4004/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten
zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine PETROVIC, Freundinnen und
Freunde haben am 13. Juni 2002 unter der Nr. 4048/J-NR/2002 an mich eine
schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend sprachliche Gleichbehandlung von
Frauen
und Männern sowie Gender Mainstreaming in meinem Ressort gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und
7:
De
Annahme, der Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2001 betreffend geschlechter-
gerechten Sprachgebrauch sowie die Ministerratsbeschlüsse vom 11. Juli
2000
betreffend die Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe für
Gender
Mainstreaming und vom 3. April 2002 betreffend Empfehlungen für die
Umsetzung von
Gender Mainstreaming würden im Bereich des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten nicht umgesetzt, ist unzutreffend.
Auf
den Ministerratsbeschluss betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch sind
alle Organisationseinheiten in der Zentrale des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten sowie alle österreichischen Auslandsvertretungen im Wege
eines
Runderlasses aufmerksam gemacht und zur Beachtung der im genannten
Ministerrats-
beschluss dargelegten Formulierungsmöglichkeiten für einen
geschlechtergerechten
Sprachgebrauch angewiesen worden.
Des
weiteren wurde dieser Erlass samt Ministerratsbeschluss zur jederzeitigen
Einsichtnahme in das ressortinterne Intranet gestellt, zu dem alle Bediensteten
der
Zentrale und auch schon ein großer Teil der Bediensteten an den Auslandsvertretun-
gen direkten Zugang hat.
In
sämtlichen Postenausschreibungen des Bundesministeriums für
auswärtige Angele-
genheiten, d.h. sowohl in den öffentlichen Ausschreibungen nach dem
Ausschrei-
bungsgesetz 1989, BGBI. Nr. 85/1989 i.d.g.F.,
als auch in den internen Bekanntgaben
neu zu besetzender Arbeitsplätze nach dem
Bundesgesetz über Aufgaben und Organi-
sation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBI. l Nr. 129/1999, wird die
sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern bereits praktiziert. Die Redaktion
des
Außenpolitischen Berichts 2001 erfolgte unter strikter Beachtung des
Ministerratsbe-
schlusses vom 2. Mai 2001, sodass die Regeln für den geschlechtergerechten
Sprach-
gebrauch in diesem Bericht durchgehend
angewendet wurden.
Im
Bereich des Gender Mainstreamings nimmt das Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten an der auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 11. Juli 2000
ein-
gerichteten Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming
teil.
Weiters
ist im geltenden Frauenförderungsplan für das Bundesministerium
für auswär-
tige Angelegenheiten (BGBI. II Nr. 242/2001) vorgeschrieben, dass im Rahmen der
Grundausbildung aller neu eintretenden Bediensteten auch eine Einführung
in die
Methodologie des Gender Mainstreamings zu erfolgen hat. Diese
Einführungsveran-
staltungen sind gemäß dem Frauenförderungsplan auch jeweils
allen anderen
Bediensteten des Außenministeriums anzukündigen und zugänglich
zu machen.
Im
Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit setzte das
Außen-
ministerium eine Genderkonsulentin ein und bezieht diese laufend in den
Planungs-
prozess für Länder- und Sektorprogramme sowie für EZA-Projekte
ein.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bringt nur relativ
wenige
Regierungsvorlagen für Bundesgesetze ein, hat aber in sämtliche
Gesetzesentwürfe,
die
in den letzten Jahren in seinem Bereich ausgearbeitet wurden, die Bestimmung
aufgenommen, dass die im Gesetzestext verwendeten personenbezogenen
Ausdrücke
jeweils Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.
Dies
ist als Beginn eines längeren Prozesses zu sehen, denn gerade bei Gesetzen
gilt
es, die Forderung nach sprachlicher Gleichstellung von Frauen und Männern
mit der
Notwendigkeit der Klarheit,
Verständlichkeit und Lesbarkeit der Gesetzestexte in Ein-
klang zu bringen.
Zu den Frage 5 und 6:
Im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde bei der
Ausarbeitung von
Gesetzesvorlagen der Problematik der unterschiedlichen Stellung von Frauen und
Männern Augenmerk geschenkt. Auf Grund diesbezüglicher
Überlegungen wurde bei-
spielsweise in das Entwicklungshilfegesetz, BGBI. l Nr. 49/2002, die Bestimmung
auf-
genommen, dass die österreichische Entwicklungspolitik bei allen ihren
Maßnahmen
auch das Prinzip der Gleichstellung zwischen
Mann und Frau zu berücksichtigen hat
(§ 1 Abs. 4 Z. 3
leg. cit.).
Hinsichtlich
der Überprüfung von Normvorhaben unter dem Aspekt des Gender
Mainstreamings wurde im Ministerratsbeschluss vom 3. April 2002 den Legistlnnen
der
Ressorts die Ausarbeitung eines allgemein gültigen und praktikablen
Leitfadens als
Arbeitsbehelf in Aussicht gestellt. Was den Stand dieses Projekts der
Erstellung eines
solchen Leitfadens betrifft, wird auf die diesbezügliche Antwort des in
dieser Ange-
legenheit federführenden Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen zur
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
4056/J-NR/2002 verwiesen.