3973/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BM für Justiz

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Paul Kiss, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Zusammenlegung von Bezirksgerichten im
Burgenland" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Bei meinen Bemühungen zur Herstellung einer zeitgemäßen Gerichtsorganisation
auf Bezirksgerichtsebene konnten bereits weitreichende Erfolge und Einigungen er-
zielt werden. Für die Bundesländer Niederösterreich und Steiermark (BGBI.
II Nr. 81
und 82/2002 idF BGBI.
II Nr. 190/2002), Tirol (BGBI. II Nr. 240/2002) und Salzburg
(BGBI.
II Nr. 287/2002) wurden bereits mit Zustimmung der jeweiligen Landesregie-
rung entsprechende Verordnungen der Bundesregierung erlassen. Die Zusammen-
legungen in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Tirol wurden - mit
Ausnahme von zwei Bezirksgerichten, für die ein späteres Inkrafttreten vorgesehen
ist - mit 1. Juli 2002 bereits friktionsfrei umgesetzt.

Die Bezirksgerichtsstruktur im Burgenland ist dadurch gekennzeichnet, dass sich

grundsätzlich die Bezirksverwaltungs- und die Bezirksgerichtssprengel decken. Der
Bezirksgerichtssprengel Eisenstadt ist insofern eine Ausnahme als er sowohl die
Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust als auch den Bezirksverwaltungsbe-
hördensprengel Eisenstadt-Umgebung umfasst.

Von den insgesamt 7 Bezirksgerichten lasten das Bezirksgericht Jennersdorf, das
Bezirksgericht Güssing und das Bezirksgericht Oberpullendorf weniger als 2 Richter


mit richterlichen Rechtsprechungsaufgaben aus. Das Bezirksgericht Mattersburg las-
tet etwa 2 Richter aus.

Der Reformvorschlag des Bundesministeriums für Justiz ging und geht daher dahin,
das Bezirksgericht Jennersdorf mit dem Bezirksgericht Güssing, das Bezirksgericht
Oberpullendorf mit dem Bezirksgericht Oberwart und das Bezirksgericht Mattersburg
mit dem Bezirksgericht Eisenstadt zusammen zu legen. In den Gesprächen mit Lan-
deshauptmann Hans Niessl hatte sich zunächst eine .Kompromissvariante abge-
zeichnet, das Bezirksgericht Jennersdorf mit dem Bezirksgericht Güssing und das
Bezirksgericht Oberpullendorf mit dem Bezirksgericht Oberwart zusammen zu legen.
Eine Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung zu dieser Kompromiss-
wahlvariante ist letztlich jedoch nicht erfolgt.

Wenn auch mit dem Land Oberösterreich eine Konsenslösung gefunden wird, wird
im Burgenland mit Abstand die niedrigste durchschnittliche Einwohnerzahl pro Be-
zirksgericht (nämlich nur rund 39.000 Einwohner) gegeben sein. Ich weise in diesem
Zusammenhang auf die Begründung des Selbständigen Antrages der Abgeordneten
Mag. Dr. Maria-Theresia Fekter, Dr. Harald Ofner und Kollegen betreffend ein Bun-
desgesetz über Sitzverlegungen von Bezirksgerichten in Oberösterreich, Salzburg
und Tirol, 664/A
XXI. GP, hin, in der die Antragsteller ausdrücklich ausführen, dass
sie davon ausgehen, dass der Bundesminister für Justiz seine Bemühungen um die
Zusammenlegung von Bezirksgerichten in den Bundesländern Burgenland, Kannten
und Vorarlberg fortsetzt, damit auch dort Verbesserungen der Rechtsversorgung der
Bevölkerung eintreten und unter einem Rationalisierungspotenziale genutzt werden.