3981/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara PRAMMER und
Genossinnen haben am
13. Juni 2002 unter der Nummer 4035/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
“Frauenförderungsplan" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 :
Der
im Verordnungswege erlassene Frauenförderungsplan (Verordnung des Bundes-
ministers für Inneres betreffend Maßnahmen zur beruflichen
Förderung von Frauen im
Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan - BM.I), BGBI
II Nr. 202/98) folgt der im
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz vorgegebenen Struktur.
Zu Frage 2:
Durch
Strukturanpassungen bedingte Änderungen werden aufgrund der zum 1. Juli
2001
und zum 1. Juli 2003 erhobenen Daten berücksichtigt werden.
Zu Frage 3:
Der Frauenförderungsplan beinhaltet eine
Einschränkung des Geltungsbereiches bei der
Exekutive (Bundespolizei und Bundesgendarmerie). Dieser Bestimmung wurde
zwischen-
zeitig durch die Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (BGBI l Nr.
87/2001)
derogiert.
Zu Frage 4:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine umfassende
Reorganisation der Zentralleitung des
Bundesministeriums für Inneres in Ausarbeitung. Nach Abschluss dieser
Reorganisation
wird der Frauenförderungsplan - BM.I unter Berücksichtigung der
Novelle zum Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz umgehend novelliert werden.