3999/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Die Abgeordneten Mag.
Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine
schriftliche
Anfrage (4039/J) betreffend “Frauenförderungsplan"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wurde der Frauenförderungsplan an die neue Struktur angepasst?
Frage
2:
Wenn ja, wie?
Frage 3:
Gibt es Bereiche innerhalb Ihrer Organisationseinheiten für die der gültige
Frauenförderungsplan nicht gilt?
Frage 4:
Wenn ja, wie lange wird es dauern, bis ein angepasster Frauenförderungsplan in Kraft tritt?
Zu den Fragen 1 bis 4:
Der Frauenförderungsplan
für das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
wurde
gemäß § 41 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach Einholung eines
Vorschlages der
Arbeitsgruppe
für Gleichbehandlungsfragen vor kurzem fertig gestellt und wird
demnächst im
Bundesgesetzblatt
II kundgemacht werden.
Bei der Ausarbeitung wurde über Anregung der
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
des
Ressorts besonderes Augenmerk auf eine Optimierung der Kundenorientierung
gelegt,
wozu insbesondere die leichte
Lesbarkeit zählt. Weiters ist beabsichtigt, die Inhalte des
Frauenförderungsplans auch auf der
Homepage des Ressorts aufzubereiten, damit alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unbürokratisch auf diese Informationen zugreifen können..