4005/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3966/J vom 10. Juni 2002
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Kollegen, betreffend
Artothek, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Die in der Anfragebeantwortung Nr. 3409/AB erwähnten Stellungnahmen
des Bundeskanzleramtes liegen bereits vor. Darin wird zu den Kriterien der
Auftragsvergabe und den Vorschlägen des Bundesministeriums für Finanzen
zur Gestaltung einzelner Vertragspunkte Stellung genommen. Grundsätzlich
bezieht sich die Prüfung des Bundesministeriums für Finanzen auf die
Einhaltung der Bestimmungen des Haushaltsrechts.

Zu 2. und 3.:

Ich möchte hier ausdrücklich festhalten, dass die Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens sowie die Ermittlung des Bestbieters in den
ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fällt. Das


Bundesministerium für Finanzen hatte daher auf die Auswahl des
Bestbieters keinen Einfluss.

Nach Auffassung des Bundeskanzleramtes ist die Frage der Equal-Mittel
unerheblich, da die Vereinbarung mit dem Verein unabhängig davon gültig

 

ist, ob er Equal-Mittel bekommt oder nicht. Die Bewertung, dass dieser
Verein Best- und Billigstbieter sei, bleibe daher nach Darstellung des
Bundeskanzleramtes weiterhin aufrecht. Ich darf in diesem Zusammenhang
auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 3965/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

Es wurde daher seitens des Bundesministeriums für Finanzen gegen den
beabsichtigten Vertragsabschluss unter der Voraussetzung der finanziellen
Bedeckbarkeit und der noch vorzunehmenden Plafondierung des
vereinbarten Pauschalhonorars kein Einwand erhoben.