3968/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic, Kolleginnen und Kollegen
vom 13. Juni 2002, Nr. 4054/J, betreffend “sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und
Männern sowie Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort", beehre ich mich Folgendes mit-
zuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Eingangs möchte ich betonen, dass ich generell auf die Einhaltung von Ministerratsbe-
schlüssen in meinem Ressort achte.

Bezüglich des angesprochenen Ministerratsbeschlusses vom Mai 2001 (56. MR, TOP 16)
betreffend die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist festzuhalten, dass
in sämtlichen Unterlagen meines Ressorts einer geschlechtergerechten Sprache besonderes
Augenmerk geschenkt wird, wobei auch darauf geachtet wird, die Lesbarkeit nicht zu
beeinträchtigen. Als geglücktes Beispiel für geschlechtsneutrale Formulierungen seien die
Funktionsausschreibungen angeführt.


Der gemäß Ministerratsbeschluss vom Juli 2000 (24. MR, TOP 29) eingerichteten intermi-
nisteriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming gehören auch Mitarbeiterinnen meines
Ressorts an. Darüber hinaus habe ich in meinem Ressort auch eine Arbeitsgruppe zum
Gender Mainstreaming eingerichtet. Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Anfrage
Nr. 4056/J durch den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
verweisen.

Der Ministerratsbeschluss vom April 2002 (91. MR, TOP 21) beinhaltet Empfehlungen für die
Umsetzung von Gender Mainstreaming. Es sei auch darauf hingewiesen, dass Gender
Mainstreaming eine Strategie darstellt, rechtlich nicht definiert ist und keine unmittelbaren
rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Der gegenständliche Beschluss beinhaltet u. a. eine
Absichtserklärung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, einen
Leitfaden zur praktikablen Überprüfung von Normvorhaben zu erarbeiten. Diesbezüglich darf
ich ebenfalls auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 4056/J durch den Herrn Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen verweisen.

Zu Frage 7:

Wie obenstehend ausgeführt, wird an der Umsetzung der gegenständlichen Ministerratsbe-
schlüsse gearbeitet. Es handelt sich dabei um Prozesse, die mitunter eines etwas längeren
Umsetzungszeitraums bedürfen; jedenfalls ist die Behauptung, wonach “Ministerratsbe-
schlüsse notorisch gebrochen werden" zurückzuweisen.