3991/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4041/J-NR/2002 betreffend Frauenförderungsplan, die
die Abgeordneten Mag. Prammer und GenossInnen am 13. Juni 2002 an mich geächtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2 und 4:

Wurde der Frauenförderungsplan an die neue Struktur angepasst?

Wenn ja, wie?

Wenn ja, wie lange wird es dauern, bis ein angepasster Frauenförderungsplan in Kraft tritt?

Antwort:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Frauenförderpläne als Rechtsverordnungen jeweils
solange in Kraft bleiben, bis notwendige Adaptierungen eingearbeitet worden sind. Hierdurch ist
sichergestellt, dass keine Rechtslücken entstehen. Weiters ist anzumerken, dass der Frauen-
förderplan gemäß § 41 BGB-G jeweils für einen Zeitraum von 6 Jahren zu erstellen und fortzu-
schreiben ist, sowie mit Stichtag 1.7. alle zwei Jahre an die aktuelle Entwicklung, insbesondere im
Hinblick auf die sich allenfalls ändernden Frauenanteile sowie erwarteten Fluktuationen angepasst
wird. Diese Adaptierungen treten jeweils mit 1.1. in Kraft. Hinsichtlich des Frauenförderplanes des
bmvit (BGBI. Teil Il/Nr. 131/1998) kann somit festgestellt werden, dass dieser hinsichtlich seines
generellen Teiles im Sinne des § 41 BGB-G nicht vor dem 29. April 2004 nach einer ent-
sprechenden Evaluierung fortzuschreiben ist. Hinsichtlich des einer zweijährigen Adaptierung
unterliegenden Anlageteils A und B wird diese mit 1.1.2003 erfolgen. Diese Vorgangsweise ist in
vollem Einvernehmen mit der diesbezüglichen Ressortarbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
gewählt worden. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass im ho. Ressort eine umfang-
reiche Reorganisation in Ausarbeitung ist, welche im Herbst 2002 in Kraft treten und auf die ge-
nannten Anlageteile entsprechende Auswirkungen haben wird. Die obgenannten Adaptierungen
werden insbesondere auch von der genannten Arbeitsgruppe erst nach diesem Zeitpunkt für sinn-
voll gehalten.

Frage 3:

Gibt es Bereiche innerhalb Ihrer Organisationseinheiten für die der gültige Frauenförderungsplan
nicht gilt?

Antwort:

Nein.