3992/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.08.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4057/J-NR/2002, betreffend sprachliche Gleichbe-
handlung von Frauen und
Männern sowie Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort, die die
Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 13. Juni 2002 an mich gerichtet
haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4 und 7:
Wie begründen Sie die Tatsache, dass
die genannten Ministerratsbeschlüsse in Ihrem Ressort
nicht umgesetzt werden?
Wann werden Sie dafür Sorge tragen,
dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses geschlechterge-
recht formuliert sind (das heißt vor allem, dass personenbezogene
Bezeichnungen in männlicher
und weiblicher Form niedergeschrieben sind)?
Wie begründen Sie die Tatsache, dass
Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht geschlechter-
gerecht formuliert sind?
Wann werden Sie dafür Sorge tragen,
dass sämtliche Gesetzesentwürfe Ihres Ressorts
geschlechtergerecht formuliert sind?
Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit
mehrfacher Ministerratsbeschlüsse, wenn diese in Folge noto-
risch gebrochen werden?
Antwort:
Grundsätzlich möchte ich
festhalten, dass mir die Frage der Gleichstellung von Mann und Frau im
Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes sowie des Gender Mainstreaming ein
wichtiges
Anliegen ist. Hierzu gehört auch die sprachliche Gleichbehandlung, da sie
letztlich zur Bewusst-
seinsschärfung beiträgt. Daher lege ich auch Wert darauf, dass
diesbezüglichen Ministerratsbe-
schlüssen Rechnung getragen wird und diese auch in meinem Ressortbereich
umgesetzt werden.
Festzustellen ist in diesem Zusammenhang weiters, dass es sich bei dieser
Thematik letztlich auch
um einen Prozess und eine ständige Weiterentwicklung handelt. Ich werde
diese Anfrage zum
Anlass nehmen, unter Einbindung der Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen und Gender
Mainstreaming, diesem Punkt der sprachlichen Gleichbehandlung insbesondere in
Gesetzestexten
hinkünftig ein besonderes Augenmerk zu
widmen.
Fragen 5 und 6:
Wie begründen Sie die Tatsache, dass
Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht vorab auf Ihre
unterschiedlichen Wirkungen auf Frauen und Männer untersucht werden, wie
es dem Prinzip des
Gender Mainstreamings entsprechen würde?
Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass dies geschieht?
Antwort:
Hierzu darf ich auf die Anfragebeantwortung Nr. 4056/J des
Bundesministers für soziale Sicherheit
und Generationen verweisen.