3971/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Verwaltungsassistent
- Ausbil-
dungsverordnung
- Ergebnisse" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
In den Jahren 1997 bis 2002 wurden im Justizressort insgesamt 33 Jugendliche als
Verwaltungsassistent
aufgenommen. Diese Zahl teilt sich wie folgt auf die einzelnen
Oberiandesgerichtssprengel1 auf, wobei die Zahl hinter dem
Querstrich jeweils die
aufgenommenen weiblichen Verwaltungsassistenten bezeichnet:
|
|
OLG Wien
|
OLG Graz
|
OLG Linz
|
OLG Innsbruck
|
Summe
|
|
1997
|
—
|
—
|
—
|
---
|
---
|
|
1998
|
3/2
|
7/5
|
5/5
|
5/4
|
20/16
|
|
1999
|
2/2
|
2/2
|
3/3
|
2/2
|
9/9
|
|
2000
|
3/3
|
—
|
1/1
|
—
|
4/4
|
|
2001
|
—
|
—
|
—
|
—
|
—
|
|
2002
|
—
|
—
|
—
|
—
|
—
|
|
Summe
|
8/7
|
9/7
|
9/9
|
7/6
|
33/29
|
1 Jeder
Verwaltungsassistent wird zulasten einer Planstelle, die bei einem der vier
Oberlandesgerichte
sytemisiert ist, aufgenommen.
Das jeweilige Oberlandesgericht tritt in weiterer Folge als Lehrberech-
tigter auf. Auch wenn grundsätzlich jeder Verwaltungsassistent eine
Stammdienststelle zugewiesen
erhält, erfolgt seine Ausbildung zu einem beträchtlichen Teil bei dem
für ihn zuständigen Oberlandes-
gericht. Im Lichte dieser Erwägungen wird die Aufschlüsselung nicht
nach nachgeordneten Dienst-
stellen, sondern nach nachgeordneten Dienstbehörden vorgenommen.
Zu 3 und 4:
In den Jahren 1999 bis 2002 absolvierten im Justizressort insgesamt 25 Jugendliche
die
Lehrabschlussprüfung. Diese Zahl teilt sich wie folgt auf die einzelnen
Oberlan-
desgerichtssprengel auf, wobei die Zahl hinter dem Querstrich jeweils die
aufge-
nommenen weiblichen Verwaltungsassistenten bezeichnet:
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|
OLG Wien
|
OLG Graz
|
OLG Linz
|
OLG Innsbruck
|
Summe
|
|
1998
|
—
|
—
|
—
|
1/1
|
1/1
|
|
1999
|
—
|
—
|
—
|
—
|
—
|
|
2000
|
—
|
—
|
—
|
4/3
|
4/3
|
|
2001
|
3/2
|
6/5
|
5/5
|
2/2
|
16/14
|
|
2002
|
2/2
|
—
|
2/2
|
—
|
4/4
|
|
Summe
|
5/4
|
6/5
|
7/7
|
7/6
|
25/22
|
Zu 5 bis 8:
Von den insgesamt 25 erfolgreichen Absolventen wurden 20
Jugendliche im Justiz-
ressort weiterbeschäftigt, und zwar:
|
|
OLG Wien
|
OLG Graz
|
OLG Linz
|
OLG Innsbruck
|
Summe
|
|
1998
|
—
|
—
|
—
|
1/1
|
1/1
|
|
1999
|
—
|
—
|
—
|
—
|
—
|
|
2000
|
—
|
—
|
—
|
2/1
|
2/1
|
|
2001
|
3/2
|
6/5
|
4/4
|
1/1
|
14/12
|
|
2002
|
2/2
|
—
|
—
|
1/1
|
3/3
|
|
Summe
|
5/4
|
6/5
|
4/4
|
4/3
|
20/17
|
Von
den insgesamt fünf Verwaltungsassistenten, die nach Lehrabschluss nicht
mehr
im Justizressort weiterbeschäftigt werden konnten, sind drei in der
Privatwirtschaft
sowie einer bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch tätig. Ein Lehrling
wird bei der
Bundespolizeidirektion Salzburg aufgenommen werden.
