3992/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.08.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4057/J-NR/2002, betreffend sprachliche Gleichbe-
handlung von Frauen und Männern sowie Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort, die die
Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 13. Juni 2002 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4 und 7:

Wie begründen Sie die Tatsache, dass die genannten Ministerratsbeschlüsse in Ihrem Ressort
nicht umgesetzt werden?

Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses geschlechterge-
recht formuliert sind (das heißt vor allem, dass personenbezogene Bezeichnungen in männlicher
und weiblicher Form niedergeschrieben sind)?

Wie begründen Sie die Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht geschlechter-
gerecht formuliert sind?

Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Gesetzesentwürfe Ihres Ressorts
geschlechtergerecht formuliert sind?

Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit mehrfacher Ministerratsbeschlüsse, wenn diese in Folge noto-
risch gebrochen werden?

Antwort:

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass mir die Frage der Gleichstellung von Mann und Frau im
Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes sowie des Gender Mainstreaming ein wichtiges
Anliegen ist. Hierzu gehört auch die sprachliche Gleichbehandlung, da sie letztlich zur Bewusst-
seinsschärfung beiträgt. Daher lege ich auch Wert darauf, dass diesbezüglichen Ministerratsbe-
schlüssen Rechnung getragen wird und diese auch in meinem Ressortbereich umgesetzt werden.
Festzustellen ist in diesem Zusammenhang weiters, dass es sich bei dieser Thematik letztlich auch
um einen Prozess und eine ständige Weiterentwicklung handelt. Ich werde diese Anfrage zum
Anlass nehmen, unter Einbindung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und Gender
Mainstreaming, diesem Punkt der sprachlichen Gleichbehandlung insbesondere in Gesetzestexten
hinkünftig ein besonderes Augenmerk zu widmen.


Fragen 5 und 6:

Wie begründen Sie die Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht vorab auf Ihre
unterschiedlichen Wirkungen auf Frauen und Männer untersucht werden, wie es dem Prinzip des
Gender Mainstreamings entsprechen würde?

Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass dies geschieht?

Antwort:

Hierzu darf ich auf die Anfragebeantwortung Nr. 4056/J des Bundesministers für soziale Sicherheit
und Generationen verweisen.