400/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 357/J - NR/2000, betreffend

Verkehrsinfrastruktur und Wiener Nordostumfahrung, die die Abgeordneten Edler und

Genossen am 24. Februar 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Die GSD - Studie (Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter

besonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich) hat dazu geführt, daß

eine funktional höchstrangige Straßenverbindung vom Knoten A4/ B 301 nach Norden

bis zur Nordautobahn A5 in das Bundesstraßengesetz aufgenommen wurde.

Endgültige Aussagen über die Notwendigkeit dieser Verbindung und deren allfälligen

Verlauf sind von der laufenden Korridoruntersuchung zu erwarten, die federführend

von der Planungsgemeinschaft Ost in Zusammenarbeit mit meinem Ressort unter

besonderer Beachtung der Belange des Umweltschutzes erfolgt.

 

Zu Frage 2:

 

Dem bis 31. März 2000 für die Bundesstraßen zuständigen Bundesminister für wirt -

schaftliche Angelegenheiten wurden noch keine Planungen betreffend die im Bun -

desstrassengesetz als B 305, Wiener Nordostrand Straße bezeichneten Bundes -

straße vorgelegt.

Zu Frage 3:

 

Diese Variante entspricht dem im Bundesstrassengesetz fixierten Straßenverlauf der

B 301 und wurde von der Stadt Wien zur Aufnahme in die Verordnung über die be -

stehenden Bundesstraßen in Wien vorgeschlagen.

 

Zu Frage 4:

 

In welcher Form diese Einbindung vorgesehen wird, ist den laufenden und künftigen

Planungen vorbehalten (siehe auch Antwort zu Frage 2).

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die Finanzierungsfrage ist noch zu klären. Eine konkrete Aussage über den

Realisierungszeitpunkt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht möglich.