Zu 9:
Da der Lehrberuf Verwaltungsassistent bei seiner Einrichtung im Jahr 1997 in die
Gruppe
der administrativen Dienste eingebettet und mit einschlägigen, vor allem
auch im Justizbereich wichtigen Lehrberufen wie Kanzleiassistent-Notariat und
Kanzleiassistent-Rechtsanwalt weitgehend verwandt gestellt wurde, sind jene
Ver-
waltungsassistenten, die nach der Lehrlingsausbildung nicht in den
öffentlichen
Dienst übernommen werden, in der Lage, auch administrative
Tätigkeiten in der Pri-
vatwirtschaft auszuüben. Gerade im Justizbereich zeigt die Praxis, dass
die Privat-
wirtschaft - insbesondere verwandte Berufsgruppen wie Notare und
Rechtsanwälte -
in hohem Maße an ausgebildeten Verwaltungsassistenten interessiert ist.
Zu 10:
Die bisher gemachten Erfahrungen mit den ausgebildeten Verwaltungsassistenten
erwiesen
sich als durchaus positiv. Sie sind nach Beendigung ihrer Lehrausbildung
universell einsetzbar und verfügen über sehr gute Kenntnisse im
Bereich der Bürotä-
tigkeit.
Auch die Erfahrungen mit der Ausbildung selbst sind
überaus zufriedenstellend,
auch wenn eine fundierte Ausbildung des Lehrlings in den verschiedensten Berei-
chen des Gerichtsbetriebes für die Ausbildenden bzw. Ausbildungsleiter
einen er-
heblichen Zeitaufwand mit sich bringt. Die aufgenommenen Verwaltungsassistenten
erwiesen sich als sehr lernbereit, fleißig und aufgeschlossen. Die
Ausbildenden in
den einzelnen Verwaltungsabteilungen, aber auch die Vorsteher der
Geschäftsstel-
len bei den
Gerichtshöfen nehmen die Schulung der Lehrlinge sehr ernst. Die meis-
ten Lehrabschlussprüfungen wurden dem entsprechend auch mit
"ausgezeichnetem
Erfolg"
abgelegt.
Zu 11:
Neben der Begründung von Lehrverhältnissen werden
auch weiterhin von den Ober-
landesgerichten Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren als
Vertragsbedienstete
im Kanzlei und Schreibdienst
aufgenommen und entsprechend ihrer Verwendung
ausgebildet. Bei Absolvierung der jeweils vorgesehenen Fach- und
Dienstprüfungen
besteht auch die Möglichkeit, im Zuge der weiteren beruflichen Laufbahn
eine Kar-
riere als Kanzleileiter,
Gerichtsvollzieher oder (nach Ablegung der "Matura" oder der
"Beamtenaufstiegsprüfung")
Rechtspfleger anzustreben.
Zu 12 bis 14:
Obwohl Lehrlingsplanstellen nicht dem Ausschreibungsgesetz unterliegen und daher
rein rechtlich gesehen die Bekanntgabe freier
Lehrlingsplanstellen an die Wirt-
schaftskammer und an die Arbeiterkammer ausreichen würde, wurde vom
Bundes-
ministerium für Justiz im Erlassweg sichergestellt, dass die
Oberlandesgerichte auch
die örtlichen Arbeitsmarktservices von freien Lehrlingsplanstellen
verständigen.
Überdies ist vorgesehen, dass die beabsichtigte Aufnahme von
Verwaltungsassis-
tenten der Jobbörse beim Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport, die
die ausgeschriebenen Stellen in der Wiener Zeitung einschalten lässt,
bekanntgege-
ben wird. Ergänzend werden Anfragen über eine Lehrlingsausbildung
sowohl von
der Zentralleitung als auch von den nachgeordneten Dienstbehörden und
-stellen
unter Hinweis auf die Möglichkeit der
Ausbildung zum Verwaltungsassistenten und
unter Bekanntgabe freier Lehrlingsplanstellen rasch und unbürokratisch
beantwortet.