3998/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport

 

Die Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(4027/J) betreffend “Kompetenz zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen betreffend
Unternehmen, die in den Kompetenzbereich anderer Bundesminister fallen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Wie lauten die Zahlen über die Entwicklung des
durchschnittlichen Pensionsantrittsalters in den letzten beiden Jahren sowie in den ersten
Monaten dieses Jahres bei den staatsnahen Unternehmen, insbesondere den ÖBB, der
Österreichischen Post AG und der Telekom Austria AG? "

Frage 2:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Welche Maßnahmen werden Sie vorschlagen, damit für die
Bediensteten staatsnaher Unternehmen ähnlich transparente und objektive
Untersuchungserfordernisse gelten, wie beim Bundespensionsamt für die Bundesbeamten? "

Frage 3:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Wie hoch ist der Anteil der Frühpensionen an allen
Ruhestandsversetzungen im besagten Zeitraum?"


Frage 4:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Seit wann sind Ihnen bedenkliche Vorgänge im Zusammenhang
mit Frühpensionierungen bei der ÖBB und im PT-Bereich bekannt?

Frage 5:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie
die Kompetenz zur Beantwortung der Frage: “ Was haben Sie angesichts dieser Vorgänge
unternommen? "

Frage 6:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Was hat Sie dazu bewogen, zusätzlich zum Rechnungshof auch die
Staatsanwaltschaft einzuschalten? "

Frage 7:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch die
ungerechtfertigte Vorgangsweise dieser Unternehmen, Bedienstete frühzeitig
krankheitsbedingt in den Ruhestand zu versetzen, anstatt die gesetzmäßige Möglichkeit des
Vorruhestandes in Anspruch zu nehmen? "

Frage 8:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit nicht der
Steuerzahler für diesen Schaden aufzukommen hat? "

Frage 9:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen offenbar von Dienstgebern
oder von Vorgesetzten gesetzeswidriger Druck auf Bedienstete bzw. Arzte in Richtung
krankheitsbedingter Ruhestandsversetzungen ausgeübt wurde? "


Frage 10:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Wie im Mai dieses Jahres bekannt wurde, ist die Allgemeine
Nebengebührenpauschale (ANP) der OBB-Bediensteten in einen pensionsbegründenden
Gehaltsbestandteil umgewandelt worden. Was bedeutet das konkret? "

Frage 11:

Auf welchen   Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen  Sie die Kompetenz zur

Beantwortung der Frage:  “ Welche Mehrkosten entstehen dem Steuerzahler durch diese

Maßnahme?"

Frage 12:

Auf welchen   Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen  Sie die Kompetenz zur

Beantwortung der Frage: “Halten Sie diese Mehrkosten für legitim und angemessen? "

Frage 13:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “ Wenn nicht, was werden Sie unternehmen, um diese
Mehrbelastung für den Steuerzahler rückgängig zu machen? "

Frage 14:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Halten Sie die Befugnis des ÖBB-Generaldirektors, mit der
Eisenbahnergewerkschaft, Vereinbarungen zu treffen, die direkt oder indirekt das Budget
belasten, für akzeptabel? "

Frage 15:

Auf welchen Tatbestand des Bundesministeriengesetzes stützen Sie die Kompetenz zur
Beantwortung der Frage: “Gibt es auch im Postbereich solche Befugnisse der
Unternehmensleitungen? "


Zu den Fragen 1 bis 15:

Der Kompetenzbereich des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport umfasst
als einer seiner zentralen Punkte die “Allgemeinen Personalangelegenheiten von öffentlich
Bediensteten", wozu insbesondere Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht zählen.

Eine der Hauptaufgaben des von mir geleiteten Bundesministeriums im legistischen Bereich
ist die Gewährleistung der Gleichbehandlung der öffentlichen Bediensteten. Für diese ist es
zweifellos demotivierend, erfahren zu müssen, dass Kolleginnen und Kollegen in bestimmten
Unternehmen bereits mit knapp über 40 in Pension geschickt werden. Dafür gibt es auch im
Bundesdienst kein Verständnis mehr. Auf diesem Hintergrund ist es geradezu meine Pflicht,
mich genau über die Vorkommnisse zu informieren und gesetzliche Abhilfe gegen die
bekannt gewordenen Missstände zu schaffen. Ich darf als bekannt voraussetzen, dass das
Dienst- und Pensionsrecht der Beamten im Post- und Telekombereich ebenso in meine
Kompetenz fällt wie das Pensionsrecht der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen.

Ein weiterer zentraler Punkt meiner Aufgaben als Bundesministerin für öffentliche Leistung
und Sport besteht im Wirken als Anwältin des Steuerzahlers in meinem Kompetenzbereich,
das heißt darin, zu verhindern, dass der Steuerzahler für ungerechtfertigte Praktiken bei der
Pensionierung von öffentlich Bediensteten zum Nachteil des Bundes aufzukommen hat.
Selbstverständlich ist es meine Pflicht, mich bei Bekannt werden entsprechender
Verdachtsmomente umgehend entsprechend zu informieren und die notwendigen Schritte
einzuleiten.

Es geht hier nicht um Vorkommnisse bei Unternehmen, die allein in den Kompetenzbereich
des Bundesministers für Finanzen fallen würden. Vielmehr geht es um öffentlich Bedienstete
betreffende Praktiken, aus denen sich die Notwendigkeit rascher dienstrechtlicher
Anpassungen ergeben hat, die bereits in das am 9. Juli des Jahres vom Nationalrat
beschlossene Deregulierungsgesetz 2002 eingeflossen sind.

Frage 16:

Welche Bedeutung hat für Sie die Kompetenzverteilung nach dem Bundesministeriengesetz

und warum halten Sie sich nicht daran?


Zur Frage 16:

Die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung ist für mich von ebenso
grundlegender Bedeutung wie für Sie. Ich habe mich daher in der Vergangenheit strikt daran
gehalten und beabsichtige dies auch in Zukunft zu tun. Ich möchte meiner Hoffnung Ausdruck
verleihen, dass sich in Hinkunft auch Ihre Fraktion bei den diversen Anfragen an der im
Bundesministeriengesetz festgelegten Kompetenzverteilung orientieren wird. Bisher ist es
jedenfalls wiederholt vorgekommen, dass Oppositionsabgeordnete Anfragen gestellt haben,
die entweder überhaupt nicht Gegenstand der Vollziehung waren oder nicht in meinen
Zuständigkeitsbereich fielen. Regelmäßig hat die Nichtbeantwortung von Fragen, die nicht in
meine Ressortverantwortung fallen lautstarke Kritik ausgelöst. Dies ist meines Wissens, das
erste Mal, dass sich ein Oppositionsabgeordneter darüber beschwert, dass ein
Regierungsmitglied zuständigkeitshalber Anfragen beantwortet. Dies ist eine ganz neue
Interpretation des parlamentarischen Interpellationsrechtes, die Sie angesichts der Tatsache,
dass sich Ihre Fraktion möglicherweise noch längere Zeit in der Opposition befinden wird,
vielleicht nochmals überdenken sollten.