4002/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4033/J-NR/2002 betreffend
Frauenförderungsplan,
die die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer,
Kolleginnen und Kollegen am 13 Juni 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der derzeit gültige Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur wurde am 23. Februar 2001 als Verordnung erlassen.
Die Geschäftseinteilungen der Zentralstelle zum
1.1.1999, 5.5.2000 sowie 1.8.2001 der
Zentralstelle sahen alle die Organisationseinheiten Sektionen, Gruppen,
Abteilungen und Referate
vor.
Ad 2.:
Der Frauenförderungsplan ist per Gesetz jeweils zum
vorgesehenen Stichtag zu ändern und nicht
auf Grund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes. Der nächste
gesetzlich vorgesehene
Stichtag ist der 1. Juli 2003.
Ad 3. und 4.:
Nein, der derzeit gültige Frauenförderungsplan umfasst alle Organisationseinheiten des Ressorts.