3962/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4074/J-NR/2002 betreffend Integrationsklassen und
Schulversuche für behinderte Schüler/innen, die die Abgeordneten Mag.
Christine Lapp,
Kolleginnen
und Kollegen am 20. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zunächst halte ich fest, dass es
sich bei dem Einleitungsabsatz der Anfrage um tatsachenwidrige
Behauptungen
handelt, bei welchen es den Verfassern offensichtlich geradezu darauf ankommt
die
Öffentlichkeit
über die gute Qualität und die Rahmenbedingungen des hochwertigen
österreichischen
Bildungssystems falsch zu informieren.
Es gibt keine Einsparungen im
Unterrichtsbereich, sondern den Schülerinnen und Schülern standen
im
vergangenen Jahr gleich viele Unterrichtsstunden zur Verfugung wie in der
Vergangenheit und
im
kommenden Schuljahr werden rund 7700 Unterrichtseinheiten mehr zur
Verfügung stehen.
Der Staat hat noch nie soviel für Bildung
ausgegeben wie im laufenden Jahr 2002. Jeder 7. Euro
wird im Bildungsbereich
aufgewendet und im Gegensatz zum Finanzminister der vergangenen
Regierung, welcher beispielsweise im
November 1999 überfallsartig eine 20 %-ige Bindung aller
Sachausgaben festgelegt hat, stehen
den Schulen die Sachaufwandsmittel ebenso im selben Umfang
wie im Vorjahr zur Verfügung. Bei den Eingangsausführungen
handelt es sich daher um
tatsachenwidrige Behauptungen.
Grundsätzlich wäre anzumerken, dass es systematische Erhebungen der österreichischen
Schulstatistik betreffend Integrationsschüler/innen an Volks- und Hauptschulen erst seit dem
Schuljahr 1994/95 gibt und daher noch keine Daten über einen zehnjährigen Entwicklungszeitraum
vorliegen.
Mit Verwunderung wird die Behauptung zur Kenntnis genommen, dass sich in Wien 90% aller
österreichischen Integrationsklassen befinden. Selbst ein flüchtiges Studium der angeschlossenen
Statistik widerspricht dieser Aussage.
Ad 1. bis 3.:
Die entsprechenden Informationen ergeben sich aus den Datenblättern der Beilage 1.
Ad 4. bis 5.:
Entwicklungen und Trends wären den Datenblättern der Beilage 2 zu entnehmen.
Ad 6. bis 10.:
Schulversuche
zur Integration gibt es seit dem Schuljahr 2000/01 nur mehr an Polytechnischen
Schulen (PTS); sowohl in Volks- als auch an Hauptschulen und der AHS-Unterstufe
ist die Inte-
gration behinderter Schüler/innen
bereits seit den Schulorganisationsnovellen 1993 bzw. 1996
gesetzlich verankert. Erhebungen der
Schulstatistik zu integrativen Schulversuchen an PTS gibt es
erst seit dem Schuljahr 1998/99
(siehe Beilagen 1 und 2).
Ad 11. bis 14.:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die
Fragestellungen unpräzise bzw. irreführende
Formulierungen enthalten. Sonderpädagogische Zentren (SPZ) haben
die Aufgabe durch
Bereitstellung und
Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten
dazu
beizutragen, dass Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch
in
allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Bei
Schüler/innen, die von einem SPZ betreut
werden, handelt es sich somit um Integrationsschüler/innen.
Da Sonderpädagogische Zentren in der
Regel an einer Sonderschule
eingerichtet werden (SchOG § 27a), sind Schüler/innen einer
derartigen Einrichtung daher
Schüler/innen der Sonderschule.
Auch
wenn sich die Diktion "Schüler/innen eines SPZ"
bedauerlicherweise eingebürgert hat,
entspricht sie nicht den rechtlichen
Grundlagen.
Um dennoch eine sinnvolle Beantwortung der vorliegenden
Fragen vorzunehmen, wird daher davon
ausgegangen, dass sich die
Fragestellungen auf die Entwicklung der Sonderschulen beziehen.
Diesbezügliche Informationen
wären somit Beilage 3 zu entnehmen.
Beilagen
Beilage
1
zu den Fragen 1 - 3 und 6 - 10
Beilage
1
zu den Fragen 1-3 und 6-10
|
|
|
|
|
|
Beilage
2
zu den Fragen 4-5 und 6-10
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beilage
3
zu den Fragen 11-14
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|