3981/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara PRAMMER und Genossinnen haben am
13. Juni 2002 unter der Nummer 4035/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Frauenförderungsplan" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1 :

Der im Verordnungswege erlassene Frauenförderungsplan (Verordnung des Bundes-
ministers für Inneres betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres (Frauenförderungsplan - BM.I), BGBI
II Nr. 202/98) folgt der im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz vorgegebenen Struktur.

Zu Frage 2:

Durch Strukturanpassungen bedingte Änderungen werden aufgrund der zum 1. Juli 2001
und zum 1. Juli 2003 erhobenen Daten berücksichtigt werden.


Zu Frage 3:

Der Frauenförderungsplan beinhaltet eine Einschränkung des Geltungsbereiches bei der
Exekutive (Bundespolizei und Bundesgendarmerie). Dieser Bestimmung wurde zwischen-
zeitig durch die Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (BGBI l Nr. 87/2001)
derogiert.

Zu Frage 4:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine umfassende Reorganisation der Zentralleitung des
Bundesministeriums für Inneres in Ausarbeitung. Nach Abschluss dieser Reorganisation
wird der Frauenförderungsplan - BM.I unter Berücksichtigung der Novelle zum Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz umgehend novelliert werden.