4006/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3968/J vom 10. Juni 2002
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Kollegen, betreffend Ausfuhr von
Arzneimitteln ohne Ausfuhrbewilligung durch LH Dr. Jörg Haider, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das
Bundesministerium
für Finanzen gemäß § 11 des Außenhandelsgesetzes
ersucht,
Ermittlungen über angebliche Ausfuhren von medizinischen
Geräten durch den Herrn Landeshauptmann von Kärnten in den Irak
einzuleiten und in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung
außenhandelsrechtlicher
Bestimmungen zu untersuchen.
Auf Grund dieses Ersuchens wurde die
Finanzlandesdirektion für Kärnten
am 22. Februar 2002 beauftragt, zweckdienliche
Erhebungen in ihrem
Bereich einzuleiten, die jedoch noch
nicht abgeschlossen sind. Und zwar
geht es hier insbesondere um die
Fragen, ob eine Warenausfuhr
stattgefunden hat und
zutreffendenfalls, welchen Warenwert die Ausfuhr
dieser Waren umfasste und ob die für eine allfällige Ausfuhr von
Waren in
den Irak erforderliche Ausfuhrbewilligung dem zuständigen Zollamt
vorgelegt
wurde. Das Ermittlungsverfahren schließt auch die Befragung verschiedener
Personen mit ein. Die Dauer des Verfahrens kann daher derzeit nicht exakt
abgeschätzt werden.
Ich möchte hier erwähnen, dass
auch Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
sich schriftlich mit dem Ersuchen an das Bundesministerium für Finanzen
gewandt hat, diese Frage zu prüfen. Transparenz und Aufklärung sind
ihm
daher offensichtlich selbst ein Anliegen.
Zu 3.:
Sollte sich aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2465/96 und des
Außenhandelsgesetzes eine Zuwiderhandlung ergeben, wird entsprechend
den einschlägigen Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes vorzugehen
sein.