3998/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten Dr. Josef Cap und
Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(4027/J)
betreffend “Kompetenz zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen
betreffend
Unternehmen,
die in den Kompetenzbereich anderer Bundesminister fallen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “ Wie lauten die Zahlen über die Entwicklung des
durchschnittlichen
Pensionsantrittsalters in den letzten beiden Jahren sowie in den ersten
Monaten dieses Jahres bei den staatsnahen
Unternehmen, insbesondere den ÖBB, der
Österreichischen Post AG und der
Telekom Austria AG? "
Frage 2:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der
Frage: “ Welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen, damit für
die
Bediensteten staatsnaher Unternehmen
ähnlich transparente und objektive
Untersuchungserfordernisse gelten,
wie beim Bundespensionsamt für die Bundesbeamten? "
Frage 3:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “ Wie hoch ist der Anteil der Frühpensionen an allen
Ruhestandsversetzungen
im besagten Zeitraum?"
Frage 4:
Auf welchen
Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Seit wann sind Ihnen bedenkliche Vorgänge im
Zusammenhang
mit
Frühpensionierungen bei der ÖBB und im PT-Bereich bekannt?
Frage 5:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie
die
Kompetenz zur Beantwortung der Frage: “ Was haben Sie angesichts dieser
Vorgänge
unternommen?
"
Frage 6:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “ Was hat Sie dazu bewogen, zusätzlich zum Rechnungshof
auch die
Staatsanwaltschaft einzuschalten? "
Frage 7:
Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen
Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Welche
Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die
ungerechtfertigte Vorgangsweise
dieser Unternehmen, Bedienstete frühzeitig
krankheitsbedingt in den Ruhestand
zu versetzen, anstatt die gesetzmäßige Möglichkeit des
Vorruhestandes in Anspruch zu
nehmen? "
Frage 8:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “ Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit nicht der
Steuerzahler
für diesen Schaden aufzukommen hat? "
Frage 9:
Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes
stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen
offenbar von Dienstgebern
oder von Vorgesetzten gesetzeswidriger Druck auf Bedienstete bzw. Arzte in
Richtung
krankheitsbedingter Ruhestandsversetzungen
ausgeübt wurde? "
Frage 10:
Auf welchen
Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der
Frage: “ Wie im Mai dieses Jahres bekannt wurde, ist die Allgemeine
Nebengebührenpauschale (ANP) der
OBB-Bediensteten in einen pensionsbegründenden
Gehaltsbestandteil umgewandelt
worden. Was bedeutet das konkret? "
Frage 11:
Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Welche Mehrkosten entstehen dem Steuerzahler durch diese
Maßnahme?"
Frage 12:
Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Halten Sie diese Mehrkosten für legitim und angemessen? "
Frage 13:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “ Wenn nicht, was werden Sie unternehmen, um diese
Mehrbelastung
für den Steuerzahler rückgängig zu machen? "
Frage 14:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der
Frage: “Halten Sie die Befugnis des ÖBB-Generaldirektors, mit der
Eisenbahnergewerkschaft, Vereinbarungen zu
treffen, die direkt oder indirekt das Budget
belasten, für akzeptabel? "
Frage 15:
Auf welchen Tatbestand des
Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung
der Frage: “Gibt es auch im Postbereich solche Befugnisse der
Unternehmensleitungen?
"
Zu den Fragen 1 bis 15:
Der Kompetenzbereich des Bundesministeriums für
öffentliche Leistung und Sport umfasst
als
einer seiner zentralen Punkte die “Allgemeinen Personalangelegenheiten
von öffentlich
Bediensteten",
wozu insbesondere Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht zählen.
Eine der Hauptaufgaben des von mir
geleiteten Bundesministeriums im legistischen Bereich
ist die
Gewährleistung der Gleichbehandlung der öffentlichen Bediensteten.
Für diese ist es
zweifellos
demotivierend, erfahren zu müssen, dass Kolleginnen und Kollegen in
bestimmten
Unternehmen
bereits mit knapp über 40 in Pension geschickt werden. Dafür gibt es
auch im
Bundesdienst kein Verständnis mehr. Auf diesem Hintergrund ist es geradezu
meine Pflicht,
mich genau über die
Vorkommnisse zu informieren und gesetzliche Abhilfe gegen die
bekannt gewordenen Missstände zu
schaffen. Ich darf als bekannt voraussetzen, dass das
Dienst- und Pensionsrecht der Beamten im Post- und Telekombereich ebenso
in meine
Kompetenz fällt wie das Pensionsrecht
der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen.
Ein weiterer zentraler Punkt meiner
Aufgaben als Bundesministerin für öffentliche Leistung
und
Sport besteht im Wirken als Anwältin des Steuerzahlers in meinem
Kompetenzbereich,
das heißt darin, zu verhindern, dass der Steuerzahler für
ungerechtfertigte Praktiken bei der
Pensionierung
von öffentlich Bediensteten zum Nachteil des Bundes aufzukommen hat.
Selbstverständlich
ist es meine Pflicht, mich bei Bekannt werden entsprechender
Verdachtsmomente
umgehend entsprechend zu informieren und die notwendigen Schritte
einzuleiten.
Es geht hier nicht um Vorkommnisse
bei Unternehmen, die allein in den Kompetenzbereich
des
Bundesministers für Finanzen fallen würden. Vielmehr geht es um
öffentlich Bedienstete
betreffende
Praktiken, aus denen sich die Notwendigkeit rascher dienstrechtlicher
Anpassungen ergeben hat, die
bereits in das am 9. Juli des Jahres vom Nationalrat
beschlossene Deregulierungsgesetz 2002
eingeflossen sind.
Frage 16:
Welche Bedeutung hat für Sie die Kompetenzverteilung nach dem Bundesministeriengesetz
und warum halten Sie sich nicht daran?
Zur Frage 16:
Die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung ist
für mich von ebenso
grundlegender
Bedeutung wie für Sie. Ich habe mich daher in der Vergangenheit strikt
daran
gehalten
und beabsichtige dies auch in Zukunft zu tun. Ich möchte meiner Hoffnung
Ausdruck
verleihen, dass sich in
Hinkunft auch Ihre Fraktion bei den diversen Anfragen an der im
Bundesministeriengesetz festgelegten
Kompetenzverteilung orientieren wird. Bisher ist es
jedenfalls wiederholt vorgekommen,
dass Oppositionsabgeordnete Anfragen gestellt haben,
die entweder überhaupt nicht Gegenstand der Vollziehung waren oder
nicht in meinen
Zuständigkeitsbereich fielen.
Regelmäßig hat die Nichtbeantwortung von Fragen, die nicht in
meine Ressortverantwortung fallen lautstarke Kritik ausgelöst. Dies ist
meines Wissens, das
erste Mal, dass sich ein
Oppositionsabgeordneter darüber beschwert, dass ein
Regierungsmitglied
zuständigkeitshalber Anfragen beantwortet. Dies ist eine ganz neue
Interpretation des parlamentarischen
Interpellationsrechtes, die Sie angesichts der Tatsache,
dass sich Ihre Fraktion
möglicherweise noch längere Zeit in der Opposition befinden wird,
vielleicht nochmals überdenken
sollten.