3971/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Verwaltungsassistent - Ausbil-
dungsverordnung - Ergebnisse" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In den Jahren 1997 bis 2002 wurden im Justizressort insgesamt 33 Jugendliche als

Verwaltungsassistent aufgenommen. Diese Zahl teilt sich wie folgt auf die einzelnen
Oberiandesgerichtssprengel1 auf, wobei die Zahl hinter dem Querstrich jeweils die
aufgenommenen weiblichen Verwaltungsassistenten bezeichnet:

 

 

OLG Wien

 

OLG Graz

 

OLG Linz

 

OLG Innsbruck

 

Summe

 

1997

 

 

 

 

---

 

---

 

1998

 

3/2

 

7/5

 

5/5

 

5/4

 

20/16

 

1999

 

2/2

 

2/2

 

3/3

 

2/2

 

9/9

 

2000

 

3/3

 

 

1/1

 

 

4/4

 

2001

 

 

 

 

 

 

2002

 

 

 

 

 

 

Summe

 

8/7

 

9/7

 

9/9

 

7/6

 

33/29

 

1 Jeder Verwaltungsassistent wird zulasten einer Planstelle, die bei einem der vier Oberlandesgerichte
sytemisiert ist, aufgenommen. Das jeweilige Oberlandesgericht tritt in weiterer Folge als Lehrberech-
tigter auf. Auch wenn grundsätzlich jeder Verwaltungsassistent eine Stammdienststelle zugewiesen
erhält, erfolgt seine Ausbildung zu einem beträchtlichen Teil bei dem für ihn zuständigen Oberlandes-
gericht. Im Lichte dieser Erwägungen wird die Aufschlüsselung nicht nach nachgeordneten Dienst-
stellen, sondern nach nachgeordneten Dienstbehörden vorgenommen.


Zu 3 und 4:

In den Jahren 1999 bis 2002 absolvierten im Justizressort insgesamt 25 Jugendliche

die Lehrabschlussprüfung. Diese Zahl teilt sich wie folgt auf die einzelnen Oberlan-
desgerichtssprengel auf, wobei die Zahl hinter dem Querstrich jeweils die aufge-
nommenen weiblichen Verwaltungsassistenten bezeichnet:

 

 

OLG Wien

 

OLG Graz

 

OLG Linz

 

OLG Innsbruck

 

Summe

 

1998

 

 

 

 

1/1

 

1/1

 

1999

 

 

 

 

 

 

2000

 

 

 

 

4/3

 

4/3

 

2001

 

3/2

 

6/5

 

5/5

 

2/2

 

16/14

 

2002

 

2/2

 

 

2/2

 

 

4/4

 

Summe

 

5/4

 

6/5

 

7/7

 

7/6

 

25/22

 

Zu 5 bis 8:

Von den insgesamt 25 erfolgreichen Absolventen wurden 20 Jugendliche im Justiz-
ressort weiterbeschäftigt, und zwar:

 

 

OLG Wien

 

OLG Graz

 

OLG Linz

 

OLG Innsbruck

 

Summe

 

1998

 

 

 

 

1/1

 

1/1

 

1999

 

 

 

 

 

 

2000

 

 

 

 

2/1

 

2/1

 

2001

 

3/2

 

6/5

 

4/4

 

1/1

 

14/12

 

2002

 

2/2

 

 

 

1/1

 

3/3

 

Summe

 

5/4

 

6/5

 

4/4

 

4/3

 

20/17

 

Von den insgesamt fünf Verwaltungsassistenten, die nach Lehrabschluss nicht mehr
im Justizressort weiterbeschäftigt werden konnten, sind drei in der Privatwirtschaft
sowie einer bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch tätig. Ein Lehrling wird bei der
Bundespolizeidirektion Salzburg aufgenommen werden.

Zu 9:

Da der Lehrberuf Verwaltungsassistent bei seiner Einrichtung im Jahr 1997 in die

Gruppe der administrativen Dienste eingebettet und mit einschlägigen, vor allem
auch im Justizbereich wichtigen Lehrberufen wie Kanzleiassistent-Notariat und
Kanzleiassistent-Rechtsanwalt weitgehend verwandt gestellt wurde, sind jene Ver-
waltungsassistenten, die nach der Lehrlingsausbildung nicht in den öffentlichen
Dienst übernommen werden, in der Lage, auch administrative Tätigkeiten in der Pri-
vatwirtschaft auszuüben. Gerade im Justizbereich zeigt die Praxis, dass die Privat-
wirtschaft - insbesondere verwandte Berufsgruppen wie Notare und Rechtsanwälte -
in hohem Maße an ausgebildeten Verwaltungsassistenten interessiert ist.


Zu 10:

Die bisher gemachten Erfahrungen mit den ausgebildeten Verwaltungsassistenten

erwiesen sich als durchaus positiv. Sie sind nach Beendigung ihrer Lehrausbildung
universell einsetzbar und verfügen über sehr gute Kenntnisse im Bereich der Bürotä-
tigkeit.

Auch die Erfahrungen mit der Ausbildung selbst sind überaus zufriedenstellend,
auch wenn eine fundierte Ausbildung des Lehrlings in den verschiedensten Berei-
chen des Gerichtsbetriebes für die Ausbildenden bzw. Ausbildungsleiter einen er-
heblichen Zeitaufwand mit sich bringt. Die aufgenommenen Verwaltungsassistenten
erwiesen sich als sehr lernbereit, fleißig und aufgeschlossen. Die Ausbildenden in
den einzelnen Verwaltungsabteilungen, aber auch die Vorsteher der Geschäftsstel-
len bei den Gerichtshöfen nehmen die Schulung der Lehrlinge sehr ernst. Die meis-
ten Lehrabschlussprüfungen wurden dem entsprechend auch mit "ausgezeichnetem
Erfolg" abgelegt.

Zu 11:

Neben der Begründung von Lehrverhältnissen werden auch weiterhin von den Ober-
landesgerichten Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren als Vertragsbedienstete
im Kanzlei und Schreibdienst aufgenommen und entsprechend ihrer Verwendung
ausgebildet. Bei Absolvierung der jeweils vorgesehenen Fach- und Dienstprüfungen
besteht auch die Möglichkeit, im Zuge der weiteren beruflichen Laufbahn eine Kar-
riere als Kanzleileiter, Gerichtsvollzieher oder (nach Ablegung der "Matura" oder der
"Beamtenaufstiegsprüfung") Rechtspfleger anzustreben.

Zu 12 bis 14:

Obwohl Lehrlingsplanstellen nicht dem Ausschreibungsgesetz unterliegen und daher

rein rechtlich gesehen die Bekanntgabe freier Lehrlingsplanstellen an die Wirt-
schaftskammer und an die Arbeiterkammer ausreichen würde, wurde vom Bundes-
ministerium für Justiz im Erlassweg sichergestellt, dass die Oberlandesgerichte auch
die örtlichen Arbeitsmarktservices von freien Lehrlingsplanstellen verständigen.
Überdies ist vorgesehen, dass die beabsichtigte Aufnahme von Verwaltungsassis-
tenten der Jobbörse beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, die
die ausgeschriebenen Stellen in der Wiener Zeitung einschalten lässt, bekanntgege-
ben wird. Ergänzend werden Anfragen über eine Lehrlingsausbildung sowohl von
der Zentralleitung als auch von den nachgeordneten Dienstbehörden und -stellen


unter Hinweis auf die Möglichkeit der Ausbildung zum Verwaltungsassistenten und
unter Bekanntgabe freier Lehrlingsplanstellen rasch und unbürokratisch beantwortet.