3969/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und Kollegen vom
13. Juni 2002, Nr. 4068/J, betreffend DDT-verseuchte Glashauserde, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 14:

Die Zuständigkeiten zum Schutz des Bodens sind aufgrund der verfassungsrechtlichen
Vorgaben zwischen Bund und Ländern (z.T. auch als Annexmaterien) aufgeteilt. Der Boden
wird sowohl auf Bundes- als auf Landesebene umfassend geschützt.

Auf Bundesebene hat sich der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgesetz vom
27.11.1984 zum umfassenden Umweltschutz bekannt. Darin sind auch Maßnahmen zur
Reinhaltung des Bodens enthalten. Der Verfassungsgerichtshof hat sich in mehreren Fällen
mit dem BVG-Umweltschutz auseinandergesetzt und diesem Rechtswirkungen als Maßstab
für die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und als Auslegungskriterium zuerkannt. Damit
unterliegen alle bezughabenden Zuständigkeiten auf Bundesebene einem gemeinsamen
Maßstab.


Zum Vorbringen der Anfrage ist auszuführen, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung der Bund und nach dem Bundesministeriengesetz 1986 das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Futtermitteln zuständig sind.
Die Anwendung dieser Betriebsmittel ist jedoch als Teil des landwirtschaftlichen
Betriebsrechtes im allgemeinen Landessache. Das Bodenschutzrecht im Sinne der Anfrage
obliegt daher in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern und nicht meinem Ressort.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmitteluntersuchungen werden in Österreich weit über 1000
Obst- und Gemüseproben auf DDT untersucht; hiefür zuständig ist der Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen. Bei diesen Untersuchungen wurde in den vergangenen
drei Jahren keine Grenzwertüberschreitung festgestellt.

Abschließend darf angemerkt werden, dass die Europäische Gemeinschaft am letzten Rat
der Umweltminister am 25. Juni bis 27. Juni 2002 in Luxemburg erste Schritte für eine
gemeinsame Strategie eines integrierten Bodenschutzes gesetzt hat. Österreich wird die
Entwicklung einer derartigen Strategie jedenfalls unterstützen.