397/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage des Abgeordneten Johann Maier

und Genossen betreffend

Alkohol in Lebensmitteln,

(Nr. 392/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit harmonisiert und im Wesentlichen durch

die „Richtlinie über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln (79/112/EWG)“ fest -

gelegt.

Diese Richtlinie beinhaltet die Möglichkeit, die geforderten Kennzeichnungselemente auch für

unverpackte Waren verbindlich vorzuschreiben.

Diese Möglichkeit wurde - wegen der bereits im Vorfeld der Erstellung der Verordnung insbe -

sondere aus Wirtschaftskreisen kommenden handelspolitischen Bedenken - bei der Umsetzung in

österreichisches Recht (durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl.

Nr. 72/1993 idgF) nicht in Anspruch genommen.

Eine diesbezügliche Novellierung der LMKV wäre jedoch rechtlich möglich.

 

Zu Frage 2:

Derzeit schreibt die genannte Richtlinie der EU die Deklaration des Alkoholgehaltes bei alkoho -

lischen Getränken bei einem Gehalt von mehr als 1,2 Volumsprozent vor.

Da es sich um einen vollharmonisierten Bereich handelt, ist ein österreichischer Alleingang zur

Senkung dieses Wertes auf ein Volumsprozent derzeit EU - rechtlich nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

Ein gemeinsamer Standpunkt zur Novellierung der Richtlinie über Kakao - und Schokoladeer -

zeugnisse, der diese Produkte ausdrücklich den Bestimmungen der oben genannten Etikettie -

rungsrichtlinie unterwirft, wurde dem Europäischen Parlament bereits vorgelegt (2. Lesung). Es

wird somit in absehbarer Zeit auch bei Schokolade(erzeugnissen) die Zutat Alkohol zu deklarie -

ren sein.