3977/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat M Mag. Dr. Madeleine
Petrovic, Kolleginnen und
Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender Mainstreaming in
Ihrem
Ressort"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 7:
Mit Beschluss des Ministerrates vom 11. Juli 2000 wurde die interministerielle
Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming eingerichtet,
in die auch mein Ressort eine
Vertreterin und einen Vertreter entsandt hat.
Auf Basis der Empfehlungen, die im Rahmen dieser
interministeriellen Arbeitsgruppe
entwickelt wurden, hat die Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 3.
April
2002 ein Arbeitsprogramm für die Umsetzung von Gender Mainstreaming
angenommen. Dieses Arbeitsprogramm umfasst unter anderem die Identifizierung,
Überprüfung und Analyse von Best-Practice-Modellen, die
Durchführung von Gender
Mainstreaming-Schulungen für die leitenden Beamtinnen und Beamten aller
Ressorts
sowie die Erarbeitung eines allgemein gültigen und praktikablen Leitfadens
zur Überprüfung von Normvorhaben unter dem Aspekt des Gender
Mainstreamings,
der allen Legistinnen und Legisten zur Verfügung gestellt werden soll.
Mit
Beschluss vom 18. April 2001 haben sich die Mitglieder der Bundesregierung
dazu bekannt, dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in ihren Ressorts
besonderes
Augenmerk zu schenken.
Diese Beschlüsse werden - soweit Umsetzungsakte
möglich und erforderlich sind -
in meinem Ressort umgesetzt.
Exemplarisch verweise ich auf meine Anordnung in Punkt 6.5.
des Abschnittes C
des geltenden Frauenförderungsplans für das Justizressort für
den Zeitraum bis
1. Jänner 2006, wonach in Erlässen, Verfügungen und im
Schriftverkehr des
Justizressorts sowie an Amtstafeln und Türschildern Frauen sprachlich
sichtbar zu
machen sind. Alle weibliche Bedienstete betreffenden Bezeichnungen sowie alle
Amtstitel und Verwendungsbezeichnung von Frauen sind danach, soweit es
sprachlich möglich ist, in der weiblichen Form zu verwenden. Entsprechend
dieser
Vorgabe werden etwa im genannten Frauenförderungsplan selbst durchgehend
geschlechtergerechte
Formulierungen wie Präsident/in, Leiter/in etc. verwendet.
Auch die
Stellenausschreibungen im Ressortbereich sind durchwegs
geschlechtergerecht
formuliert.
Zu 2 bis 4:
In seinem Bemühen um eine einfache, klare und verständliche Sprache hat mein
Ressort
bisher auch stets auf eine geschlechtergerechte, unsachliche
Differenzierungen zwischen Frauen und Männern vermeidende Sprache geachtet
und Formulierungen gewählt, die Frauen und Männer gleichermaßen
betreffen.
Soweit dies möglich ist, wurde dabei auf geschlechtsneutrale
Formulierungen
zurückgegriffen.
Die Verwendung einer beiden Geschlechtern gerecht werdenden
Sprache kann
gesellschaftliche Strukturen aufbrechen, verändern und
Bewusstseinsprozesse in
Gang setzen. Ich werde - wie bereits in meiner Anfragebeantwortung (3701/AB XXI.
GP) zu der Anfrage der
Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Petrovic,
Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Frauendiskriminierende Bezeichnungen
in
gerichtlichen Schriftstücken" (ZI. 3738/J XXI. GP) ausgeführt - die im
Bundesministerium für Justiz bereits erfolgte Bedachtnahme auf die
sprachliche
Gleichbehandlung weiter vorantreiben.
Zu 5 und 6:
Auch die Berücksichtigung der Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen
beider Geschlechter bei der Planung politischer Strategien
gehört zum
Selbstverständnis der politischen Arbeit meines Ressorts. Gerade die
Justizpolitik
der
letzten Jahrzehnte war in nicht unwesentlichen Teilen besonders durch das
Anliegen der Gleichstellung der Geschlechter geprägt.
Die Frage, wie dieses Anliegen in einer
institutionalisierten Form in den
Gesetzgebungsprozess integriert und dokumentiert werden soll, wird derzeit in
einer
Arbeitsgruppe im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
geprüft. Als Ergebnis dieser Arbeiten soll ein Leitfaden für alle
Legistinnen und
Legisten erstellt werden, um Normvorhaben unter dem Aspekt des Gender
Mainstreamings zu prüfen. Mein Ressort wird sich in die Erarbeitung dieses
Leitfadens engagiert einbringen und dessen konsequente Umsetzung zügig in
Angriff
nehmen.