der Lehrlingsausbildung konfrontiert.
Personalarbeit im öffentlichen Dienst zielt auch in
der Lehrlingsausbildung darauf ab, die
Mitarbeiter/innen als Menschen mit
Erwartungshaltungen und Leistungsbereitschaft zu betrachten,
die motiviert sind, ihre Arbeit als Dienst an der Gesellschaft
aufzufassen. Hinsichtlich der
Lehrlinge, die üblicherweise
Berufseinsteiger sind, ergeben sich nicht nur von rechtlicher, sondern
vielleicht noch stärker von
menschlicher Seite neue Aufgaben und Herausforderungen für die mit
der Ausbildung Betroffenen.
Die Ausbildung im Lehrberuf Verwaltungsassistent/in ist
jedenfalls eine Chance, im Bürobereich,
stärker als bisher,
qualifizierte Mitarbeiter/innen heranzubilden. Da nicht alle Absolventen in ein
Bundesdienstverhältnis übernommen werden können, muss die
Ausbildung eine breite Basis
vermitteln, sodass sie ohne große Schwierigkeiten
einen Arbeitsplatz in einem verwandten Bereich
finden können.
Ad 11.:
Obwohl auch die Aufnahme von Lehrlingen in das vorgegebene Einsparungspotenzial fallen,
werden in meinem Ressort nach wie vor Lehrlinge aufgenommen und ausgebildet.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung dieser Frage durch den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit.
Ad 12., 13. und 14.:
Da die Aufnahme von Lehrlingen nicht den Bestimmungen des
Ausschreibungsgesetzes 1989
unterliegt, ist es für eine Dienststelle, die Lehrlinge aufnehmen will,
wichtig, sich an eine große
Anzahl von möglichen Bewerbern und
Bewerberinnen zu wenden. Die Zusammenarbeit mit diesen
jungen Menschen soll schließlich zumindest die nächsten drei
Jahre andauern. Daher müssen
möglichst viele geeignete Bewerber und Bewerberinnen von der
beabsichtigten Aufnahme
rechtzeitig erfahren damit sich der
entsprechende Personenkreis zeitgerecht bewerben kann.
Eine Bekanntmachung in der Öffentlichkeit betreffend
der Möglichkeit zur Berufsausbildung zum
Verwaltungsassistenten/in erfolgt via
Zeitungsinserat, Internet, Arbeitsmarktservice sowie
Berufsinformationsmessen.
Beilage