3962/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4074/J-NR/2002 betreffend Integrationsklassen und
Schulversuche für behinderte Schüler/innen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp,
Kolleginnen und Kollegen am 20. Juni 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Zunächst halte ich fest, dass es sich bei dem Einleitungsabsatz der Anfrage um tatsachenwidrige
Behauptungen handelt, bei welchen es den Verfassern offensichtlich geradezu darauf ankommt die
Öffentlichkeit über die gute Qualität und die Rahmenbedingungen des hochwertigen
österreichischen Bildungssystems falsch zu informieren.

Es gibt keine Einsparungen im Unterrichtsbereich, sondern den Schülerinnen und Schülern standen
im vergangenen Jahr gleich viele Unterrichtsstunden zur Verfugung wie in der Vergangenheit und
im kommenden Schuljahr werden rund 7700 Unterrichtseinheiten mehr zur Verfügung stehen.

Der Staat hat noch nie soviel für Bildung ausgegeben wie im laufenden Jahr 2002. Jeder 7. Euro
wird im Bildungsbereich aufgewendet und im Gegensatz zum Finanzminister der vergangenen
Regierung, welcher beispielsweise im November 1999 überfallsartig eine 20 %-ige Bindung aller
Sachausgaben festgelegt hat, stehen den Schulen die Sachaufwandsmittel ebenso im selben Umfang
wie im Vorjahr zur Verfügung. Bei den Eingangsausführungen handelt es sich daher um
tatsachenwidrige Behauptungen.


Grundsätzlich   wäre   anzumerken,   dass   es   systematische   Erhebungen   der   österreichischen

Schulstatistik  betreffend  Integrationsschüler/innen an Volks-  und Hauptschulen erst  seit  dem

Schuljahr 1994/95 gibt und daher noch keine Daten über einen zehnjährigen Entwicklungszeitraum

vorliegen.

Mit Verwunderung wird die Behauptung zur Kenntnis genommen, dass sich in Wien 90% aller

österreichischen Integrationsklassen befinden. Selbst ein flüchtiges Studium der angeschlossenen

Statistik widerspricht dieser Aussage.

Ad 1. bis 3.:

Die entsprechenden Informationen ergeben sich aus den Datenblättern der Beilage 1.

Ad 4. bis 5.:

Entwicklungen und Trends wären den Datenblättern der Beilage 2 zu entnehmen.

Ad 6. bis 10.:

Schulversuche zur Integration gibt es seit dem Schuljahr 2000/01 nur mehr an Polytechnischen
Schulen (PTS); sowohl in Volks- als auch an Hauptschulen und der AHS-Unterstufe ist die Inte-
gration behinderter Schüler/innen bereits seit den Schulorganisationsnovellen 1993 bzw. 1996
gesetzlich verankert. Erhebungen der Schulstatistik zu integrativen Schulversuchen an PTS gibt es
erst seit dem Schuljahr 1998/99 (siehe Beilagen 1 und 2).

Ad 11. bis 14.:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Fragestellungen unpräzise bzw. irreführende
Formulierungen enthalten. Sonderpädagogische Zentren (SPZ) haben die Aufgabe durch
Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu
beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in bestmöglicher Weise auch in
allgemeinen Schulen unterrichtet werden können. Bei Schüler/innen, die von einem SPZ betreut
werden, handelt es sich somit um Integrationsschüler/innen. Da Sonderpädagogische Zentren in der
Regel an einer Sonderschule eingerichtet werden (SchOG § 27a), sind Schüler/innen einer
derartigen Einrichtung daher Schüler/innen der Sonderschule.


Auch wenn sich die Diktion "Schüler/innen eines SPZ" bedauerlicherweise eingebürgert hat,
entspricht sie nicht den rechtlichen Grundlagen.

Um dennoch eine sinnvolle Beantwortung der vorliegenden Fragen vorzunehmen, wird daher davon
ausgegangen, dass sich die Fragestellungen auf die Entwicklung der Sonderschulen beziehen.
Diesbezügliche Informationen wären somit Beilage 3 zu entnehmen.

Beilagen


Beilage 1
zu den Fragen 1 - 3 und 6 - 10


Beilage 1
zu den Fragen 1-3 und 6-10



 



 



 


Beilage 2
zu den Fragen 4-5 und 6-10



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 



 


Beilage 3
zu den Fragen 11-14