4009/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 12. Juni 2002,
Nr. 3989/J, der Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Kollegen,
betreffend "Jedes Mitglied in der Bundesregierung ist
Tourismusminister...",
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Anlässlich der
Eröffnung der Tourismuskonferenz der Bundesregierung in
Obertauern am 4. April 2002 wies der Herr Bundeskanzler auf die eminente
Bedeutung des Tourismus für die österreichische Wirtschaft hin. Der
Tourismus steht als sogenannte "Querschnittsmaterie" in einem Konnex
zu
zahlreichen Sachthemen. Praktisch jedes
Ressort bearbeitet solche Bereiche.
In diesem Sinne ist auch die in der
Anfrage zitierte Aussage des Herrn
Bundeskanzlers, die aber selbstverständlich die Kompetenzverteilung nach
den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes unberührt
lässt, zu
verstehen.
Zu 1. bis 13.:
Angesichts der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung ist mir die
Tourismuswirtschaft selbstverständlich auch in meiner Funktion als
Bundesminister für Finanzen ein wichtiges Anliegen. Ich denke hier etwa an
Effekte auf das Bundesbudget durch das Steueraufkommen oder die
Arbeitsmarktlage.
Die
österreichische Tourismuswirtschaft ist überwiegend von Klein- und
Mittelbetrieben
(KMU's) geprägt. Im Juni dieses Jahres habe ich eine
Initiative
gestartet, deren Ziel ein umfassender Dialog mit den kleinen und
mittelständischen Unternehmen in diesem Land ist. Wir haben auch eine
spezielle
Homepage unter der Adresse www.gemeinsam-zum-erfolg.at einge-
richtet,
wo die wichtigsten Informationen über Förderungen, Unternehmens-
gründungen und
"Basel II"
abrufbar sind.
Im
Zusammenhang mit der Diskussion über neue Eigenkapitalvorschriften
für
Banken möchte ich betonen, dass mir die Wahrung der Interessen der
KMU's als Herzstück der österreichischen Wirtschaft, besonders deren
Wettbewerbsfähigkeit,
sehr wichtig ist. Als Erfolg für meine Bemühungen im
laufenden
Diskussionsprozess darf ich anführen, dass die Europäische
Kommission
auf Aufforderung des Europäischen Rates von Barcelona
(15. und
16. März 2002) einen Bericht über die Auswirkungen von "Basel
H"
auf
alle Sektoren der europäischen Wirtschaft, unter besonderer Berück-
sichtigung
der KMU's, vorlegen wird. Auch wurde der ursprünglich geplante
Termin des Inkrafttretens mit
1. Jänner 2004 auf nunmehr Jahresende
2006 verschoben.
Bei den
steuerlichen Rahmenbedingungen, die für den Tourismus gelten,
darf ich darauf hinweisen,
dass Österreich im Beitrittsvertrag zur
Europäischen Union eine
Ausnahmebestimmung ausverhandelt hat, und
zwar die Zulässigkeit eines
ermäßigten Umsatzsteuersatzes für
Restaurantumsätze.
Auch bei der Vollziehung der Abgabengesetze wurde
stets
auf die Belange des Tourismus Bedacht genommen, etwa bei der
Umsatzbesteuerung von All-inclusive-Arrangements.