3979/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten Wenitsch und Kollegen haben am 12.6.2002
unter der Nr. 4007/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Dolmetscherkosten
bei der Fremden-
polizei der BH
Gänserndorf gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Bei dieser Behöre gibt es keinen Aufzeichnungen über die Anzahl von Niederschriften, son-
dern nur solche bezüglich der fremdenpolizeilichen Maßnahmen (Aufenthaltsverbote und
Ausweisungen). Diese entsprechen in etwa der Anzahl der niederschriftlichen Einvernahmen.
Innerhalb des angefragten Zeitraumes wurde folgende Anzahl an fremdenpolizeiliche Maß-nahmen verfügt:
1999 1.158
2000 1.824
2001 6.308
Jänner bis März 2002 1.636
BH Bruck/Leitha:
Eine statistische Erfassung des Komplexes
“Illegale Grenzgänger - Fremdenpolizeiliche Be-
fragung -
Dolmetscherkosten" erfolgt bei dieser Behörde erst seit 1. Mai 2000.
Fremdenpolizeiliche Einvernahmen:
2000 14
2001 16
Jänner bis März 2002 1
Zu den Fragen 2 und 4:
Bei der BH Gänserndorf sind
innerhalb des angefragten Zeitraumes für fremdenpolizeiliche
Maßnahmen folgende Gesamtkosten
(Dolmetscherkosten, Flugtickets, Verpflegung, Heim-
reisezertifikate, Arztkosten, Medikamente, Zehrgeld) angefallen; erst
für die Jahre 2001 und
2002 können die Gesamtkosten für Dolmetscher separat ausgewiesen
werden.
Gesamtkosten 1999 (excl. Schubhaftkosten) € 152.303,42
Gesamtkosten 2000 (inkl. Schubhaftkosten) € 239.068,39
Gesamtkosten Dolmetscher 2001 € 682.437,54
Gesamtkosten Dolmetscher Jänner bis März 2002 € 149.155,04
Bei der BH Bruck/Leitha sind
innerhalb des angeführten Zeitraumes folgende Dolmetscher-
kosten angefallen
(statistische Erfassung "Dolmetscherkosten" erfolgt erst ab
1.5.2000!):
Ab 1.5.2000 € 1.517,25
2001 € 1.389,65
Jänner bis März 2002 € 118,10