4012/AB XXI.GP
Eingelangt am: 09.08.2002
Bundesminister für Finanzen
auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage vom 12. Juni 2002,
Nr. 4024/J, der Abgeordneten Ridi Steibl und
Kollegen, betreffend die Er-
richtung einer Bundesstelle zur Förderung und Koordination der
Vereinbar-
keit von Beruf und Familie, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten,
dass mir und natürlich dieser Bundes-
regierung die Familienpolitik ein großes Anliegen ist. Das ist der Grund
dafür, dass wir eine Erhöhung der Familienbeihilfen um 130 Mio.
€ für
Kinder ab dem vierten Lebensjahr beschlossen
haben. Auch der Beschluss
der Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes in Höhe von 436 €
pro Monat
dient der verstärkten Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie.
Ich
glaube dies alles beweist, dass uns die Familienförderung am Herzen
liegt.
Sicherlich gibt es noch mehr Möglichkeiten der finanziellen Unter-
stützung der Familien;
jedoch ist der finanzielle Spielraum aufgrund der Alt-
schulden, die uns die
Vorgängerregierungen überlassen haben, ent
sprechend eingeschränkt.
Zu den konkreten Fragen:
Zu 1., 2. und 4.:
Im
Hinblick auf die Erfordernisse einer umfassenden Sanierung des
Bundesvoranschlages
ist die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben nur sehr
restriktiv
und unter Beachtung bestehender budgetärer Umschichtungs-
möglichkeiten vertretbar. Die Prioritätenreihung im Bereich der
Familien-
politik
und damit der Einsatz der veranschlagten budgetären Mittel obliegt
dem
inhaltlich zuständigen Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und
Generationen.
Zu 3.:
In Anbetracht der
Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in den nächsten
Jahrzehnten
wird unter anderem auch die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf
eines der wichtigen gesellschaftspolitischen Schwerpunktthemen der
Zukunft
bilden.