Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4022/J vom 12. Juni 2002
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen, betreffend erfolgreiche
Aufgriffe illegaler Importe von Dopingmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln,
Arzneimitteln, Anabolika etc.) durch die Zollfahndung, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Es ist richtig, dass zwei Beamte
der WEGA für 16 Schmuggelfahrten rechts-
kräftig verurteilt wurden.
Zu 2.:
Die in der Präambel angeführten
Gewichtsangaben von insgesamt 3 Tonnen
Anabolika, die aus Tschechien nach Österreich geschmuggelt worden sein
sollen, können nach den mir vorliegenden Informationen nicht
bestätigt
werden, da für die Durchführung des Strafverfahrens keine
Notwendigkeit
bestand, das Gewicht festzustellen und deswegen auch keine Gewichtser-
mittlungen durchgeführt wurden.
Der Wert der
geschmuggelten Anabolika wurde unter Zugrundelegung von
amtsbekannten Schwarzmarktpreisen und auf Grund von Internet-
recherchen mit € 873.333,97 errechnet.
Zu 3.:
7 Personen wurden bei diesem
geschilderten Vorfall wegen gewerbs- und
bandenmäßigen Schmuggels, 2 davon auch wegen
gewerbsmäßiger Ab-
gabenhehlerei angezeigt.
Weiters wurden von den 7 Personen 4 auch
wegen des Verdachtes des Ver-
stoßes nach dem Arzneimittelgesetz und Arzneiwareneinfuhrgesetz bei den
zuständigen Verwaltungsbehörden angezeigt.
Zu 4.:
Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass Anzeigen durch das ermittelnde Haupt-
zollamt erfolgen. Die Anzeigen im konkreten Fall erfolgten am 26. März,
30. April und 15. Mai 2002.
Zu 5.:
Seit dem 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2002 konnten 162 illegale Importe von
den Zollfahndungen nachgewiesen werden.
Zu 6.:
Bei den beschlagnahmten
Präparaten handelt es sich um einen breiten
Querschnitt der auf dem Markt angebotenen Produkte, die sich wie nach-
stehend angeführt darstellen:
Agovirin, Agovirin Depot, Agovirin
Depot Biotika, Agua, Anabol, Anabolicum,
Anabolon, Anapolon, Andriol, Bionabol, Biosoma, Cetabon, Choriogonin
Gonadotrophinum, Clenbuterol, Clomiphene, Clomiphene Citrate,
Comatotpouiih, Cyctahoh, Deca-Durabolin, Decanofort, Depo-Testosterone,
DHEA, Dianabol, Dymetadrine, Efedrina, Efedrina Armedica, Efedrin Arsan,
Ephedrin, Essiclene, Extraboline, Ganabol, Ganaboi Anabolico Uso
Veterinario, Ganabol Gruppe 2, Genotropin
36, Glenbuterol, Gonasi
HP 2000, Gonasi HP 5000, Halotestin 5, HCG 5000, HCG-lepori, HGH,
Humalog 100, lonamim, Lasix, Masteron, Melatonin, Metanabol,
Metandrostenolon, Methandienone, Methandion, Methandione,
Methandrostenolon, Methandrostenolone, Methandrostenoloni, Metil
Testosteron, Methyltestosteron, Monores, Nandrolone Decanoate,
Nandrolone Decanoate Norma, Naposim, Naposim Metandienona, Neoclym,
Nerobol, Neurobion-Ampullen, Norbetalon, Novaldex, Novo Nordisk Actrapid
HM, Omnadren, Oxandrolone, Oxazepan, Oxybolone, Oxybolone
Oxymetholone, Oxymentolon, Oxymethelone, Pactbop Hobokanha,
Parabolan, Parabolan Trenbolone, Ponstan, Pregnyl, Primobolan, Primobolan
Depot, Primobolan S, Primoteston, Primoteston-Depot, Proluton Depot,
Proviron, Proviron Mesterolona, Restandol, Retabolil Oleosum, Saizen,
Sanabolicum-Vet, Serpafar, Sicomed, Silabolin, Somatogenas-L, Somatogen-
L, Somatogenum-L, Somatotropinum, Sopharma, Spiropent, Stanazol,
Stanolol, Stanozolol, Steriel, STH, Super Amino, Superanabolon, Sustanon,
Sustenon, Synthol 877/4, T 3, T 4, Tabletta Coffeini, Tamoxifen, Tamoxifen-
Lachema, Tamoxifen NIHFI, Testex Elmu, Testex Leo, Testatropinol,
Testolent, Teston 25, Testone-E, Testosteron, Testosterone, Testosterone
Enanthyte, Testosteroni, Testoviron Depot, Testovis, Thyrex, Tirpiklis
Solvent, Triacana, Trijodthyronin, Trophobolene, Upjohn, Valium, Venix,
Viagra, Virgigen, Virormone, Viterone Testosterone, Voltaren, Winstrol,
Winstrol Depot, Winstrol Stanozolol, Xandrolone, Yohimbin, Zymoplex
Tamoxifen.
