3985/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
13. Juni 2002 unter der Nummer 4051/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gender
Mainstreaming in Ihrem Ressort" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die  in  der Anfrage  zitierten  Ministerratsbeschlüsse  betreffend  “Geschlechtergerechter

Sprachgebrauch"  und  “Gender Mainstreaming" finden  in  meinem   Ressort sehr wohl

Beachtung.  Es ist mir ein besonderes Anliegen,  in einer Gesellschaft,  die sich zur

Gleichstellung von Frauen und Männern bekennt, dies insbesondere auch beim Gebrauch

der Sprache zu betonen.

Dies ist ein Bewusstseinsbildungsprozess, der wie jedes andere Veränderungsprocedere

gewisse Zeiträume in Anspruch nimmt.

Es gibt zwar noch einige Lücken, aber es wurden und werden ständig Initiativen gesetzt, um

diese zu schließen. Für Ausschreibungen in meinem Vollzugsbereich ist klar festgelegt,


dass Ausschreibungen nach § 2 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit § 4 des
Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBI Nr. 85, gemäß den Bestimmungen des Bundes-
Gleichbehandlungsgesetzes erfolgen.

Derzeit läuft in meinem Ressort ein Projekt “Durchforstung und Bereinigung der gesamten
Erlasslage des Bundesministeriums für Inneres", in dem großes Augenmerk auf
geschlechtergerechte Formulierungen gelegt wird.

Hinsichtlich des Ministerratsbeschlusses “Gender Mainstreaming" vom April 2002 verweise
ich in Bezug auf konkrete Tätigkeiten zur Umsetzung auf das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen, das hier die Federführung übernommen hat.

Zu den Fragen 3 und 4:

Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei der sprachlichen Gleichbehandlung um einen
Veränderungsprozess. Der jetzt schon in vielen Gesetzestexten enthaltene Passus “Soweit
in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
Weise" war der Beginn dieses Procedere. In der im Frühjahr 2002 beschlossenen Novelle
zum Sicherheitspolizeigesetz wurde eine Bestimmung dieses Inhaltes in den Gesetzestext
aufgenommen, bei der zur Zeit in parlamentarischer Behandlung befindlichen
Fremdengesetznovelle wurde ebenfalls eine eigene Norm in den Text aufgenommen.

Ich werde soweit es mein Ressort betrifft, wie auch schon bisher, darauf achten, dass
jegliche sprachliche Diskriminierung hintangehalten wird.

Zu den Fragen 5 und 6:

Im Zusammenhang mit diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.
4056/J durch den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Zu Frage 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2.