40/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Herbert Haupt und Kollegen haben an mich

eine schriftliche Anfrage, betreffend „bauliche Maßnahmen zur behindertengerech -

ten Ausstattung von Dienststellen“, gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Zum 1. Jänner 1999 waren im Bundesministerium für Justiz - Zentralstelle neun Be -

dienstete mit Erwerbsminderung von mindestens 50 % beschäftigt. Auf Grund einer

Pensionierung verringerte sich diese Zahl bis zum Dezember 1999 auf acht Bedien -

stete.

 

Im gesamten Ressort ist die Zahl der im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes

beschäftigten Behinderten von 259 zum 1. Jänner 1999 auf 270 zum 1. November

1999 gestiegen.

 

Zu 2 und 4:

 

Baumaßnahmen für eine behindertengerechte Ausstattung der Gerichtsgebäude fal -

len in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei -

ten, dem die Errichtung von Bundesgebäuden sowie die bautechnische Betreuung

von Bundesgebäuden und Mietobjekten obliegt. Auf Grund der Anordnungen des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten werden Neubauten und -

soferne die Erfüllung der Forderungen keinen außerordentlichen hohen Aufwand er -

fordert - auch Umbauten sowie Generalsanierungen entsprechend den Empfehlun -

gen der jeweiligen ÖNORM behindertengerecht ausgeführt. Zuletzt hat das Bundes -

ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlass vom 10. November 1994,

600.00/7 - V/1/94, verfügt, dass bei Neubauten die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies

Bauen - Planungsgrundsätze“, Ausgabe 1. August 1994, zu berücksichtigen ist.

 

Dementsprechend werden auch Gerichtsgebäude behindertengerecht gestaltet.

Darüber hinaus werden bei konkreten Anlassfällen die im Interesse behinderter Be -

diensteter erforderlichen Umbauten und Adaptierungen vorgenommen. Weiters wer -

den sinnesbehinderten Bediensteten die ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechen -

den Arbeitsplätze und Geräte zur Verfügung gestellt (z.B. für Blindenbetrieb geeig -

nete Fernsprechanlagen oder Schreibmaschinen).

 

Auf Grund der regen Bautätigkeit im Justizbereich - in den letzten zehn Jahren wur -

den rund 40 % der Gerichtsgebäude neu gebaut, generalsaniert oder umgebaut -

kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Gerichtsgebäude behinderten-

gerecht ausgestattet sind.

 

Im Bereich der Justizbehörden in den Ländern stehen derzeit die Generalsanierun -

gen der Gerichtsgebäude Krems an der Donau, Amstetten, Liesing, Leopoldstadt

und St. Veit an der Glan in Ausführung, der Neubau für das Bezirksgericht Spittal an

der Drau steht unmittelbar vor Baubeginn. Im Gerichtsgebäude Bad Aussee soll im

Jahr 2000 ein Aufzug eingebaut werden. Im Planungsstadium befinden sich Neu -

bauten für das Justizzentrum Leoben und das Bezirksgericht Korneuburg, die Gene -

ralsanierungen der Gerichtsgebäude der Landesgerichte Ried im Innkreis und Wels,

der Bezirksgerichte Braunau und Neunkirchen sowie die Erweiterung des Gebäudes

des Landesgerichtes für Strafsachen Graz.

 

Zu 3:

 

Die Vergabe von Aufträgen an die Bauwirtschaft fällt in die Zuständigkeit des Bun -

desministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Zu 5:

 

Da die diesbezüglichen Aufträge vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angele -

genheiten vergeben werden, können von meinem Ressort über die anfallenden Ko -

sten keine Angaben gemacht werden.