4004/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine PETROVIC, Freundinnen und
Freunde haben am 13. Juni 2002 unter der Nr. 4048/J-NR/2002 an mich eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend sprachliche Gleichbehandlung von Frauen
und Männern sowie Gender Mainstreaming in meinem Ressort gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 7:

De Annahme, der Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2001 betreffend geschlechter-
gerechten Sprachgebrauch sowie die Ministerratsbeschlüsse vom 11. Juli 2000
betreffend die Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender
Mainstreaming und vom 3. April 2002 betreffend Empfehlungen für die Umsetzung von
Gender Mainstreaming würden im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten nicht umgesetzt, ist unzutreffend.

Auf den Ministerratsbeschluss betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch sind
alle Organisationseinheiten in der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten sowie alle österreichischen Auslandsvertretungen im Wege eines
Runderlasses aufmerksam gemacht und zur Beachtung der im genannten Ministerrats-
beschluss dargelegten Formulierungsmöglichkeiten für einen geschlechtergerechten
Sprachgebrauch angewiesen worden.


Des weiteren wurde dieser Erlass samt Ministerratsbeschluss zur jederzeitigen
Einsichtnahme in das ressortinterne Intranet gestellt, zu dem alle Bediensteten der
Zentrale und auch schon ein großer Teil der Bediensteten an den Auslandsvertretun-
gen direkten Zugang hat.

In sämtlichen Postenausschreibungen des Bundesministeriums für auswärtige Angele-
genheiten, d.h. sowohl in den öffentlichen Ausschreibungen nach dem Ausschrei-
bungsgesetz 1989, BGBI. Nr. 85/1989 i.d.g.F., als auch in den internen Bekanntgaben
neu zu besetzender Arbeitsplätze nach dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organi-
sation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBI. l Nr. 129/1999, wird die sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern bereits praktiziert. Die Redaktion des
Außenpolitischen Berichts 2001 erfolgte unter strikter Beachtung des Ministerratsbe-
schlusses vom 2. Mai 2001, sodass die Regeln für den geschlechtergerechten Sprach-
gebrauch in diesem Bericht durchgehend angewendet wurden.

Im Bereich des Gender Mainstreamings nimmt das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten an der auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 11. Juli 2000 ein-
gerichteten Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming teil.

Weiters ist im geltenden Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für auswär-
tige Angelegenheiten (BGBI.
II Nr. 242/2001) vorgeschrieben, dass im Rahmen der
Grundausbildung aller neu eintretenden Bediensteten auch eine Einführung in die
Methodologie des Gender Mainstreamings zu erfolgen hat. Diese Einführungsveran-
staltungen sind gemäß dem Frauenförderungsplan auch jeweils allen anderen
Bediensteten des Außenministeriums anzukündigen und zugänglich zu machen.

Im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit setzte das Außen-
ministerium eine Genderkonsulentin ein und bezieht diese laufend in den Planungs-
prozess für Länder- und Sektorprogramme sowie für EZA-Projekte ein.

Zu den Fragen 3 und 4:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bringt nur relativ wenige
Regierungsvorlagen für Bundesgesetze ein, hat aber in sämtliche Gesetzesentwürfe,


die in den letzten Jahren in seinem Bereich ausgearbeitet wurden, die Bestimmung
aufgenommen, dass die im Gesetzestext verwendeten personenbezogenen Ausdrücke
jeweils Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.

Dies ist als Beginn eines längeren Prozesses zu sehen, denn gerade bei Gesetzen gilt
es, die Forderung nach sprachlicher Gleichstellung von Frauen und Männern mit der
Notwendigkeit der Klarheit, Verständlichkeit und Lesbarkeit der Gesetzestexte in Ein-
klang zu bringen.

Zu den Frage 5 und 6:

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde bei der Ausarbeitung von
Gesetzesvorlagen der Problematik der unterschiedlichen Stellung von Frauen und
Männern Augenmerk geschenkt. Auf Grund diesbezüglicher Überlegungen wurde bei-
spielsweise in das Entwicklungshilfegesetz, BGBI. l Nr. 49/2002, die Bestimmung auf-
genommen, dass die österreichische Entwicklungspolitik bei allen ihren Maßnahmen
auch das Prinzip der Gleichstellung zwischen Mann und Frau zu berücksichtigen hat
(§ 1 Abs. 4 Z. 3 leg. cit.).

Hinsichtlich der Überprüfung von Normvorhaben unter dem Aspekt des Gender
Mainstreamings wurde im Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 den Legistlnnen der
Ressorts die Ausarbeitung eines allgemein gültigen und praktikablen Leitfadens als
Arbeitsbehelf in Aussicht gestellt. Was den Stand dieses Projekts der Erstellung eines
solchen Leitfadens betrifft, wird auf die diesbezügliche Antwort des in dieser Ange-
legenheit federführenden Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen zur
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4056/J-NR/2002 verwiesen.