4/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3/J - NR/1999 betreffend Missstände bei der
„Meldung der Fortsetzung des Studiums“ an der Universität Wien, die die Abgeordneten
SCHENDER und Kollegen am 29. Oktober 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Dass es Probleme im Rahmen der „Meldung der Fortsetzung des Studiums" an der Universi -
tät Wien gegeben hat, ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr seit kurzem
bekannt. Die Durchführung der Zulassungen zum Studium und der Fortsetzungsmeldungen
liegt im autonomen Wirkungsbereich der Universitäten. Die auf der Grundlage des § 30
Abs. 5 UniStG erlassene Universitäts - Studienevidenzverordnung 1997 überlässt es der Rekto -
rin oder dem Rektor die Erbringung der Meldung der Fortsetzung des Studiums in universi -
tätsspezifischer zweckmäßiger Weise zu organisieren (§ 5 Abs. 3 UniStEVO). Die Form der
Fortsetzungsmeldung mittels Zahlschein („Zahlscheininskription“), wie sie an mehreren Uni -
versitäten und auch an der Universität Wien praktiziert wird, ist durch die Sonderbestimmun -
gen für Formulare (§14 Abs. 1 Z 4 UniStEVO) rechtlich abgesichert. Als Bundesminister bin
ich in die Gestaltung dieser Verfahren, welche autonom durch die Universitäten erfolgen,
nicht eingebunden. Es werden aber
aufsichtsbehördliche Maßnahmen eingeleitet.
Zu Frage 2:
Da andere, auch große Universitäten in der Lage sind, die "Zahlscheininskription“ problemlos
abzuwickeln, liegt die Ursache für die Probleme an der Universität Wien, nicht im Bereich
der auf der Grundlage des § 30 Abs. 5 UniStG erlassenen Universitäts - Studienevidenzver -
ordnung 1997. Die genannte Verordnung ermöglicht durchaus ein effizientes Vorgehen sei -
tens der Universitäten. Somit ist ein Reformbedarf nicht gegeben, wohl aber wird die Uni -
versität Wien die von ihr angewendete Vorgangsweise überdenken müssen.
Zu Fragen 3 und 4:
Die Fortsetzungsmeldung mittels Zahl schein beruht auf jeweiligen Vereinbarungen zwischen
den Hochschülerschaften an den Universitäten und den beteiligten Banken ohne Mitwirkung
des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Für Verbesserungen besteht jederzeit
Gesprächsbereitschaft, allerdings müssen diese Gespräche im vorliegenden Fall primär zwi -
schen der Hochschülerschaft an der Universität Wien, den beteiligten Banken und der Uni -
versität Wien stattfinden.