4009/AB XXI.GP

Eingelangt am: 09.08.2002

Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 12. Juni 2002,
Nr. 3989/J, der Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Kollegen,
betreffend "Jedes Mitglied in der Bundesregierung ist Tourismusminister...",
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Anlässlich der Eröffnung der Tourismuskonferenz der Bundesregierung in
Obertauern am 4. April 2002 wies der Herr Bundeskanzler auf die eminente
Bedeutung des Tourismus für die österreichische Wirtschaft hin. Der
Tourismus steht als sogenannte "Querschnittsmaterie" in einem Konnex zu
zahlreichen Sachthemen. Praktisch jedes Ressort bearbeitet solche Bereiche.
In diesem Sinne ist auch die in der Anfrage zitierte Aussage des Herrn
Bundeskanzlers, die aber selbstverständlich die Kompetenzverteilung nach
den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes unberührt lässt, zu
verstehen.


Zu 1. bis 13.:

Angesichts der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung ist mir die

Tourismuswirtschaft selbstverständlich auch in meiner Funktion als

Bundesminister für Finanzen ein wichtiges Anliegen. Ich denke hier etwa an

Effekte auf das Bundesbudget durch das Steueraufkommen oder die

Arbeitsmarktlage.

Die österreichische Tourismuswirtschaft ist überwiegend von Klein- und
Mittelbetrieben (KMU's) geprägt. Im Juni dieses Jahres habe ich eine
Initiative gestartet, deren Ziel ein umfassender Dialog mit den kleinen und
mittelständischen Unternehmen in diesem Land ist. Wir haben auch eine
spezielle Homepage unter der Adresse www.gemeinsam-zum-erfolg.at einge-
richtet, wo die wichtigsten Informationen über Förderungen, Unternehmens-
gründungen und "Basel II" abrufbar sind.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über neue Eigenkapitalvorschriften
für Banken möchte ich betonen, dass mir die Wahrung der Interessen der
KMU's als Herzstück der österreichischen Wirtschaft, besonders deren
Wettbewerbsfähigkeit, sehr wichtig ist. Als Erfolg für meine Bemühungen im
laufenden Diskussionsprozess darf ich anführen, dass die Europäische
Kommission auf Aufforderung des Europäischen Rates von Barcelona
(15. und 16. März 2002) einen Bericht über die Auswirkungen von "Basel H"
auf alle Sektoren der europäischen Wirtschaft, unter besonderer Berück-
sichtigung der KMU's, vorlegen wird. Auch wurde der ursprünglich geplante
Termin des Inkrafttretens mit 1. Jänner 2004 auf nunmehr Jahresende
2006 verschoben.

Bei den steuerlichen Rahmenbedingungen, die für den Tourismus gelten,
darf ich darauf hinweisen, dass Österreich im Beitrittsvertrag zur
Europäischen Union eine Ausnahmebestimmung ausverhandelt hat, und
zwar die Zulässigkeit eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für


Restaurantumsätze. Auch bei der Vollziehung der Abgabengesetze wurde
stets auf die Belange des Tourismus Bedacht genommen, etwa bei der
Umsatzbesteuerung von All-inclusive-Arrangements.