3982/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesminister für inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gisela Wurm und
Genossinnen haben am 13. Juni 2002
unter der Nummer 4043/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Cobra-Einzug in die
Bundespolizeidirektion Innsbruck" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für die Aufnahme des Probebetriebes des Standortes
Einsatzkommando Cobra West im
Areal der Bundespolizeidirektion Innsbruck mit 1. 7.2002 müssen keine
Büros im ersten
Stock der Bundespolizeidirektion geräumt und adaptiert werden. Es fallen
daher aus diesem
Grunde auch keine Kosten an.
Zu Frage 2:
Mit
Aufnahme des Probebetriebes sind im Areal der Bundespolizeidirektion Innsbruck
(Gebäude Zentralinspektorat) 36 “Schlafplätze" in
Bereithalteräumen und im Gebäude des
Wachzimmers Wüten 10 “Schlafplätze" in
Bereithalteräumen vorgesehen.
Im Einvernehmen mit den betroffenen Beamten und dem
zuständigen Dienststellen-
ausschuss wurden 2 Büroräume der EDV-Gruppe in das Hauptgebäude
der Bundespolizei-
direktion verlegt und dabei auch die bestehende Raumnot der EDV-Gruppe
gelöst.
Zu Frage 3:
Für
den Standort Innsbruck sind insgesamt 50 Beamte vorgesehen. Für
Ad-hoc-Anlassfälle
und Anforderungen werden unter Tag zumindest 12 und in der Nacht zumindest 9
Beamte
zur Verfügung stehen.
Zu Frage 4:
Die baulichen Maßnahmen für das Aufstellen der
Hundezwinger im Areal der
Bundespolizeidirektion
Innsbruck belaufen sich auf ca. 1.700,-- Euro.
Zu Frage 5:
Für das Einsatzkommando Cobra West in Innsbruck sind zwei Zugriffshunde vorgesehen.
Zu Frage 6:
Ja.
Zu Frage 7:
Ja
Die Diensthundestation in der Innsbrucker Rossau ist ca. 10
bis 15 Fahrminuten von der
Bundespolizeidirektion
Innsbruck entfernt. Eine Unterbringung der Zugriffshunde mit der
damit verbunden örtlichen Trennung des Diensthundeführers und des
Einsatzmittels
Diensthund von den Einsatzeinheiten ist aus einsatztaktischen,
ablauforganisatorischen und
wirtschaftlichen Gründen
nicht sinnvoll.
Zu Frage 8:
Für den Standort
Innsbruck wurden die Kosten für die baulichen Maßnahmen und die
technische Ausstattung von der zuständigen IMB in einer ersten
Grobschätzung mit ca.
181.000 Euro und für den
Standort Graz mit ca. 200.000 Euro festgelegt.
Die interne Schätzung für den Standort Linz beläuft sich auf ca.
80.000 Euro.
Die Amtsausstattung ist dabei nicht inkludiert.
Für
die operativen Außenstellen in den Bundesländern Kärnten, Salzburg
und Vorarlberg
gibt es noch keine Kostenschätzungen, weil diesbezüglich die
Standortauswahl noch nicht
definitiv getroffen ist.
Zu Frage 9:
Die frei werdenden Räumlichkeiten in der Ausbildungs-
und Einsatzzentrale in Wiener
Neustadt, werden für interne Ausbildungsseminare und Besprechungen,
für Sonderaus-
bildungen, für Grundausbildungslehrgänge, für Seminare und
Ausbildungen im Bereich der
Sicherheitsexekutive, für internationale Workshops und Hospitationen sowie
für die
Unterbringung von besonders
gefährdeten Personen im Rahmen des Personenschutzes
sowie für die Unterbringung von Besucherdelegationen usw. genützt
werden.