4000/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen haben an mich
eine schriftliche Anfrage (4055/J) betreffend “sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und
Männern sowie Gender Mainstreaming in Ihrem Ressort" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie begründen Sie die Tatsache, dass die genannten Ministerratsbeschlüsse in Ihrem Ressort

nicht umgesetzt werden?

Frage 2:

Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass sämtliche Unterlagen Ihres Hauses
geschlechtergerecht formuliert sind (das heisst vor allem, dass personenbezogene
Bezeichnungen in männlicher und weiblicher Form niedergeschrieben sind)?

Frage 3:

Wie   begründen   Sie   die   Tatsache,   dass   Gesetzesentwürfe   Ihres   Hauses   bisher   nicht

geschlechtergerecht formuliert sind?

Frage 4:

Wann  werden  Sie  dafür Sorge tragen,  dass sämtliche  Gesetzes entwürfe Ihres Ressorts

geschlechtergerecht formuliert sind?


Frage 7:

Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit mehrfacher Ministerratsbeschlüsse, wenn diese in der

Folge notorisch gebrochen werden?

Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:

Die Umsetzung der genannten Ministerratsbeschlüsse bedarf eines längerfristigeren Prozesses,
da es auch darum geht, sich von Gewohnheiten und eingeführten Sprachgebräuchen zu
trennen und Formulierungen zu finden, die die Lesbarkeit, insbesondere von Gesetzestexten,
nicht beeinträchtigen.

Was die Unterlagen meines Ressorts betrifft, so wird bei Ausschreibungen und bei sämtlichen
Personalangelegenheiten die sprachliche Gleichstellung durch Personenbezeichnung in
weiblicher und in männlicher Form durchgeführt. Aber auch bei Erlässen und Rundschreiben
(z.B. Rundschreiben zum Kinderbetreuungsgeld) wird in zunehmenden Maße auf eine
Einhaltung des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs geachtet.

Bei von meinem Ressort legistisch zu betreuenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
wurde und wird der geschlechtergerechte Sprachgebrauch bei jenen Materien vollzogen, die
seit dem Einsetzen dieses Sensibilisierungsprozesses erstmalig einer Regelung unterzogen
wurden, wie beim Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, beim Ausschreibungsgesetz,
Abschnitt
VII, und bei der Eignungsprüfungsverordnung.

Wie bereits erwähnt, stellt die geschlechtergerechte Formulierung jedoch nach wie vor einen
Entwicklungsprozess dar, der bei bereits bestehenden, sehr umfangreichen Gesetzen - vor
allem aus Gründen der Lesbarkeit - nicht sofort umgesetzt werden kann. Einen
entscheidenden Fortschritt in diesem Entwicklungsprozess erwarte ich mir von dem vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Ausarbeitung befindlichen
Leitfaden für die in Gesetzestexten zu verwendenden Formulierungen.


Frage 5:

Wie begründen Sie die Tatsache, dass Gesetzesentwürfe Ihres Hauses bisher nicht vorab auf
Ihre unterschiedlichen Wirkungen auf Frauen und Männer untersucht werden, wie es dem
Prinzip des Gender Mainstreamings entsprechen würde?

Fräse 6:

Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass dies geschieht?

Zu den Fragen 5 und 6:

Diesbezüglich wird vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein
Leitfaden ausgearbeitet. Bei Vorliegen dieses Leitfadens wird dem Prinzip des Gender
Mainstreamings auf Vorab-Untersuchung der unterschiedlichen Auswirkungen von
Gesetzesvorhaben auf Frauen und Männer entsprochen werden.