Zu 7.:
Die beschlagnahmten Präparate haben
einen geschätzten Schwarzmarkt-
preis von etwa 1,908.000 €.
Zu 8.:
In diesem Zeitraum wurden 2,857.723 Stück Dopingmittel in Tablettenform
und 166.457 Ampullen mit Dopingmitteln beschlagnahmt.
In einem weiteren Fall wurde eine Menge beschlagnahmt, die etwa der
Ladung eines Klein LKW mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von
7,5 Tonnen entspricht und zahlenmäßig in den vorstehenden Angaben nicht
enthalten ist, weil die genaue Zahl der Tabletten auf Grund der Vielzahl der
verschiedenen Produkte nicht festgestellt worden ist.
Zu 9.:
Die beschlagnahmten
Präparate stammen zu großen Teilen aus osteuro-
päischen Ländern, wie Bulgarien, Tschechien, Rumänien, Russland,
anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, sowie in kleinerem Ausmaß
auch aus USA, Thailand, Türkei, Kenia und Ägypten. Der verbleibende
Rest
dürfte aus Ländern der EU stammen, wobei sich im Verlaufe der Er-
mittlungen zusehends mehr Hinweise ergeben, dass es sich dabei auch um
Produkte westeuropäischer Marken handeln könnte, die in
Drittländern
nachgeahmt wurden.
Zu 10.:
An den illegalen
Importen waren Personen mit Staatsbürgerschaften der
Länder Tschechien, Bulgarien, Rumänien, Russland, Jugoslawien,
Slowenien, Deutschland und Österreich beteiligt.
Zu 11.:
Von der Zollfahndung wurden im Zeitraum
2000 bis 30. Juni 2002 gegen
66 Personen Anzeigen erstattet. In Fällen von geringfügigen
Finanzvergehen
nach § 146 Finanzstrafgesetz ergehen die Anzeigen nach dem Arzneiwaren-
einfuhrgesetz an die zuständigen Verwaltungsbehörden direkt durch die
auf-
greifenden Dienststellen und sind in dieser Übersicht nicht enthalten.
Zu 12.:
Auf Grund der Ermittlungen der Zollfahndungen kam es im Zeitraum in
5 Fällen zu gerichtlichen Verurteilungen.
Zu 13.:
Aus Sicht des Finanzressorts sehe
ich in Österreich keinen legislativen
Handlungsbedarf, da bereits ein Verbot für den Versandhandel von Arznei-
waren besteht. Eine allfällige Verschärfung der Strafbestimmungen
liegt im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit und
Ge-
nerationen sowie des Bundesministers für Justiz. Von diesen Ressorts
wäre
auch die Notwendigkeit von Schritten auf europäischer Ebene zu beurteilen.
Zu 14.:
Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene bzw. mit
Drittstaaten zur Bekämpfung
von illegalen Importen von Dopingmitteln verläuft einerseits im Rahmen der
bestehenden Amtshilfeabkommen und andererseits in Form von Be-
sprechungen auf Sachbearbeiterebene in großen Ermittlungsverfahren, an
denen auch die zuständigen Beamten aus anderen betroffenen Ländern
teil-
nehmen. So fand vor kurzer Zeit beim Hauptzollamt Wien eine Besprechung
statt, an der neben den österreichischen Ermittlungsbeamten auch Beamte
der deutschen, niederländischen und schwedischen Zollverwaltung sowie ein
Beamter der spanischen Guardia Civil teilnahmen.