4000/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine
Petrovic, Kolleginnen und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage (4055/J) betreffend “sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und
Männern
sowie Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie begründen Sie die Tatsache, dass die genannten Ministerratsbeschlüsse in Ihrem Ressort
nicht umgesetzt werden?
Frage 2:
Wann werden Sie dafür Sorge
tragen, dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses
geschlechtergerecht formuliert sind (das heisst vor allem, dass
personenbezogene
Bezeichnungen
in männlicher und weiblicher Form niedergeschrieben sind)?
Frage 3:
Wie begründen Sie die Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht
geschlechtergerecht formuliert sind?
Frage 4:
Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Gesetzes entwürfe Ihres Ressorts
geschlechtergerecht formuliert sind?
Frage 7:
Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit mehrfacher Ministerratsbeschlüsse, wenn diese in der
Folge notorisch gebrochen werden?
Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:
Die Umsetzung der
genannten Ministerratsbeschlüsse bedarf eines längerfristigeren
Prozesses,
da es auch darum geht, sich von Gewohnheiten und eingeführten
Sprachgebräuchen zu
trennen
und Formulierungen zu finden, die die Lesbarkeit, insbesondere von
Gesetzestexten,
nicht
beeinträchtigen.
Was die Unterlagen meines Ressorts
betrifft, so wird bei Ausschreibungen und bei sämtlichen
Personalangelegenheiten
die sprachliche Gleichstellung durch Personenbezeichnung in
weiblicher
und in männlicher Form durchgeführt. Aber auch bei Erlässen und
Rundschreiben
(z.B. Rundschreiben zum
Kinderbetreuungsgeld) wird in zunehmenden Maße auf eine
Einhaltung des geschlechtergerechten
Sprachgebrauchs geachtet.
Bei von meinem Ressort legistisch zu betreuenden Gesetzes-
und Verordnungsentwürfen
wurde und wird der geschlechtergerechte
Sprachgebrauch bei jenen Materien vollzogen, die
seit dem Einsetzen dieses
Sensibilisierungsprozesses erstmalig einer Regelung unterzogen
wurden, wie beim
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, beim Ausschreibungsgesetz,
Abschnitt VII, und bei der
Eignungsprüfungsverordnung.
Wie bereits erwähnt, stellt die geschlechtergerechte
Formulierung jedoch nach wie vor einen
Entwicklungsprozess dar, der
bei bereits bestehenden, sehr umfangreichen Gesetzen - vor
allem aus Gründen der Lesbarkeit -
nicht sofort umgesetzt werden kann. Einen
entscheidenden Fortschritt in diesem Entwicklungsprozess erwarte ich mir
von dem vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Ausarbeitung
befindlichen
Leitfaden für die in Gesetzestexten zu
verwendenden Formulierungen.
Frage 5:
Wie begründen
Sie die Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht vorab
auf
Ihre
unterschiedlichen Wirkungen auf Frauen und Männer untersucht werden, wie
es dem
Prinzip
des Gender Mainstreamings entsprechen würde?
Fräse 6:
Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass dies geschieht?
Zu den Fragen 5 und 6:
Diesbezüglich wird vom Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen ein
Leitfaden ausgearbeitet. Bei
Vorliegen dieses Leitfadens wird dem Prinzip des Gender
Mainstreamings auf Vorab-Untersuchung der
unterschiedlichen Auswirkungen von
Gesetzesvorhaben auf Frauen und
Männer entsprochen werden.