3986/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

Bundesminister für Inneres

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat FINK, Kolleginnen und Kollegen haben am 21.06.2002
unter der Nummer 4078/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “die
behördliche Schließung der Veranstaltung am 25.05.2002 in der Mehrzweckhalle in Riegers-
burg" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Die Veranstaltung wurde offensichtlich auf Grundlage des Landesgesetzes vom 8. Juli 1969,
LGBI Nr 192/1969 idgF (Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz) von der BH Feldbach be-
willigt und in der Folge auch eingestellt. Die zuständige Behörde hat zur Überwachung dieser
Veranstaltung ein eigenes Organ beauftragt. Die Bediensteten der Bundesgendarmerie ha-
ben im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen daher nur mitgewirkt.
Alle Tätigkeiten und Verfügungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung
sind daher dem Behördenorgan zuzurechnen, weshalb Ihre diesbezüglichen Fragen - man-
gels Aufsichtsrecht - nicht beantwortet werden können.