4006/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesminister für Finanzen

 

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3968/J vom 10. Juni 2002
der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Kollegen, betreffend Ausfuhr von
Arzneimitteln ohne Ausfuhrbewilligung durch LH Dr. Jörg Haider, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das
Bundesministerium für Finanzen gemäß § 11 des Außenhandelsgesetzes
ersucht, Ermittlungen über angebliche Ausfuhren von medizinischen
Geräten durch den Herrn Landeshauptmann von Kärnten in den Irak
einzuleiten und in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung
außenhandelsrechtlicher Bestimmungen zu untersuchen.


Auf Grund dieses Ersuchens wurde die Finanzlandesdirektion für Kärnten
am 22. Februar 2002 beauftragt, zweckdienliche Erhebungen in ihrem
Bereich einzuleiten, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Und zwar
geht es hier insbesondere um die Fragen, ob eine Warenausfuhr
stattgefunden hat und zutreffendenfalls, welchen Warenwert die Ausfuhr
dieser Waren umfasste und ob die für eine allfällige Ausfuhr von Waren in
den Irak erforderliche Ausfuhrbewilligung dem zuständigen Zollamt vorgelegt
wurde. Das Ermittlungsverfahren schließt auch die Befragung verschiedener
Personen mit ein. Die Dauer des Verfahrens kann daher derzeit nicht exakt
abgeschätzt werden.

Ich möchte hier erwähnen, dass auch Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
sich schriftlich mit dem Ersuchen an das Bundesministerium für Finanzen
gewandt hat, diese Frage zu prüfen. Transparenz und Aufklärung sind ihm
daher offensichtlich selbst ein Anliegen.

Zu 3.:

Sollte sich aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2465/96 und des

Außenhandelsgesetzes eine Zuwiderhandlung ergeben, wird entsprechend

den einschlägigen Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes vorzugehen

sein.