3986/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat FINK, Kolleginnen und
Kollegen haben am 21.06.2002
unter der Nummer 4078/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “die
behördliche Schließung der Veranstaltung am 25.05.2002 in der
Mehrzweckhalle in Riegers-
burg"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die
Veranstaltung wurde offensichtlich auf Grundlage des Landesgesetzes vom 8. Juli
1969,
LGBI Nr 192/1969 idgF (Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz) von der BH
Feldbach be-
willigt und in der Folge auch eingestellt. Die zuständige Behörde hat
zur Überwachung dieser
Veranstaltung ein eigenes Organ beauftragt. Die Bediensteten der
Bundesgendarmerie ha-
ben im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen daher nur
mitgewirkt.
Alle Tätigkeiten und Verfügungen im unmittelbaren Zusammenhang mit
der Veranstaltung
sind daher dem Behördenorgan zuzurechnen, weshalb Ihre
diesbezüglichen Fragen - man-
gels Aufsichtsrecht - nicht beantwortet werden können.