3969/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Kolleginnen und
Kollegen vom
13. Juni 2002, Nr. 4068/J, betreffend DDT-verseuchte Glashauserde, beehre ich
mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Die Zuständigkeiten zum Schutz des Bodens sind
aufgrund der verfassungsrechtlichen
Vorgaben zwischen Bund und Ländern (z.T. auch als Annexmaterien)
aufgeteilt. Der Boden
wird sowohl auf Bundes- als auf Landesebene umfassend geschützt.
Auf Bundesebene hat sich der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgesetz
vom
27.11.1984 zum umfassenden Umweltschutz bekannt. Darin sind auch
Maßnahmen zur
Reinhaltung des Bodens enthalten. Der Verfassungsgerichtshof hat sich in
mehreren Fällen
mit dem BVG-Umweltschutz auseinandergesetzt und diesem Rechtswirkungen als
Maßstab
für die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und als
Auslegungskriterium zuerkannt. Damit
unterliegen alle bezughabenden Zuständigkeiten auf Bundesebene einem
gemeinsamen
Maßstab.
Zum
Vorbringen der Anfrage ist auszuführen, dass aufgrund der
verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung der Bund und nach dem Bundesministeriengesetz 1986 das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft für das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Futtermitteln
zuständig sind.
Die Anwendung dieser Betriebsmittel ist jedoch als Teil des
landwirtschaftlichen
Betriebsrechtes im allgemeinen Landessache. Das Bodenschutzrecht im Sinne der
Anfrage
obliegt daher in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern und nicht meinem
Ressort.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmitteluntersuchungen werden
in Österreich weit über 1000
Obst- und Gemüseproben auf DDT untersucht; hiefür zuständig ist
der Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen. Bei diesen Untersuchungen wurde in den
vergangenen
drei Jahren keine Grenzwertüberschreitung festgestellt.
Abschließend darf angemerkt werden, dass die
Europäische Gemeinschaft am letzten Rat
der Umweltminister am 25.
Juni bis 27. Juni 2002 in Luxemburg erste Schritte für eine
gemeinsame Strategie eines integrierten Bodenschutzes gesetzt hat.
Österreich wird die
Entwicklung einer derartigen
Strategie jedenfalls unterstützen.