4005/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3966/J vom 10. Juni 2002
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und
Kollegen, betreffend
Artothek, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die in der Anfragebeantwortung Nr. 3409/AB
erwähnten Stellungnahmen
des Bundeskanzleramtes liegen bereits vor. Darin wird zu den Kriterien der
Auftragsvergabe und den Vorschlägen
des Bundesministeriums für Finanzen
zur Gestaltung einzelner Vertragspunkte Stellung genommen.
Grundsätzlich
bezieht sich die Prüfung des Bundesministeriums für Finanzen auf die
Einhaltung der Bestimmungen des
Haushaltsrechts.
Zu 2. und 3.:
Ich möchte hier
ausdrücklich festhalten, dass die Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens
sowie die Ermittlung des Bestbieters in den
ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes
fällt. Das
Bundesministerium für Finanzen hatte
daher auf die Auswahl des
Bestbieters keinen Einfluss.
Nach
Auffassung des Bundeskanzleramtes ist die Frage der Equal-Mittel
unerheblich, da die
Vereinbarung mit dem Verein unabhängig davon gültig
ist, ob er Equal-Mittel bekommt oder
nicht. Die Bewertung, dass dieser
Verein Best- und Billigstbieter sei, bleibe daher nach Darstellung des
Bundeskanzleramtes weiterhin aufrecht. Ich darf in diesem Zusammenhang
auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3965/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Es
wurde daher seitens des Bundesministeriums für Finanzen gegen den
beabsichtigten
Vertragsabschluss unter der Voraussetzung der finanziellen
Bedeckbarkeit und der noch vorzunehmenden
Plafondierung des
vereinbarten Pauschalhonorars kein Einwand erhoben.