3973/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss, Kolleginnen und
Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Zusammenlegung von
Bezirksgerichten im
Burgenland"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Bei
meinen Bemühungen zur Herstellung einer zeitgemäßen
Gerichtsorganisation
auf Bezirksgerichtsebene konnten bereits weitreichende Erfolge und Einigungen
er-
zielt werden. Für die Bundesländer Niederösterreich und
Steiermark (BGBI. II
Nr. 81
und 82/2002 idF BGBI. II Nr. 190/2002),
Tirol (BGBI. II Nr. 240/2002) und Salzburg
(BGBI. II Nr. 287/2002) wurden bereits mit
Zustimmung der jeweiligen Landesregie-
rung entsprechende Verordnungen der Bundesregierung erlassen. Die Zusammen-
legungen in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Tirol
wurden - mit
Ausnahme von zwei Bezirksgerichten, für die ein späteres
Inkrafttreten vorgesehen
ist - mit 1. Juli 2002 bereits friktionsfrei umgesetzt.
Die Bezirksgerichtsstruktur im Burgenland ist dadurch gekennzeichnet, dass sich
grundsätzlich
die Bezirksverwaltungs- und die Bezirksgerichtssprengel decken. Der
Bezirksgerichtssprengel Eisenstadt ist insofern eine Ausnahme als er sowohl die
Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust als auch den
Bezirksverwaltungsbe-
hördensprengel Eisenstadt-Umgebung
umfasst.
Von den insgesamt 7 Bezirksgerichten lasten das
Bezirksgericht Jennersdorf, das
Bezirksgericht Güssing und das Bezirksgericht Oberpullendorf weniger als 2
Richter
mit richterlichen Rechtsprechungsaufgaben aus. Das
Bezirksgericht Mattersburg las-
tet
etwa 2 Richter aus.
Der Reformvorschlag des Bundesministeriums für Justiz
ging und geht daher dahin,
das Bezirksgericht Jennersdorf mit dem Bezirksgericht Güssing, das Bezirksgericht
Oberpullendorf mit dem
Bezirksgericht Oberwart und das Bezirksgericht Mattersburg
mit dem Bezirksgericht Eisenstadt zusammen zu legen. In den Gesprächen mit
Lan-
deshauptmann Hans Niessl hatte sich zunächst eine .Kompromissvariante
abge-
zeichnet, das Bezirksgericht Jennersdorf mit dem Bezirksgericht Güssing
und das
Bezirksgericht Oberpullendorf mit dem Bezirksgericht Oberwart zusammen zu
legen.
Eine Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung zu dieser Kompromiss-
wahlvariante ist letztlich jedoch nicht erfolgt.
Wenn
auch mit dem Land Oberösterreich eine Konsenslösung gefunden wird,
wird
im Burgenland mit Abstand die niedrigste durchschnittliche Einwohnerzahl pro
Be-
zirksgericht (nämlich nur rund 39.000 Einwohner) gegeben sein. Ich weise in
diesem
Zusammenhang auf die Begründung des Selbständigen Antrages der
Abgeordneten
Mag. Dr. Maria-Theresia Fekter, Dr. Harald Ofner und Kollegen betreffend ein
Bun-
desgesetz über Sitzverlegungen von Bezirksgerichten in
Oberösterreich, Salzburg
und Tirol, 664/A XXI.
GP, hin, in der die
Antragsteller ausdrücklich ausführen, dass
sie davon ausgehen, dass der Bundesminister für Justiz seine
Bemühungen um die
Zusammenlegung von Bezirksgerichten in den Bundesländern Burgenland,
Kannten
und Vorarlberg fortsetzt, damit auch dort Verbesserungen der Rechtsversorgung
der
Bevölkerung eintreten und unter einem Rationalisierungspotenziale genutzt
werden.