3999/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage (4039/J) betreffend “Frauenförderungsplan" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wurde der Frauenförderungsplan an die neue Struktur angepasst?

Frage 2:
Wenn ja, wie?

Frage 3:

Gibt    es    Bereiche    innerhalb    Ihrer    Organisationseinheiten   für    die    der    gültige

Frauenförderungsplan nicht gilt?

Frage 4:

Wenn ja, wie lange wird es dauern, bis ein angepasster Frauenförderungsplan in Kraft tritt?

Zu den Fragen 1 bis 4:

Der Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
wurde gemäß § 41 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach Einholung eines Vorschlages der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen vor kurzem fertig gestellt und wird demnächst im
Bundesgesetzblatt II kundgemacht werden.


Bei der Ausarbeitung wurde über Anregung der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
des Ressorts besonderes Augenmerk auf eine Optimierung der Kundenorientierung gelegt,
wozu insbesondere die leichte Lesbarkeit zählt. Weiters ist beabsichtigt, die Inhalte des
Frauenförderungsplans auch auf der Homepage des Ressorts aufzubereiten, damit alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbürokratisch auf diese Informationen zugreifen können..