Bundesminister für Finanzen

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4022/J vom 12. Juni 2002
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend erfolgreiche
Aufgriffe illegaler Importe von Dopingmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln,
Arzneimitteln, Anabolika etc.) durch die Zollfahndung, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Es ist richtig, dass zwei Beamte der WEGA für 16 Schmuggelfahrten rechts-
kräftig verurteilt wurden.

Zu 2.:

Die in der Präambel angeführten Gewichtsangaben von insgesamt 3 Tonnen
Anabolika, die aus Tschechien nach Österreich geschmuggelt worden sein
sollen, können nach den mir vorliegenden Informationen nicht bestätigt
werden, da für die Durchführung des Strafverfahrens keine Notwendigkeit
bestand, das Gewicht festzustellen und deswegen auch keine Gewichtser-
mittlungen durchgeführt wurden.


Der Wert der geschmuggelten Anabolika wurde unter Zugrundelegung von
amtsbekannten Schwarzmarktpreisen und auf Grund von Internet-
recherchen mit € 873.333,97 errechnet.

Zu 3.:

7 Personen wurden bei diesem geschilderten Vorfall wegen gewerbs- und
bandenmäßigen Schmuggels, 2 davon auch wegen gewerbsmäßiger Ab-
gabenhehlerei angezeigt.

Weiters wurden von den 7 Personen 4 auch wegen des Verdachtes des Ver-
stoßes nach dem Arzneimittelgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz bei den
zuständigen Verwaltungsbehörden angezeigt.

Zu 4.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Anzeigen durch das ermittelnde Haupt-
zollamt erfolgen. Die Anzeigen im konkreten Fall erfolgten am 26. März,
30. April und 15. Mai 2002.

Zu 5.:

Seit dem 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2002 konnten 162 illegale Importe von

den Zollfahndungen nachgewiesen werden.

Zu 6.:

Bei den beschlagnahmten Präparaten handelt es sich um einen breiten
Querschnitt der auf dem Markt angebotenen Produkte, die sich wie nach-
stehend angeführt darstellen:

Agovirin, Agovirin Depot, Agovirin Depot Biotika, Agua, Anabol, Anabolicum,
Anabolon, Anapolon, Andriol, Bionabol, Biosoma, Cetabon, Choriogonin
Gonadotrophinum, Clenbuterol, Clomiphene, Clomiphene Citrate,
Comatotpouiih, Cyctahoh, Deca-Durabolin, Decanofort, Depo-Testosterone,
DHEA, Dianabol, Dymetadrine, Efedrina, Efedrina Armedica, Efedrin Arsan,
Ephedrin, Essiclene, Extraboline, Ganabol, Ganaboi Anabolico Uso


Veterinario, Ganabol Gruppe 2, Genotropin 36, Glenbuterol, Gonasi
HP 2000, Gonasi HP 5000, Halotestin 5, HCG 5000, HCG-lepori, HGH,
Humalog 100, lonamim, Lasix, Masteron, Melatonin, Metanabol,
Metandrostenolon, Methandienone, Methandion, Methandione,
Methandrostenolon, Methandrostenolone, Methandrostenoloni, Metil
Testosteron, Methyltestosteron, Monores, Nandrolone Decanoate,
Nandrolone Decanoate Norma, Naposim, Naposim Metandienona, Neoclym,
Nerobol, Neurobion-Ampullen, Norbetalon, Novaldex, Novo Nordisk Actrapid
HM, Omnadren, Oxandrolone, Oxazepan, Oxybolone, Oxybolone
Oxymetholone, Oxymentolon, Oxymethelone, Pactbop Hobokanha,
Parabolan, Parabolan Trenbolone, Ponstan, Pregnyl, Primobolan, Primobolan
Depot, Primobolan S, Primoteston, Primoteston-Depot, Proluton Depot,
Proviron, Proviron Mesterolona, Restandol, Retabolil Oleosum, Saizen,
Sanabolicum-Vet, Serpafar, Sicomed, Silabolin, Somatogenas-L, Somatogen-
L, Somatogenum-L, Somatotropinum, Sopharma, Spiropent, Stanazol,
Stanolol, Stanozolol, Steriel, STH, Super Amino, Superanabolon, Sustanon,
Sustenon, Synthol 877/4, T 3, T 4, Tabletta Coffeini, Tamoxifen, Tamoxifen-
Lachema, Tamoxifen NIHFI, Testex Elmu,  Testex Leo, Testatropinol,
Testolent, Teston 25, Testone-E, Testosteron, Testosterone, Testosterone
Enanthyte, Testosteroni, Testoviron Depot, Testovis, Thyrex, Tirpiklis
Solvent, Triacana, Trijodthyronin, Trophobolene, Upjohn, Valium, Venix,
Viagra, Virgigen, Virormone, Viterone Testosterone, Voltaren, Winstrol,
Winstrol Depot, Winstrol Stanozolol, Xandrolone, Yohimbin, Zymoplex
Tamoxifen.

