399/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 356/J - NR/2000, betreffend Ausbau der

österreichischen Schieneninfrastruktur, die die Abgeordneten Edler und Genossen

am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich bekenne ich mich zu jenem Ausbau der österreichischen

Eisenbahninfrastruktur, wie er durch den Masterplan zum österreichischen

Bundesverkehrswegeplan vorgegeben ist. Allerdings werden sie aus meinen

bisherigen diesbezüglichen Aussagen bereits erkannt haben, dass ich nicht bereit

bin, sämtliche Projekte des Masterplans unkritisch weiter zu betreiben bzw. in Angriff

zu nehmen.

 

Angesichts der angespannten Budgetsituation sehe ich die Notwendigkeit, vor allem

den Realisierungszeitraum einzelner Projekte des Masterplans im Hinblick auf eine

sinnvolle Netzwirkung zu überprüfen und gegebenenfalls zu adaptieren.

 

Selbstverständlich werde ich bemüht sein, für sinnvoll und wichtig identifizierte

Vorhaben auch die finanzielle Bedeckung sicher zu stellen, was allerdings nur

einvernehmlich im Rahmen der Bundesregierung möglich ist.

Zu Frage 2:

 

Hierzu ist anzuführen, dass zahlreiche Eisenbahninfrastrukturprojekte in der

Ostregion, wie z.B. der Ausbau der Ostbahn in Richtung Ungarn und der Ausbau der

Eisenbahnstrecke zwischen Parndorf und Staatsgrenze bei Kittsee in Richtung

Slowakei, bereits durchgeführt wurden.

 

Die Nordbahn in Richtung Tschechien weist derzeit bereits einen zeitgemäßen

Standard auf und soll in weiterer Zukunft für höhere Geschwindigkeiten und den

Einsatz von Zügen mit Neigetechnik ausgebaut werden.

 

Weiters wird im Rahmen der Expertengruppe „Ausbau - Varianten Südbahn“ die

Errichtung einer neuen Eisenbahnstrecke zwischen Wien und Sopron untersucht; die

diesbezüglichen Berichte werden in Kürze vorliegen.

 

Im Zuge der bilateralen Zusammenarbeit im Eisenbahnwesen zwischen Österreich

und Tschechien wurden auch Ausbaumöglichkeiten der Franz - Josefs - Bahn und der

Summerauer Bahn als Abschnitte der Verbindungen zwischen Wien und Prag bzw.

zwischen Linz und Prag im Rahmen einer Studie untersucht. Eine gemeinsame

österreichisch - tschechische Arbeitsgruppe wird in nächster Zeit Schlussfolgerungen

ziehen und Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

Zu Frage 3:

 

Wie bereits bei der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, ist Wien im Eisenbahnnetz

Europas bereits verhältnismäßig gut an die benachbarten Wirtschaftsregionen

angebunden. Die genannten Eisenbahnstrecken sind Bestandteile des

Eisenbahnnetzes der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) und finden ihre

Fortsetzung in den relevanten Paneuropäischen Korridoren bzw. im TINA - Netz die

sich auf die Staatsgebiete der Beitrittskandidaten beziehen.

 

Zur Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur im Raum des Knotens Wien wurden

bereits entsprechende Projekte aufeinander abgestimmt entwickelt. Die

Anforderungen an die künftige Verkehrsinfrastruktur für den Güterverkehr sind eines

der grundlegenden Themen, die derzeit im Rahmen der Untersuchungen zum ,,TEN -

Knoten Region Wien" gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern der Ostregion

behandelt werden. Hierzu zählen insbesondere der viergleisige Ausbau der

Westbahn und Massnahmen für eine umweltgerechte Bewältigung des West - Ost -

Verkehrs sowie ein Ausbau der nach Süden führenden Strecken in Verbindung mit

der Notwendigkeit, zukunftssichere Logistik - und Umschlageinrichtungen für die

Region Wien zu schaffen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Im Wiener Vertrag in der Fassung vom 11. Juni 1996 sowie in den am 21. Juni 1999

zwischen meinem Amtsvorgänger und der Stadt Wien schriftlich vereinbarten

Änderungen dieses Vertrages ist unter anderem auch der Ausbau des

Schnellbahnnetzes im Großraum Wien vereinbart. Dies betrifft insbesondere den

Ausbau der Schnellbahnlinien S 80 und S 7, wofür bereits detaillierte Massnahmen

im Vertrag geregelt wurden.

 

Seitens der Stadt Wien wurde Interesse an der Errichtung eines 15 - Minuten -

Taktverkehrs auf der Schnellbahnlinie S 80 ab dem Jahr 2004 bekundet. Eine

Bereitschaft der Stadt Wien über die Finanzierung der Verkehrsdienste mit den

Österreichischen Bundesbahnen zu verhandeln, ist bislang allerdings noch nicht

erkennbar. Der Abschluss eines entsprechenden Verkehrsdienstevertrages ist

jedoch die Grundvoraussetzung für eine Angebotsverdichtung auf der

Schnellbahnlinie S 80.

 

Eine Verlängerung der Schnellbahnlinie S 80 nach Niederösterreich erscheint nur

dann sinnvoll und zielführend, wenn seitens des Landes Niederösterreich ein

Interesse in Form der Bestellung von Verkehrsdiensten gezeigt wird.