3985/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und
Freunde haben am
13. Juni 2002 unter der Nummer 4051/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend “sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern
sowie Gender
Mainstreaming in Ihrem Ressort" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die in der Anfrage zitierten Ministerratsbeschlüsse betreffend “Geschlechtergerechter
Sprachgebrauch" und “Gender Mainstreaming" finden in meinem Ressort sehr wohl
Beachtung. Es ist mir ein besonderes Anliegen, in einer Gesellschaft, die sich zur
Gleichstellung von Frauen und Männern bekennt, dies insbesondere auch beim Gebrauch
der Sprache zu betonen.
Dies ist ein Bewusstseinsbildungsprozess, der wie jedes andere Veränderungsprocedere
gewisse Zeiträume in Anspruch nimmt.
Es gibt zwar noch einige Lücken, aber es wurden und werden ständig Initiativen gesetzt, um
diese zu schließen. Für Ausschreibungen in meinem Vollzugsbereich ist klar festgelegt,
dass
Ausschreibungen nach § 2 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit § 4 des
Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBI Nr. 85, gemäß den Bestimmungen des
Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes
erfolgen.
Derzeit läuft in meinem Ressort ein Projekt
“Durchforstung und Bereinigung der gesamten
Erlasslage des Bundesministeriums für Inneres", in dem großes
Augenmerk auf
geschlechtergerechte Formulierungen gelegt wird.
Hinsichtlich des Ministerratsbeschlusses “Gender
Mainstreaming" vom April 2002 verweise
ich in Bezug auf konkrete Tätigkeiten zur Umsetzung auf das
Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen, das hier die Federführung übernommen
hat.
Zu den Fragen 3 und 4:
Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei der sprachlichen
Gleichbehandlung um einen
Veränderungsprozess. Der jetzt schon in vielen Gesetzestexten enthaltene
Passus “Soweit
in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur
in
männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und
Männer in gleicher
Weise" war der Beginn dieses Procedere. In der im Frühjahr 2002
beschlossenen Novelle
zum Sicherheitspolizeigesetz wurde eine Bestimmung dieses Inhaltes in den
Gesetzestext
aufgenommen, bei der zur Zeit in parlamentarischer Behandlung befindlichen
Fremdengesetznovelle wurde ebenfalls eine eigene Norm in den Text aufgenommen.
Ich
werde soweit es mein Ressort betrifft, wie auch schon bisher, darauf achten,
dass
jegliche sprachliche Diskriminierung hintangehalten wird.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Zusammenhang mit diesen Fragen verweise ich auf die
Beantwortung der Anfrage Nr.
4056/J durch den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen.
Zu Frage 7:
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2.