Zu 7.:

Die beschlagnahmten Präparate haben einen geschätzten Schwarzmarkt-
preis von etwa 1,908.000 €.


Zu 8.:

In diesem Zeitraum wurden 2,857.723 Stück Dopingmittel in Tablettenform

und 166.457 Ampullen mit Dopingmitteln beschlagnahmt.

In einem weiteren Fall wurde eine Menge beschlagnahmt, die etwa der

Ladung eines Klein LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von

7,5 Tonnen entspricht und zahlenmäßig in den vorstehenden Angaben nicht

enthalten ist, weil die genaue Zahl der Tabletten auf Grund der Vielzahl der

verschiedenen Produkte nicht festgestellt worden ist.

Zu 9.:

Die beschlagnahmten Präparate stammen zu großen Teilen aus osteuro-
päischen Ländern, wie Bulgarien, Tschechien, Rumänien, Russland,
anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, sowie in kleinerem Ausmaß
auch aus USA, Thailand, Türkei, Kenia und Ägypten. Der verbleibende Rest
dürfte aus Ländern der EU stammen, wobei sich im Verlaufe der Er-
mittlungen zusehends mehr Hinweise ergeben, dass es sich dabei auch um
Produkte westeuropäischer Marken handeln könnte, die in Drittländern
nachgeahmt wurden.

Zu 10.:

An den illegalen Importen waren Personen mit Staatsbürgerschaften der
Länder Tschechien, Bulgarien, Rumänien, Russland, Jugoslawien,
Slowenien, Deutschland und Österreich beteiligt.

Zu 11.:

Von der Zollfahndung wurden im Zeitraum 2000 bis 30. Juni 2002 gegen
66 Personen Anzeigen erstattet. In Fällen von geringfügigen Finanzvergehen
nach § 146 Finanzstrafgesetz ergehen die Anzeigen nach dem Arzneiwaren-
einfuhrgesetz an die zuständigen Verwaltungsbehörden direkt durch die auf-
greifenden Dienststellen und sind in dieser Übersicht nicht enthalten.


Zu 12.:

Auf Grund der Ermittlungen der Zollfahndungen kam es im Zeitraum in

5 Fällen zu gerichtlichen Verurteilungen.

Zu 13.:

Aus Sicht des Finanzressorts sehe ich in Österreich keinen legislativen
Handlungsbedarf, da bereits ein Verbot für den Versandhandel von Arznei-
waren besteht. Eine allfällige Verschärfung der Strafbestimmungen liegt im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und Ge-
nerationen sowie des Bundesministers für Justiz. Von diesen Ressorts wäre
auch die Notwendigkeit von Schritten auf europäischer Ebene zu beurteilen.

Zu 14.:

Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bzw. mit Drittstaaten zur Bekämpfung
von illegalen Importen von Dopingmitteln verläuft einerseits im Rahmen der
bestehenden Amtshilfeabkommen und andererseits in Form von Be-
sprechungen auf Sachbearbeiterebene in großen Ermittlungsverfahren, an
denen auch die zuständigen Beamten aus anderen betroffenen Ländern teil-
nehmen. So fand vor kurzer Zeit beim Hauptzollamt Wien eine Besprechung
statt, an der neben den österreichischen Ermittlungsbeamten auch Beamte
der deutschen, niederländischen und schwedischen Zollverwaltung sowie ein
Beamter der spanischen Guardia Civil teilnahmen.